Hallo und guten Morgen!
Folgender Sachverhalt: A bestellt über einen großen & bekannten Onlineversand 3 Artikel (2 Kleidungsstücke + 1 Parfum). Lieferung innerhalb von 24 Std. Die Pakete wurden dann bei der Nachbarin abgegeben. Als A die Pakete öffnet beinhalten diese nur eins von den bestellten Kleidungsstücken und 2 weitere, preislich hochwertigere aber nicht bestellte Artikel (Pullover+Mobiltelefon). Auf der Rechnung sind die von A bestellten Artikel aufgeführt (sogar mit Häkchen abgehakt) aber die 2 fälschlich gelieferten Artikel nicht. Auch die Lieferadresse auf den Paketen war die von A. Wie ist der Sachverhalt hier? Darf A die Ware behalten? Ein Kaufvertrag ist hierfür nicht zustande gekommen.
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Teilw. falsch gelieferte Ware
19. November 2012
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Frage vom 19. November 2012 | 10:32
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 5x hilfreich)
Teilw. falsch gelieferte Ware
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 19. November 2012 | 12:51
Von
Status: Lehrling (1449 Beiträge, 507x hilfreich)
A muss zumindest die Ware abholbereit halten und bei Anfrage herausgeben.
Moralisch gesehen sollte er sich melden, denn er könnte beim nächsten Mal die schlechtere Falschlieferung erhalten. Meist lassen sich solche Falschverpackungen auch nachvollziehen und das dauert dann ggf. 3-4 Wochen.
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#2
Antwort vom 20. November 2012 | 02:13
Von
Status: Schüler (352 Beiträge, 145x hilfreich)
In Ergänzung: rechtlich gesehen kann der Onlineversand einen Herausgabeanspruch gegen A geltend machen, wenn dem Onlineversand der Fehler auffällt. Bereicherungsansprüche verjähren gem. § 195 BGB
nach 30 Jahren.
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