Um es kurz zu machen. Im Mai 2017 TV online von Händler X gekauft. Im Februar defekt, bei Hersteller Defekt gemeldet. Hersteller schickt Vor-Ort-Firma zur Reparatur zu mir nach Hause, die Reparatur schlägt fehl, die Vor-Ort-Firma nimmt den TV mit und teilt 2 Wochen später mit, dass dieser mangels Teile nicht repariert werden kann, sie schicken ihn zum Hersteller. Weitere 2 Wochen meldet sich der Hersteller, das Gerät kann nicht repariert werden (keine Ersatzteile) und es steht kein Ersatzgerät zur Verfügung. Anbei ein Schreiben vom Hersteller an den Händler, dass eine Rücknahme des TV auf dem Distributionsweg akzeptiert wird. Soweit, so gut. Seither versuche ich vergeblich, zunächst per Mail, den Onlinehändler zu kontaktieren um einen Rücktritt zu erklären. Beharrlich schweigt er vor sich hin, keinerlei Reaktion. Wie soll ich mich weiter verhalten? Einschreibbrief mit Frist? Mahnbescheid oder gleich Anwalt? Vielen Dank.
TV kurz vor Ende der Gewährleistungszeit irreparabel defekt
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Teil I: Wurde der Rücktritt rechtssicher gegenüber dem Händler erklärt,
kann der Zugang der Email bewiesen werden?
Teil II: wenn ich richtig rechne, trat der Schaden nach Ablauf der Beweislastumkehr auf.
Was veranlasst Dich anzunehmen, dass es sich hier um einen Schaden handelt der unter die Regelungen der Sachmängelhaftung fällt.
Konkreter: was spricht dafür, dass der Mangel schon bei Übergabe vorhanden war oder versteckt vorhanden war?
Berry
-- Editiert von Sir Berry am 30.03.2019 00:19
zu I : kann ich nicht beweisen
zu II : Der Schaden ist erst später eingetreten. Also fällt die Gewährleistung weg? Der TV-Hersteller gibt 2 Jahre Garantie auf all seine Geräte. wie geltend machen?
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Hallo,
Mahnbescheid oder Anwalt? Wieso will man Geld aus dem Fenster werfen?
Ich sehe hier den Händler zu Absolut gar nichts verpflichtet. Hier wäre man ganz und gar auf wohlwollen des Handlers angewiesen!
Auf welcher Rechtsgrundlage will man denn gegenüber dem Händler einen Rücktritt erklären? Da gibt es schlichtweg keinen.
Dieses Schreiben ist aber NICHTS wert! Wenn der Händler sich um die Sache nicht kümmern will, bzw einer Rücknahme schlichtweg nicht zustimmt, ist das Ende der Sache erreicht.Zitat:Anbei ein Schreiben vom Hersteller an den Händler, dass eine Rücknahme des TV auf dem Distributionsweg akzeptiert wird.
Kundenfreundlichkeit sieht zwar anders aus, aber auf selbige gibt es schlichtweg keinen Rechtsanspruch...
Das ist schlecht. Und wie sieht es mit der 2-jährigen Garantie durch den Hersteller, hier LG, aus?
Was sagen denn die Garantiebedingungen aus? Die musst du dir durchlesen...
Die Garantie sieht die Reparatur oder den Austausch des Gerätes vor, was aber beides nicht mehr möglich ist. Heißt das jetzt, dass ich von dieser Garantie nichts habe, da ja vom Händler keinerlei Reaktion kommt, LG aber den TV über den Händler zurücknehmen würde (wobei, der TV ist schon bei LG)?
Wie wäre es mal mit dem Händler freundloich zu sprechen und ihn zu fragen, ob er sich die Mühe machen würde, statt immer nur UNPERSÖHNLICHE Wege wie Mails etc zu nutzen?
ZitatWie soll ich mich weiter verhalten? Einschreibbrief mit Frist? :
Würde ich so machen. Und eine Kopie des Schreibens beilegen.
ZitatDie Garantie sieht die Reparatur oder den Austausch des Gerätes vor, was aber beides nicht mehr möglich ist. :
Zumindest der Austausch des Gerätes dürfte möglich sein, denn LG stellt ja noch Fernseher her.
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