TV kurz vor Ende der Gewährleistungszeit irreparabel defekt

29. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)
TV kurz vor Ende der Gewährleistungszeit irreparabel defekt

Um es kurz zu machen. Im Mai 2017 TV online von Händler X gekauft. Im Februar defekt, bei Hersteller Defekt gemeldet. Hersteller schickt Vor-Ort-Firma zur Reparatur zu mir nach Hause, die Reparatur schlägt fehl, die Vor-Ort-Firma nimmt den TV mit und teilt 2 Wochen später mit, dass dieser mangels Teile nicht repariert werden kann, sie schicken ihn zum Hersteller. Weitere 2 Wochen meldet sich der Hersteller, das Gerät kann nicht repariert werden (keine Ersatzteile) und es steht kein Ersatzgerät zur Verfügung. Anbei ein Schreiben vom Hersteller an den Händler, dass eine Rücknahme des TV auf dem Distributionsweg akzeptiert wird. Soweit, so gut. Seither versuche ich vergeblich, zunächst per Mail, den Onlinehändler zu kontaktieren um einen Rücktritt zu erklären. Beharrlich schweigt er vor sich hin, keinerlei Reaktion. Wie soll ich mich weiter verhalten? Einschreibbrief mit Frist? Mahnbescheid oder gleich Anwalt? Vielen Dank.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Teil I: Wurde der Rücktritt rechtssicher gegenüber dem Händler erklärt,
kann der Zugang der Email bewiesen werden?

Teil II: wenn ich richtig rechne, trat der Schaden nach Ablauf der Beweislastumkehr auf.
Was veranlasst Dich anzunehmen, dass es sich hier um einen Schaden handelt der unter die Regelungen der Sachmängelhaftung fällt.
Konkreter: was spricht dafür, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war oder versteckt vorhanden war?

Berry

-- Editiert von Sir Berry am 30.03.2019 00:19

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

zu I : kann ich nicht beweisen

zu II : Der Schaden ist erst später eingetreten. Also fällt die Gewährleistung weg? Der TV-Hersteller gibt 2 Jahre Garantie auf all seine Geräte. wie geltend machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Mahnbescheid oder Anwalt? Wieso will man Geld aus dem Fenster werfen?

Ich sehe hier den Händler zu Absolut gar nichts verpflichtet. Hier wäre man ganz und gar auf wohlwollen des Handlers angewiesen!

Auf welcher Rechtsgrundlage will man denn gegenüber dem Händler einen Rücktritt erklären? Da gibt es schlichtweg keinen.

Zitat:
Anbei ein Schreiben vom Hersteller an den Händler, dass eine Rücknahme des TV auf dem Distributionsweg akzeptiert wird.
Dieses Schreiben ist aber NICHTS wert! Wenn der Händler sich um die Sache nicht kümmern will, bzw einer Rücknahme schlichtweg nicht zustimmt, ist das Ende der Sache erreicht.

Kundenfreundlichkeit sieht zwar anders aus, aber auf selbige gibt es schlichtweg keinen Rechtsanspruch...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Das ist schlecht. Und wie sieht es mit der 2-jährigen Garantie durch den Hersteller, hier LG, aus?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Was sagen denn die Garantiebedingungen aus? Die musst du dir durchlesen...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Muldentaler
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 17x hilfreich)

Die Garantie sieht die Reparatur oder den Austausch des Gerätes vor, was aber beides nicht mehr möglich ist. Heißt das jetzt, dass ich von dieser Garantie nichts habe, da ja vom Händler keinerlei Reaktion kommt, LG aber den TV über den Händler zurücknehmen würde (wobei, der TV ist schon bei LG)?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Wie wäre es mal mit dem Händler freundloich zu sprechen und ihn zu fragen, ob er sich die Mühe machen würde, statt immer nur UNPERSÖHNLICHE Wege wie Mails etc zu nutzen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Muldentaler):
Wie soll ich mich weiter verhalten? Einschreibbrief mit Frist?

Würde ich so machen. Und eine Kopie des Schreibens beilegen.



Zitat (von Muldentaler):
Die Garantie sieht die Reparatur oder den Austausch des Gerätes vor, was aber beides nicht mehr möglich ist.

Zumindest der Austausch des Gerätes dürfte möglich sein, denn LG stellt ja noch Fernseher her.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen