Subventioniertes Handy verkaufen

20. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)
Subventioniertes Handy verkaufen

Hallo,

ich will gern mein Handy verkaufen was über die Vertragsverlängerung kam. Es ist gekauft, also es ist nicht geliehen.

Die Rechnung ist nun auf meinem Namen ausgestellt, wenn ich das Gerät nun aber verkaufe mit Rechnung kann der Käufer im Garantiefall dann trotzdem umtauschen oder nicht? Muss ich die Rechnung umschreiben lassen?

Verkaufen will ich auf Ebay, da ich mich aber im Vorfeld informieren möchte und alles ausschließen will schreibe ich vorher hier. Ich habe nämlich keine Lust dass dann jemand nach dem Kauf das Gerät zerschrottet und es mir dann zurück sendet und sagt es war so. Ich bin Privatverkäufer.

Was muss ich alles beachten und was kann ich ausschließen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
kann der Käufer im Garantiefall dann trotzdem umtauschen oder nicht?

Was der Verkäufer an Garantie unter welchen Bedingungen leisten will, wirst Du in den vertraglichen Vereinbarungen mit Deinem Verkäufer und/oder in der Garantieerklärung des Handy-Herstellers selbst nachlesen müssen, denn die kennt hier keiner.



quote:
Ich habe nämlich keine Lust dass dann jemand nach dem Kauf das Gerät zerschrottet und es mir dann zurück sendet und sagt es war so.

Das ist aber eine Gefahr die sich schlicht nicht ausschliesen lässt.
Eventuell in dem man die Annahme des Paketes verweigerst, aber dann kann er immer noch weiter nerven.



Bei der Beschreibung des Gerätes muss man darauf achten, das man nur das anbietet was tatsächlich vorhanden ist.
Also keine Vermutungen oder "ich ging davon aus..."
Alles verifizieren durch z.B. selbst testen der beschriebenen Funktion. Eventuell mit Video dokumentieren, das die Funktion vorhanden war.



quote:
Was muss ich alles beachten und was kann ich ausschließen?

Ausschliesen kannst Du Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.

Wenn Du versendest, dann immer mit Versand/Zustellnachweis und Versicherung.

Innere und äußere Verpackung müssen den Versand- und Verpackungsbedingungen des Versenders entsprechen.

Im Idealfalle packst Du das Gerät mit einem Zeugen der nicht mit dir verwandt ist ein und bringst das Paket dann zusammen mit dem Zeugen zum Versand. Der Zeuge darf dabei das Paket nicht aus den Augen lassen, also trägt er es am besten selbst.

Eine genaue Beschreibung des Zustandes des Gerätes, der Verpackung (schriftlich oder mit Fotos) und die Aussage das das Gerät ordnungsgemäß aufgegeben (eventuelle mit kurzer Beschreibung des des Verpackungs- und Aufgabevorgangs) wurde werden vom Zeugen schriftlich mit seiner Unterschrift bestätigt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Du solltest in der Angebotsbeschreibung schreiben, dass Gewährleistungsansprüche gegen dich ausgeschlossen sind, dass du dem Käufer aber die Original-Rechnung zusenden wirst und alle Gewährleistungs- und Garantieansprüche, über die du verfügst, an den Käufer abtreten wirst.

Wenn du die eigene Gewährleistung ausschließt, solltest du Aussagen vermeiden, mit denen du quasi zusicherst, dass das Handy funktioniert (z.B. "voll funktionsfähig"). Die Gefahr, dass Gewährleistungsansprüche gegen dich geltend gemacht werden können, laufen dann praktsich gegen Null. Außer der Käufer kann dir nachweisen, dass du vorsätzlich über die Funktionsunfähigkeit des Handys getäuscht hast - der Beweis ist aber schwierig zu führen.

Da im Internet und bei Ebay auch einige merkwürdige Gestalten dabei sind, kann es sinnvoll sein, dass du das Paket in Anwesenheit eines Zeugen verpackst und dann recht bald zur Post bringt. Videoüberwachung oder lückenlose Begleitung durch (nicht verwandte) Zeugen würde ich im Regelfall für ein bisschen übertrieben halten. Den Aufwand würde ich allerhöchsten dann betreiben, wenn man den Käufer überhaupt nicht einschätzen kann (z.B. zwei Tage bei Ebay angemeldet und keine Bewertungen). Außerdem sehen Gerichte verwandte Zeugen keinesfalls als per se unglaubwürdig an. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass zugunsten von Verwandten immer gelogen wird. Da kommt es eher darauf an, wie der Zeuge aussagt, ob die Aussage z.B. abgesprochen wirkt oder ob in Details Widersprüche zur Aussage des Klägers/Beklagten bestehen.

Du solltest im eigenen Intersse nur versichert und mit Sendungsverfolgung versenden. Einke Kopie der Rechnung würde ich zurückbehalten.

-- Editiert Heinz Dieter am 20.05.2013 13:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
PhilippDD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

Besten Dank für die sehr guten Antworten!

Ich werde das gute Telefon doch behalten das ist mir alles zu waghalsig und das ist es mir nicht wert. Wollte mit Zulage eigentlich das Galaxy Note 2 kaufen aber man muss nicht alles haben :)

Viele Grüße

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