Täuschung mit zweifelhafter Arglist - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

31. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 9x hilfreich)
Täuschung mit zweifelhafter Arglist - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich?

Hallo zusammen,

ich habe kürzlich eine hochwertige Jacke in einem Modegeschäft gekauft. Beim Anprobieren fiel mir die Schwergängigkeit des Reißverschlusses auf. Der Verkäufer meinte jedoch, dass dies bei einigen Jacke dieser Marke auch der Fall sei.
Desweiteren meinte er, dass neue Reißverschlüsse anfangs schonmal etwas schwerer laufen können, sich das aber bei Gebrauch nach kurzer Zeit geben werde.

Ich habe die Jacke dann gekauft, jedoch hat sich im Nachhinein herausgestellt, dass mich der Verkäufer getäuscht hat.

Nach Prüfung stellte ich fest, dass der Reißverschluss zu weit eingenäht ist, der Stoff also zu nach am Reißverschluss ist, so dass man ihn nur einfädeln kann, wenn man den Stoff mit durchzieht. Es handelt sich also um einen Herstellungsfehler.
Daher will ich die Jacke zurückgeben.

Liegt hier eine arglistige Täuschung vor, so dass der kaufvertrag nichtig ist?
Reparatur oder Ersatz lehne ich ab, da ich so ein Verhalten nicht unterstützen kann.

Probleme nach Kauf?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Eine arglistige Täuschung sehe ich hier nicht, dafür müsste dem Verkäufer nachgewiesen werden, dass er von eben diesem genauen Mangel wusste und Ihnen die Jacke trotzdem verkauft hat. Ich sehe hier einfach einen Sachmangel.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Desweiteren meinte er, dass neue Reißverschlüsse anfangs schonmal etwas schwerer laufen können, sich das aber bei Gebrauch nach kurzer Zeit geben werde.

Korrekt.



Zitat (von Eisenhart):
Liegt hier eine arglistige Täuschung vor, so dass der Kaufvertrag nichtig ist?

Das ist nicht erkennbar.



Zitat (von Eisenhart):
Reparatur oder Ersatz lehne ich ab, da ich so ein Verhalten nicht unterstützen kann.

Man wird sich hier wohl erstmal mit einer Neulieferung zufriedengeben müssen. Dnen laut gesetz geht Nachbesserung vor Rücktritt.
Mit etwas Glück ist es bei allen Jacken so, dann entfällt die Nachbesserung und der Rücktritt wäre angesagt.



Zitat (von Eisenhart):
Nach Prüfung stellte ich fest, dass der Reißverschluss zu weit eingenäht ist, der Stoff also zu nach am Reißverschluss ist, so dass man ihn nur einfädeln kann, wenn man den Stoff mit durchzieht.

Man hat es doch getestet, warum ist es da nicht aufgefallen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann keine Täuschung erkennen. Es handelt sich um einen Sachmangel, d.h du kannst kostenlose Nachbesserung oder Neulieferung verlangen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eisenhart
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 9x hilfreich)

Ich hatte den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Reißverschluss zu weit eingenäht ist.
Er hat sich die Sache angesehen und ihn dann mit Gewalt reingewürgt und alles schöngeredet, damit er seine Prämie bekommt, die er ohne das Schöngerede nicht bekommen hätte, da ich die Jacke sonst nicht gekauft hätte.
Der Kauf ist also durch Annahme falscher Tatsachen zustande gekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Der Kauf ist also durch Annahme falscher Tatsachen zustande gekommen.

Jetzt müsste man diese Behauptung nur noch irgendwie gerichtsfest beweisen können...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Ich hatte den Verkäufer darauf hingewiesen, dass der Reißverschluss zu weit eingenäht ist.
Er hat sich die Sache angesehen und ihn dann mit Gewalt reingewürgt und alles schöngeredet, damit er seine Prämie bekommt, die er ohne das Schöngerede nicht bekommen hätte, da ich die Jacke sonst nicht gekauft hätte.
Der Kauf ist also durch Annahme falscher Tatsachen zustande gekommen.


Ich frage mich immer, warum Leute wie du hier überhaupt Fragen stellen, obwohl sie es ja eh besser wissen.

Wenn du dir so sicher bist, dann verklage den Verkäufer halt. Viel Spaß

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Eisenhart):
Der Kauf ist also durch Annahme falscher Tatsachen zustande gekommen.


Der eigene Irrtum löst keine eigenen kostenfreien Rechte aus, die Annahme ist einem irrtum gleichzusetzen.

Die Täuschung löst Rechte aus (wenn nachweisbar).

Zitat (von Eisenhart):
Desweiteren meinte er, dass neue Reißverschlüsse anfangs schonmal etwas schwerer laufen können, sich das aber bei Gebrauch nach kurzer Zeit geben werde.
ist eine uns allen bekannte grundsätzlich richtige Aussage, und auch m.M.n. weit von arglistiger Täuschung entfernt.
Hier greifen die Sachmängelrechte, die jeden Käufer ausreichend schützen.
Eine Umbesinnung (bereuen der Kaufabsicht) macht den Kauf nicht nichtig.

Berry

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