Teile des Artikels fehlen, muss der Händler den Vertrag erfüllen? Irrtumsanfechtung

24. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Teile des Artikels fehlen, muss der Händler den Vertrag erfüllen? Irrtumsanfechtung

Moin, ich hab Online einen Artikel Bundle gekauft aber es wurde nur ein Teil geliefert. EAN, Titel und Herstellernummer waren aber alle 100% korrekt, also mmn. kein Zweifel von der Seite.
Ist ein offizieler Händler, kein Betrüger oder sonstiges.

Aber da es die Artikel wohl auch einzeln gibt, natürlich anderer EAN und Name etc, und er deutlich günstiger war, wird sich der Händler bestimmt drücken und behaupten das wäre richtig so, oder mir auch noch die Rücksendung samt Kosten aufschwätzen, das wäre mies.

Kann ein Händler einfach so jeden Preis der ihm nicht passt theoretisch wiederrufen?

Ich habe gelesen man soll 14 Tage warten bis die Frist verläuft um sicher zu gehen, dann muss der Händler liefern? Allerdings vergeht ja dann auch die 14 Tage Rückgabe Frist.

https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Zwei-Boxen-bestellt,-nur-eine-geliefert-was-nun-__f245972.html

Oder gilt diese Irrtumsanfechtung schon ab Verkauf? Wie löse ich das alles am besten? Oder können die mir dann und sagen das ich extra 14 Tage gewartet habe?

Ich bin dankbar für jede ehrliche Hilfe.


Mit freundlichen Grüßen

Jan

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab vergessen zu erwähnen das ich über Amazon Pay bestellt hab, da könnte man auch so einen Fall auf machen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Aber da es die Artikel wohl auch einzeln gibt, natürlich anderer EAN und Name etc, und er deutlich günstiger war, wird sich der Händler bestimmt drücken und behaupten das wäre richtig so,


Was genau stand denn in der artikelbeschreibung? Die wird doch nicht nur aus der EAN-Nummer bestanden haben?

Zitat (von Jan291):
Kann ein Händler einfach so jeden Preis der ihm nicht passt theoretisch wiederrufen?

Einen Preis kann man nicht widerrufen.
Wenn man sich jedoch in der artikelbeschreibung oder im Preis geirrt hat, kann man einen Irrtum erklären und den Vertrag anfechten. Das ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden, und ob die hier vorliegen kann mangels Details nicht gesagt werden.

Zitat (von Jan291):
Ich habe gelesen man soll 14 Tage warten bis die Frist verläuft um sicher zu gehen, dann muss der Händler liefern? Allerdings vergeht ja dann auch die 14 Tage Rückgabe Frist.

Völlig unverständlich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Was genau stand denn in der artikelbeschreibung? Die wird doch nicht nur aus der EAN-Nummer bestanden haben?

OK du schreibst völlig unverständlich, aber liest nicht: Online einen Artikel Bundle gekauft aber es wurde nur ein Teil geliefert. EAN, Titel und Herstellernummer waren aber alle 100% korrekt, also mmn. kein Zweifel von der Seite..

Zitat (von Schalkefan):
Das ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden, und ob die hier vorliegen kann mangels Details nicht gesagt werden.

Und was wären diese Voraussetzungen? Mehr Details kann ich schlecht geben.

Ich meinte, so stand es bei der anderen Frage, das wenn der Händler 14 Tage kein Irtumm sieht, er das dann nicht mehr anfechten kann, so hab ich das zumindest verstanden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
OK du schreibst völlig unverständlich

Nö. Du schilderst den Vorgang völlig unverständlich. Was soll man da raten?

Weder schreibst du irgend eine Zeitschiene (wann du oder der Verkäufer was gemacht/geschickt/geschrieben haben) noch welche Kommunikation von beiden Seiten gelaufen ist.

Zitat (von Jan291):
, wird sich der Händler bestimmt drücken

Unverständlich. Wovor will er sich drücken?

Zitat (von Jan291):
und behaupten das wäre richtig so, oder mir auch noch die Rücksendung samt Kosten aufschwätzen, das wäre mies.

Unverständlich. Vermutest du nur oder hat er das schon so kommuniziert?

Zitat (von Jan291):
Kann ein Händler einfach so jeden Preis der ihm nicht passt theoretisch wiederrufen?

Unverständlich. Wie schon gesagt, einen Preis kann man nicht widerrufen. Was genau hat der Händler also kommuniziert?


Zitat (von Jan291):
Ich habe gelesen man soll 14 Tage warten bis die Frist verläuft

Unverständlich. Womit soll man 14 Tage warten? Und welche Frist (ich vermute du meinst die Widerrufsfrist? Was hat die damit zu tun, dass man vom Händler Nachlieferung erwartet?)

Zitat (von Jan291):
dann muss der Händler liefern?

Wenn der Händler wirksam den Irrtum erklärt, dann muss er weder vor noch nach Ablauf der Widerrufsfrist liefern.
Solange du aber nicht schreibst, was genau der Händler dir geschrieben hat, kann man auch nicht diskutieren, ob die Irrtums Anfechtung erfolgreich sein könnte oder nicht.

Zitat (von Jan291):
Wie löse ich das alles am besten?

Immer noch: das hängt davon ab, ob die Irrtums Anfechtung gerechtfertigt ist.
Und sollte sie nicht gerechtfertigt sein, und der Händler trotzdem nicht liefern, müsste man sein Recht wohl einklagen.

Zitat (von Jan291):
Oder können die mir dann und sagen das ich extra 14 Tage gewartet habe?

Dieser Satz gibt überhaupt keinen Sinn

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Laden schreibt das es ein Fehler sei, und ich kann es zurücksenden. Aber, es kann doch jeder sagen das etwas ein Fehler ist, also z.B. man verschickt Leuten immer zu wenig und wenn sie sich melden sag man es ist ein Fehler.

In dem anderen Thread stand: Grundsätzlich ja. Ob der VK ausnahmsweise eine Irrtumsanfechtung durchbekommt, ist fraglich und hängt am Einzelfall. Dafür hat er auch nur maximal 14 Tage Zeit, ansonsten ist es nicht mehr "unverzüglich" i.S.d. BGB.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Dafür hat er auch nur maximal 14 Tage Zeit, ansonsten ist es nicht mehr "unverzüglich" i.S.d. BGB.

Die 14 Tage zählen ab "Bemerken des Fehlers", nicht ab der Lieferung.
Es reicht also nicht, einfach 14 Tage zu warten.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

irgendwann musst du dich entscheiden, ob du nur widerrufen willst (14 Tage Frist), oder doch den Mangel beseitigt haben möchtest (die Frist dürfte hier sogar 3 Jahre betragen, mindestens aber 2 Jahre aufgrund der Sachmängelhaftung - wohlgemerkt, der Mangel war nachweisbar bereits beim Verkauf vorhanden und wurde vom Händler eingeräumt).

Zitat:
Der Laden schreibt das es ein Fehler sei, und ich kann es zurücksenden.
Du hast also bereits auf den Mangel hingewiesen. Damit läuft die - recht kurze* - Frist zur Irrtumsanfechtung. Und zwischen den Zeilen lese ich, dass bisher kein Irrtum erklärt wurde, richtig?

*14 Tage sind es nicht, eher die Hälfte oder noch weniger

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
zwischen den Zeilen lese ich, dass bisher kein Irrtum erklärt wurde, richtig?


Ich denke doch:
Zitat (von Jan291):
Der Laden schreibt das es ein Fehler sei, und ich kann es zurücksenden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1285 Beiträge, 216x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Aber, es kann doch jeder sagen das etwas ein Fehler ist, also z.B. man verschickt Leuten immer zu wenig und wenn sie sich melden sag man es ist ein Fehler.


