Teile fehlen nach Kauf, noch vor Übernahme

11. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Teile fehlen nach Kauf, noch vor Übernahme

Hallo,
Ich brauche sehr Dringend Eure Hilfe!
Ich habe mir eine Maschine gekauft, diese habe ich im Februar begutachtet. Da schon ein paar Teile fehlten, wurde mir diese laut Kaufvertrag als Ersatzteilspender und nicht Einsatzbereit verkauft. Im März habe ich den Betrag überwiesen.
Nun war ich seit Februar, heute das erste mal an der Maschine und musste feststellen das noch mehr Teile fehlen. Habe davon auch noch Bilder wo diese noch dran waren. (Also ich könnte das ganze eigentlich nachweisen)Ohne diese Bauteile macht die Maschine für mich keinerlei Sinn. Morgen soll die Übergabe samt Papieren sein.
Da möchte ich nun die Übernahme verweigern, laut Vertrag wird die Maschine wie gesehen und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Habe ich da überhaupt eine Chance vom Kauf noch zurückzutreten und mein Geld wieder zu bekommen?
Könnt ihr mir da bitte helfen? Habt ihr eventuell Tipps?

Vielen Dank, Gruß

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von Florecht123):
und musste feststellen das noch mehr Teile fehlen. Habe davon auch noch Bilder wo diese noch dran waren.

Kann man auch irgendwie beweisen, das diese Teile Vertragsbestandteil wurden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Danke für Deine Antwort. Es war immer nur die Rede von einem fehlenden Bauteil, das wurde aber nirgends schriftlich festgehalten. Im Vertrag steht das die Maschine so verkauft wird wie ich sie besichtigt habe(da waren noch die Teile angebaut) und da habe ich auch einige Bilder gemacht.

Gruß

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#3
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe halt noch ein wenig Hoffnung da die Übergabe ja erst morgen ist.
Auch wenn ich schon bezahlt habe, sollte ich bisher ja noch nicht der Eigentümer sein?

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#4
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ja, höchstwahrscheinlich bist du noch nicht Eigentümer. Worauf genau hoffst du denn "noch ein wenig"?

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#5
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Ich hoffe das ich so noch vom Kauf zurücktreten kann und der Verkäufer das schon überwiesene Geld, mir zurück erstattet. Der Zustand war beim begutachten ja doch anders als heute.

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#6
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Gern, aber das hängt ja nicht davon ab, ob du Eigentümer bist, sondern ob ein Vertrag besteht und ob du das Recht hast, dich von diesem zu lösen. Dass dir die Sache noch nicht übergeben wurde, ist immerhin ein kleiner Vorteil. Du solltest dann aber auch, wenn möglich, den Zustand dokumentieren, in welchem er dir zur Erfüllung angeboten wird. Nicht dass die fehlenden Teile in ein paar Wochen, wenn es zum ausgewachsenen Streit gekommen ist, wieder dran sind.

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#7
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ein Kaufvertrag wurde wie im Eröffnungsbeitrag erwähnt, abgeschlossen. Allerdings wurde keine Rücktrittsklausel vereinbart.
Es ist nur vereinbart das der bisherige Besitzer bis zum vollständigen bezahlen Eigentümer bleibt und die Übergabe des Kaufgegenstandes gesondert erfolgt. In diesem Falle heute.

Gruß

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kann man auch irgendwie beweisen, das diese Teile Vertragsbestandteil wurden?

Ja, hat er doch geschrieben:
Zitat (von Florecht123):
Im Vertrag steht das die Maschine so verkauft wird wie ich sie besichtigt habe
Zitat (von Florecht123):
(da waren noch die Teile angebaut) und da habe ich auch einige Bilder gemacht.


Der Verkäufer hat also die Maschine inklusive dieser Teile zu liefern

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Florecht123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort. Der Verkäufer will das ganze nun prüfen, ist aber auch gewillt den Gegenstand zurück zu nehmen. Ich hoffe das ich dabei Erfolg habe.

Gruß

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#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Florecht123):
ist aber auch gewillt den Gegenstand zurück zu nehmen
zurücknehmen was noch nicht übergeben wurde?


Zitat (von Florecht123):
Ich hoffe das ich dabei Erfolg habe.

Halte ich für nicht zielführend... Du willst ja die Maschine mit dem Teil x und das war Vertragsbestandteil. Soll er halt Teil x besorgen und (fachgerecht) montieren (lassen)... Nicht dein Problem... Aber du willst deine Maschine im Vertragszustand...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ja, hat er doch geschrieben:

Obwohl beides mit "B" anfängt, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen "Behauptung" und "Beweis"...


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Obwohl beides mit "B" anfängt, gibt es einen gravierenden Unterschied zwischen "Behauptung" und "Beweis"...
O.k., der Fragesteller behauptet also nur, dass es diesen Vertrag und die Bilder gibt :banana:

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
O.k., der Fragesteller behauptet also nur, dass es diesen Vertrag und die Bilder gibt

Nö. Der TS behauptet das die Teile auf den Bildern Bestandteil des Vertrages sind. Diese Behauptung wird man dann im Falle des Falles zur Überzeugung des Gerichtes beweisen müssen. Mag für den einen oder anderen Laien unverständlich sein, ist aber so.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö. Der TS behauptet das die Teile auf den Bildern Bestandteil des Vertrages sind
ernsthaft :augenroll:

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0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Wenn die Bilder bei der Besichtigung entstanden sind (dürfte nachweisbar sein...wann sonst hätte der Käufer die machen sollen) und dieses "verkauft wie besichtigt" sich im Kaufvertrag wiederfindet, dann wird der Verkäufer schon in Erklärungsnot kommen bei der Frage danach, warum die "vertragliche Besichtigung" von der "bebilderten Besichtigung" abweicht.

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