Tauchpumpe gekauft, Schwimmerschalter klemmt, eingeschickt, Händler lehnt Garantie ab

28. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Agrarstudent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Tauchpumpe gekauft, Schwimmerschalter klemmt, eingeschickt, Händler lehnt Garantie ab

Hallo, ich bin neu hier.

Ich habe bei Ebay eine neue Drainage-Schmutzwassertauchpumpe gekauft. Nach 2,5 Monaten konnte ich sie erst wegen dem witterungsbedingtem Baufortschritt in Betreib nehmen, nach 2 Wochen merkte ich, dass die Pumpe nicht abschaltet, obwohl der Schacht leer gepumpt war. Wenn ich am Schlauch geruckelt habe ging sie sofort aus, dann lief sie erst wieder 2 Tage nach Plan und hing dann wieder. Ich dachte vielleicht muss sich da was einlaufen und das gibt sich von alleine, aber nach weiteren 2 Wochen habe ich x mal am Schlauch geruckelt. Ich habe eine Reklamation bei Händler ausgelöst und ihn gebeten vor dem Einschicken der defekten Pumpe eine Ersatzpumpe zu schicken, da ohne die Pumpe das Bauwerk innerhalb eines Tages überflutet würde. Das lehnte er ab, bot mir dann an eine 2. Pumpe bei ihm zu kaufen und die defekte Pumpe dann zurück zu nehmen und nach Prüfung den Kaufbetrag zu erstatten.

Ich habe dann zwischenzeitlich die Pumpe heraus mal genommen und anhand der bebilderten Schritt für Schritt Anleitung in der Betriebsanleitung unter dem Punkt Wartung die Schwimmerabdeckung geöffnet, dazu müssen nicht einmal Schrauben gelöst werden, um den Schwimmer zu prüfen und ggf. zu reinigen. Die Schwimmergleitstange aus Kunststoff sah leicht verbogen aus, wahrscheinlich vom längeren seitlichen lagern beim Händler oder Hersteller. Gut, dachte ich, die muss auf jeden Fall eingeschickt werden und kaufte die 2. neue Pumpe. Ich teilte dem Verkäufer nach dem Erhalt der 2. Pumpe mit, mit welcher Sendungsnummer ich die defekte Pumpe zurück gesendet habe und fügte der Email meine Beobachtungen mit, das der Schwimmer mit der schiefen Stange vielleicht am Gehäuse reibt und deshalb hängt. Mir schien se wichtig zu sein, dem Händler meine Beobachtungen mitzuteilen. Da kam prompt die Antwort, wenn ich das Pumpengehäuse geöffnet habe und dazu gehöre auch die Schwimmerabdeckung sei die Garantie erloschen. Bis dahin hatte er die zurückgesendete Pumpe noch nicht in den Händen. Ich schrieb ihm, dass ich mich an die Wartungsanleitung und Störungsbeseitigung der Betriebsanleitung sachgerecht gehalten habe und das da durch die Garantie nicht erlöschen kann. Als er dann schliesslich die Pumpe hatte, kam die gleiche Antwort: Schwimmerabdeckung geöffnet, Garantie erloschen, Kaufpreiserstattung nicht möglich.

Es kann doch nicht möglich sein, dass eine Garantie erlischt, wenn man eine Wartung anhand der Betriebsanleitung durchführt. Zudem hätte ich anhand meiner 25 jährigen Berufserfahrung sogar die notwendige Sachkunde um das eigentliche Pumpengehäuse aufzuschrauben, was ich aber nicht einmal getan habe.

Sind meine Annahmen korrekt und wie kann ich den Verkäufer zur Erstattung des Kaufpreises bringen?

Danke,

Gerd




-- Editiert von User am 28. Januar 2023 08:35

-- Editiert von User am 28. Januar 2023 08:36

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19 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Agrarstudent):
Es kann doch nicht möglich sein, dass eine Garantie erlischt, wenn man eine Wartung anhand der Betriebsanleitung durchführt.

Doch, kann es durchaus.

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.

Kennen wir diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.



Warum hat man nicht die gesetzliche Mängelhaftung beansprucht? Ist man kein Verbraucher?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 177x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Doch, kann es durchaus.


Ja kann! Muss aber nicht.
Wenn ich einen neuen PC kaufe und ihn öffne um eine GK einzubauen, ist dadurch die Garantie des PCs NICHT erloschen!

Wie der Kunde sagt: Um eine Wartung /Reinigung vorzunehmen - was auch in der Anleitung steht - MUSS man die Pumpe öffnen. Und dadurch erlöscht KEINE Garantie. War denn die "Klappe" mit einem Siegel versehen???

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
Wenn ich einen neuen PC kaufe und ihn öffne um eine GK einzubauen, ist dadurch die Garantie des PCs NICHT erloschen!

Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, bestimmt der Garantigeber.
Und wenn der das so bestimmt, ist das erst mal so.



Zitat (von Daskalos):
Um eine Wartung /Reinigung vorzunehmen - was auch in der Anleitung steht - MUSS man die Pumpe öffnen.

Nö. Wie man lesen kann musste er die Pumpe eben nicht öffnen.



Zitat (von Daskalos):
Und dadurch erlöscht KEINE Garantie.

Ach, man kennt den Wortlaut der der Garantie bzw. der Garantieversprechen des Garantigebers?


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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum hat man nicht die gesetzliche Mängelhaftung beansprucht? Ist man kein Verbraucher?


Das ist eine gute Frage. Ich hätte auch erst den Verkäufer informiert, dass das Gerät Probleme macht und dann gewartet wie er reagiert.