Warum sollte ein Händler sowas tun?
Das ist doch wirtschaftlich völliger Humbug.
Ich gehe davon aus, dass nahezu 100% der Käufer die Nachlieferung fordern. Wenn der Händler sich dann auf einen Irrtum beruft, dann macht er sich schadensersatzpflichtig, weil der Käufer auf Richtigkeit der Willenserklärung vertrauen könnte. Im geringsten Fall muss er also die Rücksendekosten tragen. In Einzelfällen mögen noch darüberhinaus weitere Schadenersatzansprüche in Frage kommen. Das lohnt sich also für den Händler nicht, so ein "Modell" zu betreiben. Wenn du also selber sagst, dein Händler sei ein seriöser, dann kannst du davon ausgehen, dass es tatsächlich ein Irrtum war und keine Masche.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Ich meinte, so stand es bei der anderen Frage, ...
Erkläre doch bitte, wie es bei DIR mit diesem Händler gelaufen ist.
Ich kann auch nur recht unverständliches Gemisch finden. Das einzig deutliche ist:
Der seriöse Händler hat nur einen Teil der Bestellung geliefert. Der Laden schreibt das es ein Fehler sei, und ich kann es zurücksenden

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Du hast also bereits auf den Mangel hingewiesen. Damit läuft die - recht kurze* - Frist zur Irrtumsanfechtung. Und zwischen den Zeilen lese ich, dass bisher kein Irrtum erklärt wurde, richtig?

Also mir hat der Händler ja geschrieben das sie sich für den technischen Fehler entschuldigen da es eine andere Version ist und das sie mir 15 Euro gutschreiben würden wenn ich die Ware behalte oder eine Rückgabe gegen Erstattung.

Mit nur einem Teil kann ich halt nichts anfangen. Also hab ich nur die Option Rücksendung?


0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
oder eine Rückgabe gegen Erstattung.
Was denn sonst, wenn du mit dem gelieferten Teil nichts anfangen kannst...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
der Händler hat geschrieben das sie sich für den technischen Fehler entschuldigen da es eine andere Version ist


Der Händler ist zur Irrtumsanfechtung nur berechtigt wenn er ungewollt handelte ( etwa ungewollt "X" tippte anstatt "C" ) oder sich über den Inhalt seiner Erklärung ( Farbe "cool-ice" ) im Irrtum befand ( etwa weil er ein irriges Fehlverständnis seiner abgegebenen Erklärung hatte ), § 119 BGB.

Beim Einstellen seines Artikels hat er sich aber weder vertippt, noch hatte er andere Vorstellungen von der Bedeutung der eingetippten Zeichen ( EAN 1234567 ), nämlich dass damit eine identifizierende Artikel-Bezeichnung gemeint sein soll. ( Seine irrige Vorstellung, zur späteren Lieferung der vereinbarten Sache in der Lage zu sein, macht seine Angebotserklärung nicht wg. Irrtums nach § 119 BGB anfechtungsberechtigt! )

--> keine Irrtums-Anfechtungsberechtigung.

Lieferung weicht vom Vereinbarten ab: ---> Sachmangel, Anspruch auf Nacherfüllung ( Nachlieferung ) auf Verkäuferkosten; ansonsten kann der Käufer zurücktreten oder ( nach Androhung ) anstelle eines Rücktritts Schadensersatz STATT der Leistung verlangen ( = Mehrkosten für einen anderweitigen Kauf einer vertragsgemäßen Kaufsache ).

RK

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also sollte ich dem Händler schreiben das ich auf die Erfüllung des Vertrags bestehe?
Der Artikel ist recht schwer und groß, daher würde ich ihn wirklich ungerne zurücksenden.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich denke doch:
Das dann zitierte ist aber sicher keine Irrtumserklärung wie es das Gesetz verlangt.

Zitat:
Also mir hat der Händler ja geschrieben das sie sich für den technischen Fehler entschuldigen da es eine andere Version ist und das sie mir 15 Euro gutschreiben würden wenn ich die Ware behalte oder eine Rückgabe gegen Erstattung.
Das widerrum könnte als Irrtumserklärung genügen.

Zitat:
oder sich über den Inhalt seiner Erklärung ( Farbe "cool-ice" ) im Irrtum befand
Und genau das ist doch der Fall ("andere Version").

Ich würde zurücksenden (natürlich auf Kosten des Händlers), alles andere wäre mir zu riskant.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich würde zurücksenden (natürlich auf Kosten des Händlers), alles andere wäre mir zu riskant.
Du hast aber hoffentlich gelesen, dass es jetzt gar nicht mehr um Rechtliches geht--- das gelieferte Teil ist dem TE jetzt plötzlich einfach zu groß und zu schwer, als dass er sich selbst die Mühe der Rücksendung machen wollen würde...
...mal abwarten, was noch kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Jan291
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du hast aber hoffentlich gelesen, dass es jetzt gar nicht mehr um Rechtliches geht--- das gelieferte Teil ist dem TE jetzt plötzlich einfach zu groß und zu schwer, als dass er sich selbst die Mühe der Rücksendung machen wollen würde...
...mal abwarten, was noch kommt.


