Hallo,
ich habe mir 2014 eine Tasche im Outletstore Wertheim gekauft... Nachden die Tasche abgefärbt hat, habe ich sie zurück geschickt...
Nach Wochen erhielt ich die Antwort, das die Tasche nicht reparaturfähig sei und auch nicht mehr vorhanden...
In dem Schreiben lag ein Gutschein über den Kaufpreis bei...
Da ich allerdings keine andere Tasche möchte, stelle ich hier die Frage, ob der Hersteller verpflichtet ist, Bargeld auszuzahlen... Nach einem Anruf dort sagte man mir, das sie NICHT verpflichtet seien, da es sich ja um einen Outletstore handeln würde...
Danke für eure Antworten!!!
-- Editiert von Moderator am 07.10.2015 16:01
-- Thema wurde verschoben am 07.10.2015 16:01
Tasche aus dem Outletcenter
7. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 7. Oktober 2015 | 13:05
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
Tasche aus dem Outletcenter
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 14:09
Von
Status: Gelehrter (10635 Beiträge, 4199x hilfreich)
Gab es die Tasche als Zugabe beim Autokauf dazu, oder weshalb im Autounterforum?
Zum Thema
Wenn die Rücknahme der Tasche eine Kulanzleistung "wäre", oder Sie die Tasche damals mit einem Gutschein bezahlt haben, dann könnte Sie der Händler mit einem Gutschein abspeise.
Hier liegt aber eine Reklamation vor und der Händler ist nicht in der Lage einer Nachbesserung oder Nacherfüllung.
Haben Sie die Tasche cash bezahlt, dann auch cash zurück, ohne Diskussion.
Zitat:...das sie NICHT verpflichtet seien, da es sich ja um einen Outletstore handeln würde...
Die Passage des BGB, bei denen Outletcenter andere Rechte und Pflichten zugesprochen werden als "normalen" Händler,
möchten sie Dir dann bitte offen legen.....
#2
Antwort vom 7. Oktober 2015 | 14:35
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich)
SORRYYYY, unbewusst im falschen Ordner :-(
Und jetzt?
Schon
266.756
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten