(Teufel) Hersteller behält Subwoofer ein

28. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gelinkt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
(Teufel) Hersteller behält Subwoofer ein

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir bei einem Problem helfen, dass ich gerade mit Teufel habe. Im März 2018 rief ich beim Teufel-Support an, weil mein Subwoofer ständig brummt. Der Mitarbeiter von Teufel meinte er schickt einen Neuen und der Defekte geht retour. Das war kurz vor meinem Urlaub. Nach meinem Urlaub schalte ich die Technik wieder ein und der Subwoofer funktioniert (wieder). Ich freue mich und lass die Dinge laufen.

Im Oktober 2019 kommt das Brummen zurück und ich melde mich wieder beim Teufel-Support. Die holen das Gerät ab und fordern gleichzeitig einen Subwoofer zurück, der nie geliefert wurde. Laut deren Kundendatenbank wurde das Paket am 30. März 2018 zugestellt (ein Feiertag (Karfreitag)), genau zu der Zeit, wo ich im Urlaub war. Ein Einlieferungsbeleg, eine Sendungsnummer oder überhaupt einen Nachweis der Zustellung blieb mir der Teufel-Support trotz mehrfacher Nachfrage schuldig.

Stattdessen verlangt Teufel jetzt die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass kein Paket angenommen wurde. Darüberhinaus wird mein Subwoofer, den ich bezahlt habe, von Teufel seitdem einbehalten.

Ich empfinde die Vorgehensweise von Teufel als eine Frechheit. Was würdet ihr machen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Gelinkt):
Was würdet ihr machen?
Die eidesstattliche Erklärung abgeben und den eingeschickten Subwoofer zurückfordern.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Stattdessen verlangt Teufel jetzt die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass kein Paket angenommen wurde.
Selbige wäre doch schneller geschrieben gewesen, als der Beitrag hier. Wenn man kein Paket bekommen hat, worin liegt dann das Problem eine solche auzustellen?

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#3
 Von 
Gelinkt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich finde es einfach nicht in Ordnung eine Lieferung in den Raum zu stellen, ohne diesen durch einen Beleg nachzuweisen.
Im schlimmsten Fall hat der Zustelldienst das Paket unterschlagen, und ich muss dann dafür haften.

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#4
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Gelinkt):
Ich freue mich und lass die Dinge laufen.
Und man hat sich nicht gewundert, was denn mit der angekündigten Sendung passiert ist?

Zitat (von Gelinkt):
Stattdessen verlangt Teufel jetzt die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung, dass kein Paket angenommen wurde.
Auch wenn es den Namen hat. Es ist keine. Die Abgabe macht das Leben aber leichter, als wenn man versucht den Gegenüber vom Gegenteil zu überzeugen.

Zumal ja mindestens zu hinterfragen wäre, ob Teufel überhaupt verpflichtet wäre hier in irgendeiner Form tätig zu werden.

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#5
 Von 
Gelinkt
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Und man hat sich nicht gewundert, was denn mit der angekündigten Sendung passiert ist?

Bis zum Oktober dieses Jahres habe ich schlicht nicht mehr daran gedacht.

Das soll unterschrieben werden:

... senden Sie uns zur weiteren Bearbeitung Ihres Falles eine eidesstattliche Erklärung. Nutzen Sie am besten die Vorlage aus dem Anhang und senden uns diese postalisch, als Scan per E-Mail oder per Fax. Diese muss von Ihnen unterschrieben und mit dem aktuellen Datum versehen werden und folgenden Satz beinhalten:

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und der Strafbarkeit der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung versichere ich hiermit folgendes an Eides statt:

...

Kundennummer: 1234567890
Auftragsnummer: 1234567890
Anzahl der Pakete: 1

Datum:

Senden Sie uns diese als Scan per E-Mail, postalisch oder per Fax an...

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Diese "eidesstattlichen Versicherung" hat die Relevanz eines stück Klopapiers.

Da in vielen Betrieben diesbezüglich aber Inkompetenz / Ignoranz herrscht, erleichtert es den Ablauf solche sinnlosen Zettel auszufüllen.


Alternativ könnte man durch einen "Umerziehungsversuch" mit Hilfe eines Gerichtes starten - dauert dann eventuell 6-12 Monate.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Um es mal genauer zu erklären.

Eine eidesstattliche Versicherung kann man nicht rechtswirksam gegenüber Firmen oder Privatpersonen abgeben, sondern diese kann nur von entsprechenden Behörden oder Gerichten abgenommen werden.

Warum will Teufel sowas haben und was bedeutet das für Dich?

Du versicherst mit dem "Schrieb" Teufel, dass du entsprechendes Paket nicht erhalten hast, in der Regel wendet sich der Versender damit dann entweder an den Transportdienstleister oder an seine Versicherung (sofern vorhanden).
Ob das nach 1 1/2 Jahren erfolgsversprechend ist, sei mal dahingestellt.

Was tun?

Zitat (von radfahrer999):
Die eidesstattliche Erklärung abgeben und den eingeschickten Subwoofer zurückfordern.

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#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese "eidesstattlichen Versicherung" hat die Relevanz eines stück Klopapiers.


Jein. ;) Wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht, hätte man einen Betrug begangen und das wäre dank der Erklärung auch leicht nachweisbar (anders als wenn man gar nichts sagt und hinterher behaupten kann "ich habe aber nie was Falsches gesagt").

Richtig ist, daß bei Falschheit keine *weiteren* Straftatbestände, insbesondere keine falsche Versicherung an Eides Statt, erfüllt sind.

Es ist halt so eine urban legend, die sich hartnäckig hält, daß die Überschrift "Eidesstattliche Versicherung" in diesem Zusammenhang eine besondere Rolle spielt.
Vielleicht weiß man das bei Teufel sogar (ich habe mit denen eigentlich nur gute Erfahrungen) und geht nur davon aus, der Kunde weiß es nicht und es wirke daher abschreckender gegenüber Möchtegern-Betrügern.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Wenn die Erklärung nicht der Wahrheit entspricht, hätte man einen Betrug begangen

Jein. ;)
Es könnte auch ein (straffreier) Irrtum des Erklärenden sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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