Hallo,
folgende E-Mail habe ich an StyleLux (stylelux.de) versandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
XXX hat sich an mich gewandt und ich übernehme von nun an diesen Fall.
Ihre Forderung über EUR 138,67 mit der Rechnungs-Nr.: XXXXXXX vom 03.01.2015 wird nicht akzeptiert, weil kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag
mit dem Verbraucher geschlossen wurde. Hierzu verweise ich auf folgenden Beitrag von 24.02.2015: http://www.webwatcher.eu/forum/viewtopic.php?t=1322
Des Weiteren:
Die Berechtigung der Forderung wird vollumfänglich bestritten.
Die Bestellung ist so nicht erfolgt.
Gemäß § 241a Abs. 1 BGB
wird eine Zahlung für nicht bestellte Ware abgelehnt.
Weitere Mahnungen werden nicht zur Zahlung führen und werden auch nicht beantwortet. Der Versuch, einen nicht bestehenden Anspruch durch Inkassobelästigung oder Anwaltsmahnungen beizutreiben, wird nicht erfolgreich sein. Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird fristgemäß widersprochen werden. Unter Hinweis auf§ 28a BDSG
wird die Datenweitergabe untersagt.
Hilfsweise für den Fall, dass doch ein Vertrag zu Stande gekommen sein sollte, wird eine möglicherweise abgegebene Willenserklärung widerrufen.
Hilfsweise für den Fall, dass doch ein Vertrag zu Stande gekommen sein sollte, wird eine möglicherweise abgegebene Willenserklärung wegen Irrtums/Täuschung angefochten.
Mit freundlichen Grüßen
XXX
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Darauhin erhielt ich folgende Antwort:
Guten Tag,
In welcher Beziehung stehen Sie mit dem Kunden?
-----
Was raten Sie mir, wie sollte ich nun verfahren? Soll ich ihnen antworten, dass ich der Freund von dem Kunden bin oder ihr Anwalt oder sollte ich besser überhaupt nicht reagieren?
Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Maximilian
StyleLux Abofalle Kontaktaufnahme
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
ZitatZitat:Was raten Sie mir, wie sollte ich nun verfahren? :
Die Frage wahrheitsgemäß beantworten.
Und am besten gleich eine entsprechende Vollmacht (§§ 167
,174, 312h BGB
) beifügen um die nächste Rückfrage/Ablehnung gleich zu unterbinden.
Hallo, vielen Dank für den Tipp.
Wie füge ich eine entsprechende Vollmacht bei? Muss dazu eine schriftliche Erklärung meiner Freundin folgen?
Viele Grüße
Maximilian
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bist Du Dir sicher, dass Du das geregelt bekommst, wenn Du schon an solchen Kinkerlitzchen scheiterst?
Das geht völlig formlos:
"Hiermit bevollmächtige ich, Frau XXX, Herrn/Frau fb417944-59, jedwede Kommunikation bezüglich Rechnungs-Nr.: XXXXXXX mit Ihnen zu führen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben. Jedweder Schriftverkehr ist in Zukunft an ihn/sie zu richten. Unterschrift"
ZitatBist Du Dir sicher, dass Du das geregelt bekommst, wenn Du schon an solchen Kinkerlitzchen scheiterst? :
Das geht völlig formlos:
"Hiermit bevollmächtige ich, Frau XXX, Herrn/Frau fb417944-59, jedwede Kommunikation bezüglich Rechnungs-Nr.: XXXXXXX mit Ihnen zu führen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben. Jedweder Schriftverkehr ist in Zukunft an ihn/sie zu richten. Unterschrift"
Ich bitte um Verzeihung, aber ich bin nun mal nur ein Laie.
Können Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht? Nein? Kinkerlitzchen in meinen Augen ;-)
Danke für Ihre Hilfe!
Maximilian
ZitatKönnen Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht? Nein? Kinkerlitzchen in meinen Augen ;-) :
Wo habe ich irgendjemandem meine Hilfe bezüglich der Zusammensetzung von Proteinen angeboten? Richtig, nirgends - und das ist genau der Unterschied zwischen uns. Etwas nicht zu wissen ist kein Problem, geht mir in genug Bereichen so, nur lasse ich davon dann auch grundsätzlich die Finger. Insbesondere wenn ich schon an den Grundlagen scheitere.
Um kurz auf die Frage zurückzukommen: Bei beta-Lactoglobulin sind es 162, bei alpha-Lactalbumin 123, richtig? Wobei das - soweit ich nach kurzer Recherche erkennen konnte - vom Tier abhängen kann.
-- Editiert von JogyB am 01.07.2015 12:46
Zitat:Wie füge ich eine entsprechende Vollmacht bei?
Als spereates Schreiben
Zitat:Muss dazu eine schriftliche Erklärung meiner Freundin folgen?
Die Vollmacht ist die schriftliche Erklärung ...
Zitat:Ich bitte um Verzeihung, aber ich bin nun mal nur ein Laie.
DAS sollte man der Abzockbude aber nicht so sagen.
Da wäre die Behauptung das man "ihr Anwalt" übrigens auch schon etwas gewagt und schnell entlarvt.
Eventuell so was wie "Bevollmächtigter in dieser Angelegenheit" oder so nehmen als Bezeichnung.
Zitat:Können Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht?
3 Stück: Leucin, Isoleucin und Valin (BCAA oder auch verzweigtkettige Aminosäuren)
Hey, ich habe das gleiche Problem , Bestellung bei stylelux, Rechnung bezahlt und nicht weiter beachtet.
Dann nach 4 Wochen kam das zweite Paket, hab dann gleich zurück geschickt.
Kurz danach kam die Mahnung zu bezahlen. Nun sende ich vergeblich Mails. Mahnen weiter trotz Rückgabe da angeblich kein Onlinekauf durch Abo. Jetzt wollen die Geld ohne Ware oder 10 euro zusätzlich damit es wieder kommt.
Zudem ist die zweite Sendung gute 30 Euro teurer als die erste... Was nun?
-- Editiert von Bine123mitglied am 14.10.2015 11:56
ZitatWas nun? :
Das gibt doch der Thread her. Aufmerksam lesen
Nicht wirklich, habe schon geschrieben das ich dem ganzen widerspreche und gesagt ich habe nichts bestellt etc, die beharren aber auf Zahlung.
Natürlich tun sie das. Wäre ja recht sinnlos, wenn die nach dem ersten Schreiben einknicken würden.
Wenn Du in nachweisbarer Form (Fax, Einschreiben oder auch Mail mit Antwort) widersprochen hast, dann ignoriere sie in Zukunft. Irgendwann kommt vielleicht ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem dann fristgerecht widersprechen. Ob eine Klage kommt? Wahrscheinlich nicht, aber ein Restrisiko bleibt.
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