Teilzahlung bei Widerrufsrecht

12. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
CrazieKeks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Teilzahlung bei Widerrufsrecht

Hallo zusammen,

Ich habe etwas bestellt, was leider beschädigt und nicht vollständig bei mir ankam. Daher habe ich mein Widerrufsrecht in Anspruch genommen und habe das Paket zurück geschickt.

Der Lieferant wollte mir für die fehlende Ware das Geld nicht zurückgeben, da er meinte, dass er beweisen kann, dass das Paket ihm noch vollständig war.
Das ganze habe ich erstmal akzeptiert und bestand auf den Restbetrag.
Diesen hat er mir nach und 3 Wochen und 2 Mahnmails von mir, endlich zurückgeschickt.

Auf der Seite stand folgendes:
"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ab einem Versandwert von über 40 € übernehmen wir für Sie die Kosten des Rückversands."
Zitat: https://www.shishamax24.de/Widerrufsrecht

Daher habe ich das Paket gepackt, es auf die Post gebracht und die Paketkosten bezahlt. Dann habe ich die Mail mit dem Widerruf abgeschickt.
Drei Tage nach dem Widerruf hat er mir ein Retourlabel zugeschickt. Da ich allerdings das Paket bereits auf meine Kosten zurückgeschickt habe, wollte ich mein Geld zurück. Auf die Anfrage nach diesem Betrag (30€) Antwortet der Verkäufer nicht mehr. Die Versandkosten, haben sich zusätzlich noch erhöht, da die Adresse, an die man den Widerruf senden soll, falsch war und UPS das Paket automatisch weitergeschickt hat.

Was kann ich hier tun und habe ich irgendwie das Recht auf das Geld von der verlorenen Ware?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von CrazieKeks):
Was kann ich hier tun und habe ich irgendwie das Recht auf das Geld von der verlorenen Ware?

Nichts. Du hast das Paket vorzeitig auf eigene Kosten zurückgeschickt.

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#2
 Von 
Laerton
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von ShishaZeug-AGB):

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Ab einem Versandwert von über 40 € übernehmen wir für Sie die Kosten des Rückversands.


Je nach Warenwert. Anscheinend hast zu voreilig gehandelt, vor allem in der falschen Reihenfolge.

Wie möchte der Verkäufer nachweisen, dass das Paket vollständig und mangelfrei war? Wärst du in der Lage, das Gegenteil zu beweisen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von CrazieKeks):
nicht vollständig bei mir ankam.

Beweisen könnte man die Behauptung wie genau?



Zitat (von CrazieKeks):
Da ich allerdings das Paket bereits auf meine Kosten zurückgeschickt habe

Und hat im Rahmen der Schadenminderungspflicht den preiswertesten Versender genommen?
UPS, wohl eher nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
CrazieKeks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

.


-- Editiert von CrazieKeks am 12.04.2022 22:58

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CrazieKeks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und hat im Rahmen der Schadenminderungspflicht den preiswertesten Versender genommen?
UPS, wohl eher nicht ...


Sorry ich habe das nicht ganz verstanden.
Falls es um den Preis geht. Es wurde gefordert, dass das Paket mit UPS zurück gesendet wird.

Der Verkäufer sagt, er hat Kameras im Verpackungsbereich, welche die Vollständigkeit nachweist.

-- Editiert von CrazieKeks am 12.04.2022 23:02

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CrazieKeks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Laerton):
Je nach Warenwert. Anscheinend hast zu voreilig gehandelt, vor allem in der falschen Reihenfolge.


Ich hatte es so verstanden, dass ich die Kosten trage und wenn das Paket über 40€ Wert hat bekomme ich das Geld dann zurück.
Das Paket war 700€ wert.


Zitat (von Laerton):
Wie möchte der Verkäufer nachweisen, dass das Paket vollständig und mangelfrei war?


Der Verkäufer sagt, er hat Kameras im Verpackungsbereich, welche die Vollständigkeit nachweist.

Zitat (von Laerton):
Wärst du in der Lage, das Gegenteil zu beweisen?


Ich kann das Gegenteil leider nicht wirklich beweisen. Ich habe erst nach öffnen festgestellt, dass das Paket unvollständig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von CrazieKeks):
Der Verkäufer sagt, er hat Kameras im Verpackungsbereich, welche die Vollständigkeit nachweist.

Tja, dummerweise muss er im Falle des Falles die Vollständigkeit der Zustellung beim Verbraucher nachweisen. Soweit werden seine Kameras nicht reichen ...



Zitat (von CrazieKeks):
Sorry ich habe das nicht ganz verstanden.

Das nennt man "Wortspiel"



Zitat (von CrazieKeks):
Es wurde gefordert, dass das Paket mit UPS zurück gesendet wird.

Wer hat das wann wie wie mit welchem Wortlaut gefordert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Zitat (von CrazieKeks):
Auf der Seite stand folgendes:
"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf dieser Frist von vierzehn Tagen absenden.


Tja...ich denke damit schuldet der Verkäufer die Versandkosten auch ohne dass das Rücksendelabel des Versenders verwendet wurde.
Er verlangt ja förmlich danach das Paket unverzüglich und spätestens (also unter keinen Umständen später) ab dem Tag der Widerrufserklärung aufzugeben. Damit ist es sein Problem, wenn er es nicht gebacken bekommt sein Rücksendelabel rechtzeitig beim Käufer ankommen zu lassen, so dass dieser seiner vertraglichen Pflicht des unverzüglich und spätestens nachkommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CrazieKeks
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Er verlangt ja förmlich danach das Paket unverzüglich und spätestens (also unter keinen Umständen später) ab dem Tag der Widerrufserklärung aufzugeben.


Ja genau so hab ich das nämlich verstanden und habe daher erst das Paket geschickt und dann den widerruf abgeschickt. Für mich klingt das nämlich auch so als wolle er erst das Paket und dann den Widerruf aber ich bin auch keine Anwalt und weiß daher nicht ob ich das richtig verstanden habe.

Vielleicht noch eine Frage.
Auf der Seite ist auch eine Adresse angegeben, an die man den widerruf schicken soll. Dort habe ich auch das Paket geschickt. An der Adresse konnte das Paket allerdings nicht abgegeben werden und wurde automatisch kostenpflichtig weiter geschickt. Kann man da auch was machen, wenn die Adresse nicht richtig angegeben wurde

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