Den Artikel kann ich halt nicht einfach mal so zurücksenden, das kostet mich auch Zeit und Geld.
Wobei ich absolut keinen Fehler gemacht habe.

Ist ja wie eine z.B. eine Playstation günstiger zu verkaufen explizit mit Spiel, aber man verschickt dann einfach die Version ohne Spiel, wenn der Kunde sich beschwert sagt man es sei ein Irtumm und bietet ihm für einen 15 Euro Gutschein um den Artikel zu behalten....

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Dafür hat er auch nur maximal 14 Tage Zeit, ansonsten ist es nicht mehr "unverzüglich" i.S.d. BGB.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von reckoner):
oder doch den Mangel beseitigt haben möchtest (die Frist dürfte hier sogar 3 Jahre betragen,

Was für ein Unfug.
Die 2 Jahre bei der gesetzlichen Mängelhaftung stehen deutlich zu lesen im Gesetz - einfach mal lesen und verstehen.



Zitat (von reckoner):
*14 Tage sind es nicht, eher die Hälfte oder noch weniger

Genauso ein Unfug.
Es gelten immer noch die Grundlagen von "unverzüglich" und "angemessene Frist" und beides bestimmt sich am jeweiligen Einzelfall.

Gerichte betrachten eine Frist in der Regel als "angemessen" wenn diese 14 Tage beträgt.
Bei einem Poststreik z.B. dürfte die Frist sich durchaus entsprechend verlängern.



Zitat (von Jan291):
Ich hab vergessen zu erwähnen das ich über Amazon Pay bestellt hab, da könnte man auch so einen Fall auf machen...

Die Nutzung solcher Nutzlos-Dienstleistungen will gut überlegt sein, so was kann für den Käufer teuer enden ...



Zitat (von reckoner):
Das dann zitierte ist aber sicher keine Irrtumserklärung wie es das Gesetz verlangt.

Nö, das ist selbst für den Untalentiertesten ganz offensichtlich erkennbar eine Zusammenfassung des Fragestellers von dem was er gelesen hat.



Zitat (von Jan291):
Der Laden schreibt das es ein Fehler sei, und ich kann es zurücksenden.

Da wäre mal der Wortlaut interessant.



Zitat (von Jan291):
Aber, es kann doch jeder sagen das etwas ein Fehler ist

Richtig, genau das ist ja der Sinn der Irrtumsanfechtung...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Den Artikel kann ich halt nicht einfach mal so zurücksenden, das kostet mich auch Zeit und Geld.
Wieso sollte das Geld kosten?

Zeit ja, aber das ist in der Regel hinzunehmen.

Zitat:
Ist ja wie eine z.B. eine Playstation günstiger zu verkaufen explizit mit Spiel, aber man verschickt dann einfach die Version ohne Spiel, wenn der Kunde sich beschwert sagt man es sei ein Irtumm und bietet ihm für einen 15 Euro Gutschein um den Artikel zu behalten....
Warum klingt da jetzt durch, dass es System wäre?
Dann wäre natürlich kein Irrtum mehr möglich.

Wie gesagt, ich würde zurückschicken, das Risiko ist zu groß.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Jan291):
Den Artikel kann ich halt nicht einfach mal so zurücksenden, das kostet mich auch Zeit und Geld.
Ich hab das gelesen und sogar verstanden.
...was noch kommt... in #18 kommt jetzt außer groß und schwer auch noch Zeit und Geld. Und alberne Vergleiche.

Zitat (von Jan291):
Ist ein offizieler Händler, kein Betrüger oder sonstiges.
Grad warst du noch überzeugt, nun denkst du dir aus, was der oder ein Händler alles tun könnte. :sad:

Hab ich das überlesen oder--- WAS willst du denn nun?
Dieser Händler soll seinen Vertrag erfüllen, richtig? Du willst also das geliefert bekommen, was du als Bundle gekauft hast, richtig?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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