Hallo ihr Lieben,
Mal angenommen, S ist 16 Jahre alt und absolviert eine Ausbildung! Im Rahmen dieser Ausbildung erhält er selbstverständlich auch eine Ausbildungsvergütung! Darf S über diese Ausbildungsvergütung frei verfügen, oder unterliegt die Ausbildungsvergütung den "nochmalen" Vorschriften von § 110 BGB
Hoffe ihr könnt mir helfen.
LG
Taschengeldparagraph - Ausbildungsvergütung
10. September 2019
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Frage vom 10. September 2019 | 12:05
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Taschengeldparagraph - Ausbildungsvergütung
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#1
Antwort vom 11. September 2019 | 14:11
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1814x hilfreich)
Liegt denn "mit Mitteln [], die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem [gesetzlichen] Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind" bei S vor? Alles andere (also jedes mit anderen Mitteln bewirkte Vertragsverhältnis) wäre schwebend unwirksam.
Also haben die Erziehungsberechtigten zugestimmt, daß S mit dem Einkommen "kaufen kann, was er will"?
-- Editiert von BigiBigiBigi am 11.09.2019 14:12
#2
Antwort vom 11. September 2019 | 18:09
Von
Status: Senior-Partner (6277 Beiträge, 1501x hilfreich)
Zitat:Darf S über diese Ausbildungsvergütung frei verfügen, oder unterliegt die Ausbildungsvergütung den "nochmalen" Vorschriften von § 110 BGB
Kommt darauf an, wie hoch die Vergütung ist und vor allem, wofür sie verwendet werden soll.
Das Gesetz sagt nämlich:
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Wenn die Eltern sagen: "Mach damit, was Du willst!", darf er das Geld ausgeben, wie er will.
Wenn die Eltern sagen: "Davon kaufst Dir, nach Deinem Ermessen, Kleidung, Schuhe und Essen und Trinken in der Mittagspause!", dann darf der Azubi über das Geld nicht zu dem Zweck verfügen, davon eine Playstation zu kaufen.
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