Tankgutschein & Webcam für Mainboard ?????

4. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)
Tankgutschein & Webcam für Mainboard ?????

Hallo

Ich habe am 28.03.07 ein Mainboard an den Verkäufer/Händler
( Allkauf Media) gesendet um die Garantie für das defekte Produkt
in Anspruch zu nehmen.:)

Der Verkäufer hat mir nun für das defekte Mainboard am 04.06.07
eine Webcam für 64,99 Euro und einen Tankgutschein in höhe von 5,00 Euro zugesendet. :grins:

Mit der Begründung:
Ihr Mainboard ist nicht mehr zu bekommen wir bekommen auch kein Ersatz, da der Lieferant Konkurs angemeldet hat. :???:

Ich möchte aber keine Webcam und auch diesen Tank - Gutschein kann ich nicht gebrauchen. :rock:

Ich werde von dem Zeug mal ein Foto machen und das Schreiben welches im Karton gewesen ist Kopieren, dann geht der Kram zurück. :augenroll:

Kann ich nun den Kaufpreis 69,99 Euro für das Mainboard zurück verlangen??? :sweat:

danke schon mal

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19 Antworten
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#1
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Ich habe eben mit dem VK telefoniert und ihm mitgeteilt das ich die Sachen zurücksende werde und weil er kein Ersatz für mich besorgen kann soll er denn Kaufpreis von 69,99 Euro erstatten.
Der VK hat mir dann was von Zeitwert bei Computersachen erzählt:

Was kann ich machen???

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#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Wie alt war das Teil denn?

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#3
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo

Kaufdatum 09.12.2006 nach 2 monaten war es defekt!!

eingesendet 26.03.2007

nun haben wir Juni und mir reicht es.

Was kann man machen??

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#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Dem VK schriftlich den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären und Rückerstattung des Betrages (am besten mit einer ca. 10 tägigen Frist) fordern. Das ganze am besten nachweisbar per Einschreiben oder mit der Ware in den Karton, wenn sie als Paket zurückgeht. Paketempfang muss ja auch per Unterschrift bestätigt werden.
Zeitwerterstattung ist unzulässig, es darf allenfalls eine Nutzungsgebühr für die 2 Monate abgezogen werden (ca. 3% Abzug pro Nutzungsmonat).

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#5
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Bei mir sind es vom 09.12.06 bis 26.03.07 aber nicht 2 Monate, sondern 3,5 Monate. Wenn man 3 % im Monat rechnet käme man auf etwa 10%, die der Händler abziehen kann.

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#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Stimmt, hatte die Daten nicht geprüft. Bin nur von den Angaben des TE zum Defekt ausgegangen.

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#7
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Die Begründung:
Ihr Mainboard ist nicht mehr zu bekommen wir bekommen auch kein Ersatz, da der Lieferant Konkurs angemeldet hat.
Das Board ist von der Firma AS Rock aus USA und den Hersteller giebt es nach wie vor.

Ich habe vor kurzem noch einen ganzen Stapel von der Marke Boards in einem anderen PC Laden gesehen.

Der ganze Kram ist am 05.06.07 an den VK mit DHL zurückgegangen. Zum 2 mal 6,90 Euro auf meine Kappe und die Gebühr für ein Einschreiben.

Bin mal gespannt ob der VK das Paket von DHL annimmt!!!

danke noch mal!!!

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#8
 Von 
Matthias76
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 26x hilfreich)

Sicher,
ASRock Mainboards dürfte es noch weiterhin geben. Die Frage ist vermutlich, ob dieses entsprechende Modell noch erhältlich ist. Das Problem hatte ich nämlich auch schon einmal...

Oben im Eingangspoist hast Du ja geschrieben

quote:
Ihr Mainboard ist nicht mehr zu bekommen wir bekommen auch kein Ersatz, da der Lieferant Konkurs angemeldet hat.


Der Lieferant wird sicher nicht der Hersteller direkt sein, sondern irgendein Zwischenhändler von dem der Händler das Mainboard bezogen hat. ASRock ist nicht Konkurs...

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#9
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo

Habe die Sachen zurück an Allkauf Media Asbach gesendet aber die Annahme vom Packet wurde verweigert !!!!!!!!!

Was nun ????????

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#10
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)



Was nun ???????????