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#5
 Von 
Agrarstudent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daskalos):
War denn die "Klappe" mit einem Siegel versehen???


Nein es gab kein Garantiesiegel.

Sollte ich mal den Hersteller kontaktieren, was der zum Verhalten seines Händlers sagt?

Gruß Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Agrarstudent):
Sollte ich mal den Hersteller kontaktieren, was der zum Verhalten seines Händlers sagt?

Ich hätte ja erst mal das Garantieversprechen des Garantiegebers lesen.
Aber ja, man kann auch den Hersteller kontaktieren, eventuell ergibt sich daraus was brauchbares.


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#7
 Von 
Agrarstudent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal ein Auszug aus seinen AGB´s bezüglich:

[i]§ 5 Gewährleistung

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Soweit Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde, sind bei gebrauchten Waren die Mängelansprüche ausgeschlossen, wenn sich der Mangel erst nach Ablauf eines Jahres ab Ablieferung der Ware zeigt. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware, können die Mängelansprüche im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung der Ware geltend gemacht werden. Die vorstehende Einschränkung gilt nicht:


- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben.
(3) Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

(4) Soweit ein Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht, gilt die Abweichung nur dann als vereinbart, wenn Sie vor Abgabe der Vertragserklärung durch uns über selbige in Kenntnis gesetzt wurden und die Abweichung ausdrücklich und gesondert zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.

(5) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

b) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Ware oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.
[/i]


Da steht auch nichts was auf meinen Fall zutrifft und zum Erlöschen der Garantie führt.

Gruß Gerd

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Du hast aber doch die Garantie in Anspruch genommen. Warum zitierst du denn dann den Abschnitt über die Gewährleistung?

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#9
 Von 
Agrarstudent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du hast aber doch die Garantie in Anspruch genommen. Warum zitierst du denn dann den Abschnitt über die Gewährleistung?


Mehr informationen habe ich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ohne die Garantiebedingungen zu kennen braucht man sich dann aber auch nicht pber diese Fragen zu unterhalten:

Zitat (von Agrarstudent):
Sind meine Annahmen korrekt und wie kann ich den Verkäufer zur Erstattung des Kaufpreises bringen?


Besteht denn überhaupt eine Garantie? Ganz ehrlich, ich an deiner Stelle hätte den Verkäufer im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht aufgefordert eine neue Pumpe zu liefern.

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#11
 Von 
HerbBarth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Agrarstudent,
ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem Verkäufer.
Die Verkäufer sprechen sehr gerne von Garantie obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist greift, da das Teil mindestens zwei Jahre funktionieren muss.
Mir hat ***** geholfen und mich bei der Abwicklung unterstützt.
Kleiner Tipp ;)
Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von HerbBarth):
Mir hat GarantieHeld geholfen und mich bei der Abwicklung unterstützt.
Diese Abzockerseite?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
HerbBarth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Diese Abzockerseite?

Verstehe ich nicht.
Wie kommst du da drauf?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von HerbBarth):
Die Verkäufer sprechen sehr gerne von Garantie obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist greift,
Spielt keine Rolle wenn der Kunde nach der Garantie fragt. Als Kunde hat man die Wahl zwischen Garantie und Gewährleistung. Man muss schon sagen welche davon man in Anspruch nehmen möchte.

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von HerbBarth):
Verstehe ich nicht.
Wie kommst du da drauf?

Das ist so ein typischer Anbieter von "Nutzlos-Dienstleistungen" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das ist so ein typischer Anbieter von "Nutzlos-Dienstleistungen" ...


Und weil das Nutzlos ist, kommen die Jubelperser in Foren, um über angebliches Erfahrungsberichte für diese Nutzlosdienste zu werben

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Gothaer576
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HerbBarth):
Mir hat ***** geholfen und mich bei der Abwicklung unterstützt.

Scheint ein fehlerhafter Link zu sein.
Kannst du das bitte nochmal schreiben wer dir da geholfen hat?
Das würde mich auch interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Agrarstudent
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich habe inzwischen das Problem gelöst. In meinem Fall hatte ich Paypal zur Probemlösung gebeten und die haben meinem Punkt anscheinend zugestimmt und den Käuferschutz aktiviert. Ich habe mein Geld zurückbekommen. Der Händler hat dann nich einen Negativen Kommentar in den Berwertungen erhalten.

Die zweite Grafner Pumpe, die ich als Ersatz bei dem gekauft habe, wies nach 14 Tagen den gleichen Fehler auf. Ich habe dann auch nicht mehr am Schlauch geruckelt um sie andauernt abzuschalten, die Folge war dann, dass sie trockengelaufen ist und die Motorlagerung sich festgefressen hat. Erhielt da gar keine Reaktion mehr vom Händler und habe sofort Ebay eingeschaltet. Über meine Plusmitgliedschaft erhielt ich von Ebay ein Rückversandticket und die haben dafür gesorgt, dass ich mein Geld zurück bekommen habe. Der Händler bekam auch für diese Pumpe eine negative Bewertung.

Jetzt habe ich eine Edelstahl-Pumpe aus dem Baumarkt, die kostete zwar das 4 fache, aber da weiß ich, dass ich jederzeit Ersatz bekomme, wenn damit mal was sein sollte.

Lieben Dank für Eure Hilfe.

Gruß Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7128 Beiträge, 1492x hilfreich)

Zitat (von Gothaer576):
Scheint ein fehlerhafter Link zu sein.
Kannst du das bitte nochmal schreiben wer dir da geholfen hat?
Das würde mich auch interessieren.


Dann möge man google benutzen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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