Teurer Sekt auf St. Pauli

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)
Teurer Sekt auf St. Pauli

Sicher kennen viele das Problem. Ein Kumpel von mir leider nicht:

Er war auf St. Pauli im Rotlichtviertel in einer Kneipe. Wollte dort lediglich Bier trinken. Nun kam eine nette Dame, quatschte ihn an und überredete ihn, ihr einen Piccolo-Sekt auszugeben. Irgendwann kam der Kellner mit der Rechnung über 320 Euro (Sektpreis 300!). Er hatte nicht soviel Geld dabei, es gab viel Gezeter und es wurde letztlich eine Überweisung ausgefüllt und sein Ausweis kopiert. Anfang des nächsten Monats (als genug Geld auf Konto war) wurde die Summe bei ihm abgehoben.

Klar. Man hätte vorher wissen können, daß diese Masche auf St.Pauli üblich ist. Er wußte es jedoch nicht und die Karte mit den Preisen lag auch sehr verdeckt unter etlichen Servietten etc.

Was mich nun interessiert ist, ob er den zustandegekommenen Kaufvertrag aufgrund Verstoßes gegen die guten Sitten hätte anfechten können. Oder gar wegen arglistiger Täuschung? Jedenfalls ist doch völlig klar, daß das Unwissen einiger Gäste gezielt ausgenutzt wird, zumal extra noch Damen engagiert werden, die sich gezielt Sekt ausgeben lassen.
Oder würden die Richter sagen: Pech gehabt, man muß wissen, daß die Sektpreise in diesem Milieu so hoch sind?

Was meint ihr?

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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Dieser "Sekt-Kauf" dürfte wohl nach § 138 I BGB als wucherähnliches Rechtsgeschäft sittenwidrig sein, da ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Danke für die Antwort. Also doch sittenwidrig.
Nicht umsonst wurde wohl das Hinzuziehen von Polizei vehement abgelehnt.
Leider ist es für ihn jetzt zu spät. Er hätte mE sein Konto vorher vor dieser Einzugsermächtigung schützen sollen. Dann hätte von seiten des Betreibers erstmal ein Mahnverfahren eingeleitet werden müssen.


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"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#3
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Kneipe ? Lediglich ein Bier trinken und dann auch noch zufällig in eines der Etablisments mit der Piccolonummer verirrt ? ... ;)

Wußte gar nicht daß es diese Läden im Angesicht von Dollhouse und Tivoli noch gibt ?

Neben Wucher vermutlich auch Verstoß gegen Preisangabenverordnung "die Karte mit den Preisen lag auch sehr verdeckt unter etlichen Servietten etc." ... ;)

Was mich wundert :

"es wurde letztlich eine Überweisung ausgefüllt..."

Die hatten Blankoüberweisungsträger im Laden ?

Oder war es eine Einzugsermächtigung ?

Dann widerrufbar ...

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#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Piccolo, sind das nicht 200ml?

Da schließ ich mich doch Bob.Vila an.

Es sei denn, mit dem Sekt gab es noch entsprechende extra Leistungen (ihr wißt schon, was ich meine:) )

Dann könnte der abgehobene Betrag nicht mehr zurückverlangt werden.

Gruß
Harry!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Wußte gar nicht daß es diese Läden im Angesicht von Dollhouse und Tivoli noch gibt ?"

Klar gibt´s die noch - wo sollen denn sonst die Touris bei ihrem Kiez-Ausflug so richtig über den Tresen gezogen werden... ;)

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

@psst
Mein Kumpel hat mir gesagt, es sei eine Überweisung gewesen. Er hatte aber auch schon einiges getrunken, als er die ausfüllte - also ich denke fast mal, daß es sich um eine Einzugsermächtigung handelte.

@Harry
Also was die Extraleistungen angeht: Er hätte angeblich noch für extra Geld mit aufs Zimmer gehen können, hat er aber nicht gemacht. Weiß ja nicht ob bisschen fummeln in der Kneipe auch schon zu Extraleistungen gehört. Denn dazu kam es wohl dann doch. (Aber nicht mehr)

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#7
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

fummeln ist nicht gratis, KlagdichReich, da tun sich ja Abgründe auf bei Ihrem "Kumpel"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das klingt vielleicht alles ein bisschen skurril, ist aber eigentlich nicht wirklich abgründlich. ;)
Er ist ein netter Kerl.
Dafür, daß er mal auf St.Pauli die Sau rauslassen wollte, ist ja ein bisschen Fummeln (oberhalb der Gürtellinie) noch akzeptabel.

Ich denke allerdings nicht, daß es möglich ist diese Dienstleistung des (selbst provozierten) "Sichbefummelnlassens" in die Rechnung für den Sekt mit einfließen zu lassen.

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#9
 Von 
deltakilo
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

...wie ist es denn jetzt ausgegangen...???

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#10
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Er hat sich das Geld von seinem Konto abbuchen lassen, da er dachte, er hätte einen rechtskräftigen Vertrag geschlossen.
Selbst schuld. Ich hätte es zumindest mal auf eine Mahnung ankommen lassen.
Der andere Punkt ist in dem Fall natürlich der, daß eventuell die Mahnung 2 Meter groß vor der Tür steht.

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