Mfg

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#11
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

ist doch ganz einfach, da es sich hier um einen mangel innerhalb einer garantiefrist beläuft, hat der kunde also Sie die möglichkeit direkt beim händler zu reklamieren oder wie in den meisten fällen beim händler. der händler "muss" in so einem fall auf wunsch den gegenstand wieder instandsetzten oder ihnen eine wandlung des kaufvertrages anbieten, allerdings nur zum zeitwert (-3% pro monat) egal ob der hersteller konkurs ist.

mfg

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"Handelsfachwirt/ jun.Produktmanager im Elektro Consumer Segment"

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#12
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo

Der Händler
( Verkäufer )

Hersteller
( AS Rock )

Zulieferer zum Verkäufer ?
( Konkurs )

Der Verkäufer hat das defekte Bord laut Aussage von einem Angestellten zum Hersteller gesendet.
Der gleiche Angestellte hat mir nach Wochen dann gesagt das laut Hersteller das Board ausgetauscht wird.

Dann kommt das Paket ich freue mich auf mein Austauschbord aber es ist eine Webcam & Tankgutschen in der Kiste

Ich sende Ihm die Sachen (Webcam & Tankgutschen) auf meine kosten zurück weil der Krempel kein Ersatz für mein Board ist und der verweigert die Annahme vom Paket und glaubt das ist nun erledigt.

Ich bin drauf und dran einen Strafantrag gegen den Leiter von Allkauf Media in Asbach zu stellen.

grrrrrr

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Ich würde den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, Erstattung des Kaufpreises und des Portos (s. 439 (2) BGB) fordern und dem VK gleichzeitig eine Frist zur Abholung des falsch gelieferten Zeugs stellen, mit der Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf Lagerkosten in Höhe von € 0,80 (ungefähr ;) )
pro Tag zu berechnen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#14
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Auf jeden fall gerichtliche Schritte einleiten,
1. Der Händler trotz des Konkurses des Herstellers die Nacherfüllung oder Wandlung nicht nachgegangen ist.

2. Der Händler einigt sich ohne mit Ihnen erarbeiteten lösungsvorschlag der absolut inakzeptabel ist und mit Ihrem Nacherfüllungsanspruch Artikeltechnisch nichts zu tun hat = Paket mit Webcam

3. Da die Annahme der Rücksendung verweigert wurde, ist hier ein klarer Fall von Absicht die Rede. Da der Händler wissen muss das dieses Paket keine Nacherfüllung ist und somit man schon fast von Betrug reden kann (ist etwas weist hergeholt).


Fakt: Der Händler hat die Nacherfüllung bzw. Reperatur oder Austausch, Gutschrift des Motherboards NICHT ERFÜLLT! Und Sie ohne beidseitigen Einverständnis für eine Lösung abgestempelt!

Somit könnten Sie evtl auch Schadensersatzansprüche stellen, sofern Sie den PC beruflich oder für schulische Zwecke benötigten.

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"Handelsfachwirt/ jun.Produktmanager im Elektro Consumer Segment"

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Was ich noch vergessen habe:

Die Sache nachweisbar (Einschreiben) schicken, damit nich zufällig der Brief verloren geht.

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#16
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Angenommen ich sende dem Händler ein Einschreiben,
das würde mich wieder Geld kosten und am ende verweigert der wieder die Annahme.

Ich stelle morgen einen Strafantrag denn mit dem Betrug das kommt schon hin.
Als ich das Paket von DHL bekommen habe bin ich davon ausgegangen das sich im Korton das Austauschmainboard befindet.

Wenn ich geahnt hätte das der Händler mir Krempel zusendet hätte ich meinerseits die Annahme verweigert.

Auf einen Rechtsstreit kann ich mich leider nicht einlassen beziehe ALG II.



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#17
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1345x hilfreich)

Für so etwas gibt es einen Beratungsschein. Die Annahme eines Einwurfeinschreibens kann er meines Erachtens nicht verweigern.

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#18
 Von 
XYZzz
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 111x hilfreich)

Na bitte geht doch !!!

Habe heute einen Strafantrag gestellt und der Polizeibeamte hat dann mit dem VK Telefoniert.

Der Beamten hat mit dem VK vereinbart das mir der Kaufpreis komplett inkl. der Versandkosten erstattet werden. :respekt:

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#19
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Sicher geht das! und wie das geht wenn man sich auskennt!

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"Handelsfachwirt/ jun.Produktmanager im Elektro Consumer Segment"

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