Suche einen französischen Anwalt, Mobilfunkvertrag

16. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)
Suche einen französischen Anwalt, Mobilfunkvertrag

Guten Tag,
ich habe 2017 in Frankreich einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen.
Diesen habe ich vor einiger Zeit gekündigt, jedoch lässt mich der Provider nicht aus dem Vertrag und bucht weiter monatlich ab.
Im Internet habe ich schon gelesen, dass dieser französische Provider das oft machen und wenn man einfach nicht mehr zahlt, sie die Kosten für einen über ein Inkassobüro hochtreiben.
Ich bräuchte einen Anwalt, der mich da wieder raus bringt.
Ich bin Rechtschutz versichert und habe bereits die Bewilligung für die Kostenübernahme für ein Erstberatungsgespräch für diesen Fall.
Weitere Aktionen müsste ich mir von der Rechtschutzversicherung dann weiter bewilligen lassen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 197x hilfreich)

https://www.berton-associes.de/franzoesisches-recht/vertriebsrecht-vertragsrecht/

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#2
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
https://www.berton-associes.de/franzoesisches-recht/vertriebsrecht-vertragsrecht/

Danke für den Tipp.
Leider hat der Anwalt meinen Fall wegen Auslastung der Kanzlei nicht übernommen.

Hat noch jemanden einen Tipp für einen Anwald der französisches Recht macht und deutsch spricht ?
Danke !

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#3
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 197x hilfreich)

schon mal auf die Idee gekommen, google zu befragen?

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=anwalt+deutsch+franz%C3%B6sisches+recht

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
schon mal auf die Idee gekommen, google zu befragen?

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=anwalt+deutsch+franz%C3%B6sisches+recht


Ich suche schon seit 3 Monaten einen deutschsprachigen Anwalt für Frankreich.
Habe wahrscheinlich bald alle durch.
Den im Link hatte ich schon, der hat auch abgelehnt.
Vermute so langsam, die wollen mit keiner Rechtschutzversicherung abrechnen, die zahlen wohl zu wenig.
Einer wollte alleine 1000 Euro für das Beratungsgespräch.
Weiß langsam auch nicht mehr was ich da machen soll.

-- Editiert von User am 23. Dezember 2024 20:52

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40728x hilfreich)

Zitat (von leonardo2):
Vermute so langsam, die wollen mit keiner Rechtschutzversicherung abrechnen, die zahlen wohl zu wenig.

Eine Rechtschutzversicherung zahlt meist nur die gesetzlichen Sätze die in DE gelten. Diese Sätze bieten kein auskömmliches Einkommen, weder in DE noch in FR.

Noch dazu muss man sich mit einer ausländischen Versicherung herumschlagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eine Rechtschutzversicherung zahlt meist nur die gesetzlichen Sätze die in DE gelten. Diese Sätze bieten kein auskömmliches Einkommen, weder in DE noch in FR.

Noch dazu muss man sich mit einer ausländischen Versicherung herumschlagen.


Dann ist das tatsächlich der Grund für die ganzen Ablehnungen.
Danke für die Info.

1000 Euro für ein Beratungsgespräch für einen Vertrag über 10 Euro monatlich ?
Das sind 9 Jahresbeitrage.

Oder andersrum, für was zahle ich überhaupt noch eine Rechtschutzversicherung, wenn man mit der eh keinen Anwalt mehr kriegt ?

Ich glaube, ich stelle die Zahlungen einfach ein und warte was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126906 Beiträge, 40728x hilfreich)

Zitat (von leonardo2):
1000 Euro für ein Beratungsgespräch für einen Vertrag über 10 Euro monatlich ?

Die französischen Gebührensätze sind mir nicht im Detail bekannt, aber in DE würde ich sagen, das es sich dabei um ein Signal handelt, dass der Anwalt den Preis als Instrument der Abwehr gesehen hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
pmmasia
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Jedes franzoesiche Unternehmen , das online taetig ist ,auch mobilfunkprovider haben einen Schlichter , dessen Adresse muss auf der Webseite des Unternehmens stehen.
Diese arbeiten erst mal gratis, und sollte dein Fall angenommen werden und zu deinen gunsten entschieden werden, kann der Schlichter da nicht vollstrecken, aber die Unternehmen halten sich in der REgel an den Schiedsspruch.

Ich habe damit sehr gute Erfahrungen gemacht , wichtig alles detaiiert darlegen und google translate benutzen.

also finde mal heraus werd er Schlichter ist. Beimm ZEV in Kehl , kannst du ja auch anrufen und fragen wer zustaendig ist , ggf uebernehmen die das sogar , sind sehr hilfsbereit

( habe einen treat mit vielen links unter air austral)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1621 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von leonardo2):
ich habe 2017 in Frankreich einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen.
Diesen habe ich vor einiger Zeit gekündigt, jedoch lässt mich der Provider nicht aus dem Vertrag und bucht weiter monatlich ab.


Welchen Grund gibt es dafür?

BTW: Sofern keine vertragliche Grundlage mehr für die Abbuchungen besteht, weil man fristgerecht gekündigt hat, könnte man die Lastschriften zurückgeben.

Zitat (von leonardo2):
Im Internet habe ich schon gelesen, dass dieser französische Provider das oft machen und wenn man einfach nicht mehr zahlt, sie die Kosten für einen über ein Inkassobüro hochtreiben.


Auch Inkassobüros können nur berechtigte Forderungen beitreiben.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1148 Beiträge, 197x hilfreich)

Zitat (von leonardo2):
Diesen habe ich vor einiger Zeit gekündigt,


darf man erfahren, wie genau gekündigt wurde? (Post, mail, Telefon...)

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1621 Beiträge, 194x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
darf man erfahren, wie genau gekündigt wurde? (Post, mail, Telefon...)


Korrekt, es sollte form- und fristgerecht gekündigt worden sein.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
leonardo2
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von pmmasia):
also finde mal heraus werd er Schlichter ist. Beimm ZEV in Kehl , kannst du ja auch anrufen und fragen wer zustaendig ist , ggf uebernehmen die das sogar , sind sehr hilfsbereit

Vielen Dank für den Tipp, da werde ich mich mal hin wenden.
Erstaunlicherweise hat sich Gestern einer der von mir kontaktierten französischen Anwälte nach längerer Zeit nochmal gemeldet und will den Fall in Verbindung mit der Rechtschutzversicherung übernehmen.
Ich hatte eigentlich schon irgendwie resigniert und gar nicht mehr hier rein geschaut.

Inzwischen habe ich den Vertrag bei Free Mobile auch von 10 Euro monatlich auf 2 Euro monatlich heruntergesetzt.
Die Kündigung erfolgte fristgerecht und per Mail, daraufhin kam ja dann die Ablehnung der Kündigung die ich schriftlich habe, also haben sie die auch bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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