StyleLux Abofalle Kontaktaufnahme

30. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417944-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
StyleLux Abofalle Kontaktaufnahme

Hallo,

folgende E-Mail habe ich an StyleLux (stylelux.de) versandt:


Sehr geehrte Damen und Herren,

XXX hat sich an mich gewandt und ich übernehme von nun an diesen Fall.

Ihre Forderung über EUR 138,67 mit der Rechnungs-Nr.: XXXXXXX vom 03.01.2015 wird nicht akzeptiert, weil kein rechtsverbindlicher Kaufvertrag mit dem Verbraucher geschlossen wurde. Hierzu verweise ich auf folgenden Beitrag von 24.02.2015: http://www.webwatcher.eu/forum/viewtopic.php?t=1322

Des Weiteren:
Die Berechtigung der Forderung wird vollumfänglich bestritten.
Die Bestellung ist so nicht erfolgt.
Gemäß § 241a Abs. 1 BGB wird eine Zahlung für nicht bestellte Ware abgelehnt.
Weitere Mahnungen werden nicht zur Zahlung führen und werden auch nicht beantwortet. Der Versuch, einen nicht bestehenden Anspruch durch Inkassobelästigung oder Anwaltsmahnungen beizutreiben, wird nicht erfolgreich sein. Einem gerichtlichen Mahnbescheid wird fristgemäß widersprochen werden. Unter Hinweis auf§ 28a BDSG wird die Datenweitergabe untersagt.

Hilfsweise für den Fall, dass doch ein Vertrag zu Stande gekommen sein sollte, wird eine möglicherweise abgegebene Willenserklärung widerrufen.

Hilfsweise für den Fall, dass doch ein Vertrag zu Stande gekommen sein sollte, wird eine möglicherweise abgegebene Willenserklärung wegen Irrtums/Täuschung angefochten.

Mit freundlichen Grüßen
XXX

-----

Darauhin erhielt ich folgende Antwort:

Guten Tag,
In welcher Beziehung stehen Sie mit dem Kunden?

-----

Was raten Sie mir, wie sollte ich nun verfahren? Soll ich ihnen antworten, dass ich der Freund von dem Kunden bin oder ihr Anwalt oder sollte ich besser überhaupt nicht reagieren?

Vielen Dank schon mal im Vorraus.
Maximilian

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat:
Was raten Sie mir, wie sollte ich nun verfahren?

Die Frage wahrheitsgemäß beantworten.
Und am besten gleich eine entsprechende Vollmacht (§§ 167 ,174, 312h BGB ) beifügen um die nächste Rückfrage/Ablehnung gleich zu unterbinden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb417944-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Was raten Sie mir, wie sollte ich nun verfahren?
Die Frage wahrheitsgemäß beantworten.
Und am besten gleich eine entsprechende Vollmacht (§§ 167
,174, 312h BGB
) beifügen um die nächste Rückfrage/Ablehnung gleich zu unterbinden.


Hallo, vielen Dank für den Tipp.

Wie füge ich eine entsprechende Vollmacht bei? Muss dazu eine schriftliche Erklärung meiner Freundin folgen?

Viele Grüße
Maximilian

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bist Du Dir sicher, dass Du das geregelt bekommst, wenn Du schon an solchen Kinkerlitzchen scheiterst?

Das geht völlig formlos:
"Hiermit bevollmächtige ich, Frau XXX, Herrn/Frau fb417944-59, jedwede Kommunikation bezüglich Rechnungs-Nr.: XXXXXXX mit Ihnen zu führen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben. Jedweder Schriftverkehr ist in Zukunft an ihn/sie zu richten. Unterschrift"

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb417944-59
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Bist Du Dir sicher, dass Du das geregelt bekommst, wenn Du schon an solchen Kinkerlitzchen scheiterst?
Das geht völlig formlos:
"Hiermit bevollmächtige ich, Frau XXX, Herrn/Frau fb417944-59, jedwede Kommunikation bezüglich Rechnungs-Nr.: XXXXXXX mit Ihnen zu führen und Erklärungen in meinem Namen abzugeben. Jedweder Schriftverkehr ist in Zukunft an ihn/sie zu richten. Unterschrift"


Ich bitte um Verzeihung, aber ich bin nun mal nur ein Laie.

Können Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht? Nein? Kinkerlitzchen in meinen Augen ;-)

Danke für Ihre Hilfe!
Maximilian



1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von fb417944-59):
Können Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht? Nein? Kinkerlitzchen in meinen Augen ;-)

Wo habe ich irgendjemandem meine Hilfe bezüglich der Zusammensetzung von Proteinen angeboten? Richtig, nirgends - und das ist genau der Unterschied zwischen uns. Etwas nicht zu wissen ist kein Problem, geht mir in genug Bereichen so, nur lasse ich davon dann auch grundsätzlich die Finger. Insbesondere wenn ich schon an den Grundlagen scheitere.

Um kurz auf die Frage zurückzukommen: Bei beta-Lactoglobulin sind es 162, bei alpha-Lactalbumin 123, richtig? Wobei das - soweit ich nach kurzer Recherche erkennen konnte - vom Tier abhängen kann.

-- Editiert von JogyB am 01.07.2015 12:46

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39851x hilfreich)

Zitat:
Wie füge ich eine entsprechende Vollmacht bei?

Als spereates Schreiben



Zitat:
Muss dazu eine schriftliche Erklärung meiner Freundin folgen?

Die Vollmacht ist die schriftliche Erklärung ...



Zitat:
Ich bitte um Verzeihung, aber ich bin nun mal nur ein Laie.

DAS sollte man der Abzockbude aber nicht so sagen.
Da wäre die Behauptung das man "ihr Anwalt" übrigens auch schon etwas gewagt und schnell entlarvt.
Eventuell so was wie "Bevollmächtigter in dieser Angelegenheit" oder so nehmen als Bezeichnung.



Zitat:
Können Sie mir erklären aus wie vielen Aminosäuren ein Whey Protein besteht?

3 Stück: Leucin, Isoleucin und Valin (BCAA oder auch verzweigtkettige Aminosäuren)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bine123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Hey, ich habe das gleiche Problem , Bestellung bei stylelux, Rechnung bezahlt und nicht weiter beachtet.
Dann nach 4 Wochen kam das zweite Paket, hab dann gleich zurück geschickt.
Kurz danach kam die Mahnung zu bezahlen. Nun sende ich vergeblich Mails. Mahnen weiter trotz Rückgabe da angeblich kein Onlinekauf durch Abo. Jetzt wollen die Geld ohne Ware oder 10 euro zusätzlich damit es wieder kommt.
Zudem ist die zweite Sendung gute 30 Euro teurer als die erste... Was nun?

-- Editiert von Bine123mitglied am 14.10.2015 11:56

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Bine123mitglied):
Was nun?

Das gibt doch der Thread her. Aufmerksam lesen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Bine123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 7x hilfreich)

Nicht wirklich, habe schon geschrieben das ich dem ganzen widerspreche und gesagt ich habe nichts bestellt etc, die beharren aber auf Zahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Natürlich tun sie das. Wäre ja recht sinnlos, wenn die nach dem ersten Schreiben einknicken würden.

Wenn Du in nachweisbarer Form (Fax, Einschreiben oder auch Mail mit Antwort) widersprochen hast, dann ignoriere sie in Zukunft. Irgendwann kommt vielleicht ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem dann fristgerecht widersprechen. Ob eine Klage kommt? Wahrscheinlich nicht, aber ein Restrisiko bleibt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.076 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen