Folgendes Szenario:
Ich habe ein Hotel gebucht... vor einigen Monat eine Anzahlung gemacht. Jetzt den Hotel-Voucher abgeholt, aber das Reisebüro hat bei der Übergabe NICHT den Restbetrag verlangt.
Ein anderes Reisebüro hat bei der Übergabe des Mietwagen-Voucher auf den Restbetrag hingewiesen und ich musste mit der EC-Card gleich begleichen.
Inwieweit liegt jetzt ein Fehlverhalten des Reisebüros vor?
-- Editiert von Rollerblader am 10.09.2008 13:23:01
Ticket bezahlen
Probleme nach Kauf?
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> Inwieweit liegt jetzt ein Fehlverhalten des Reisebüros vor?
Kein rechtlich relevantes. Der Anspruch des Reisebüros verjährt (frühestens) erst zum 31.12.2011.
Was ist Ihr Ziel?
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Na was wohl? Den Rest nicht bezahlen zu müssen, was sonst?
...und ich musste mit der EC-Card gleich begleichen...
Da der offene Betrag nun also beglichen ist, ist für irgendeine Verjährung erkennbar gar kein Raum.
> Da der offene Betrag nun also beglichen ist, ist für irgendeine Verjährung erkennbar gar kein Raum
Falsch verstanden.
Der TE meinte damit, daß er in einem *anderen* Fall sofort bezahlen mußte und denkt deswegen, wenn das in diesem Fall unterlassen wurde, er müßte jetzt nichts mehr zahlen.
...Falsch verstanden...
Das wohl kaum. Offensichtlich wurde durch das Reisebüro der noch offene Betrag hinsichtlich des Hotels kassiert. Dies ist durchaus nicht unüblich, da die Reisebüros hier für den Veranstalter handeln.
Ah, so hatte ich das erst nicht verstanden.
Dann weiß ich allerdings auch nicht, was der TE mit seiner Frage bezweckt.
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