Ich versuche mal möglichst übersichtlich zusammenzufassen was geschehen ist und warum ich denke/hoffe zumindest halbwegs im Recht zu sein.
Was bisher geschah
09.02.18
- Ich habe mich in dem Shop ************.de registriert und dabei ohne es zu merken keine Hausnummer eingegeben.
- Mit meinem Konto habe ich dann auf der Seite ein Ticket für ein Event namens Dark Emergency 6 vom 03.05 – 06.05.2018 für 133,90€ gekauft und das Geld direkt per Bank überwiesen.
21.04.18
-Ich habe über das Kontaktformular auf der Shop-Seite eine Nachricht an den Shop geschickt, weil dort stand, dass das Ticket "Zurückgeschickt" wurde und gefragt was dies bedeutet, weil ich nichts zurückgeschickt habe und bisher auch nichts bei mir angekommen ist.
- Ich erhielt am selben Tag eine Antwort, in der stand, dass mir schon mehrere E-Mails geschickt wurden (die erste "vor 6 Wochen"), weil ich keine Hausnummer angegeben habe und das Ticket deswegen wieder zurückgegangen ist. Außerdem würde mir das Ticket nicht mehr zugesandt werden, sondern ich solle zu dem Event meinen Personalausweis mitbringen, damit es mir dort übergeben wird.
(Die Antwort erhielt ich per E-Mail mit dem Absender "*********a". Diese hätte ich beinahe übersehen, weil ich den Namen nicht kannte und die anderen E-Mails des Shops von "**************" kamen und diese E-Mail in meinem Spam-Ordner landete.
Ich gehe davon aus, dass ich die E-Mails die mir angeblich zuvor geschickt wurden aus diesem Grund übersehen habe. Leider werden bei GMX die E-Mails im Spam-Ordner die älter als 4 Wochen sind automatisch gelöscht.)
- Ich habe unverzüglich im Shop meine Adresse um meine Hausnummer ergänzt.
30.04.18
- Ich habe den Shop per E-Mail kontaktiert, dass ich nicht am Event teilnehmen kann und gefragt, ob eine Stornierung möglich wäre, da ich das Ticker ja nun nicht einfach verkaufen kann, weil es mir zugeschickt wurde.
03.05.18
- Ich habe eine weiter E-Mail an den Shop geschrieben in der ich noch einmal um Antwort auf meine letzte E-Mail gebeten habe und angeboten habe bei einer Stornierung für die entstandenen Gebühren und Versandkosten gerade zustehen.
07.05.18
- Ich habe dem Shop über auf der Shop-Seite einsehbare Handynummer über WhatsApp angeschrieben (wurde auf der Shop-Seite vorgeschlagen) und noch einmal um Rückmeldung gebeten.
- Ich bekam über WhatsApp die Rückmeldung, dass mir das Geld nicht zurückerstattet wird und mich die volle Schuld treffe.
- Ich habe angeboten, dass wenigstens 50% des Kaufpreises zurückerstattet werden, aber dies wurde auch abgelehnt.
Warum ich denke, dass mich nicht die volle Schuld trifft
- Die Registrierung lief erfolgreich und das Ticket wurde verschickt, obwohl es hätte klar sein müssen, dass eine Adresse ohne Hausnummer nicht gültig ist.
- Die E-Mails des Shops kamen plötzlich nicht mehr mit dem Absender "******************.de", sondern "**************", wodurch sie im Spam zwischen hunderten E-Mails, die auch das Absender-Schema "Vorname Nachname" hatten unterging.
- Ich habe nie zugestimmt, dass ich das Ticket vor Ort persönlich gegen Vorlage meines Personalausweises ausgehändigt kriegen möchte, anstatt dass es mir zugesandt wird.
- Ich hatte keine Chance das Ticket wieder zu verkaufen, weil es mir nicht zugesandt wurde.
- Nachdem ich meine Adresse korrigiert hatte war noch über eine Woche Zeit mir das Ticket zuzustellen.
Was sollte ich tun? Habe ich Erfolgschancen?
Mfg
neuling12123
-- Editiert von neuling12123 am 08.05.2018 00:10
-- Editiert von Moderator am 08.05.2018 00:35
Ticket gekauft, aber nicht erhalten, weil Hausnummer fehlte. Rückerstattung möglich?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatDie Registrierung lief erfolgreich und das Ticket wurde verschickt, obwohl es hätte klar sein müssen, dass eine Adresse ohne Hausnummer nicht gültig ist. :
Da es in Deutschland tatsächlich recht viele Adressen ohne Haunummer gibt, frage ich mich warum da was hätte "klar sein müssen".
ZitatIch habe nie zugestimmt, dass ich das Ticket vor Ort persönlich gegen Vorlage meines Personalausweises ausgehändigt kriegen möchte :
Muss man auch nicht.
Das war Kulanz vom Anbieter um dennoch die Teilnahme zu ermöglichen.
ZitatIch hatte keine Chance das Ticket wieder zu verkaufen :
Wäre das gemäß deren AGB überhaupt möglich gewesen?
Zitatweil es mir nicht zugesandt wurde. :
Was man selbst verursacht hat.
ZitatLeider werden bei GMX die E-Mails im Spam-Ordner die älter als 4 Wochen sind automatisch gelöscht. :
Wenn man einen ungeeigneten Hoster verwendet, den SPAM Ordner nicht sorgfältig genug kontrolliert, fällt das nicht dem Anbieter zur Last.
ZitatNachdem ich meine Adresse korrigiert hatte war noch über eine Woche Zeit mir das Ticket zuzustellen. :
Die Adresskorrektur - insbesondere den Zugang - könnte man jetzt wie genau beweisen?
Das kann können mir die AGB wohl kaum verbieten.ZitatWäre das gemäß deren AGB überhaupt möglich gewesen? :
Die Sache mit den E-Mails ist halt, dass ich täglich diverse E-Mails bekomme wo im Absender einfach nur "Vorname Nachname" steht von denen ich noch nie etwas gehört habe. Kann man wirklich von jedem erwarten, dass man alle seine Spam-Emails liest? Was macht man denn dann wenn man z.B. 1000 Spam-Emails an einem Tag bekommt? Das kann doch irgendwann nicht mehr zumutbar sein. Vor allem wenn der Shop mich erst mit dem Absender "shop@shopname.de" anschreibt.ZitatWenn man einen ungeeigneten Hoster verwendet, den SPAM Ordner nicht sorgfältig genug kontrolliert, fällt das nicht dem Anbieter zur Last. :
Steht evtl. in den Datenbank-Logs. Ansonsten kann ich auch gleich behaupten, dass ich die Adresse am Anfang richtig eingegeben habe und deren System wohl nur gesponnen hat oder dass die es einfach vergessen haben...ZitatDie Adresskorrektur - insbesondere den Zugang - könnte man jetzt wie genau beweisen? :
Aber wenn wir schon von Beweisen sprechen: Wie will mir der Shop beweisen, dass er mir schon vor 6 Wochen E-Mails geschickt hat, wenn sie bei mir gar nicht existieren? Ich habe sie immerhin auch nie gesehen und weiß gar nicht, ob sie wirklich jemals bei mir ankamen.
-- Editiert von neuling12123 am 08.05.2018 08:41
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ZitatDas kann können mir die AGB wohl kaum verbieten. :
Doch, das können sie durchaus. Bei den meisten scheitert es aber an einer rechtlich haltbaren Formulierung.
ZitatKann man wirklich von jedem erwarten, dass man alle seine Spam-Emails liest? :
Zumindest die Rechtsprecheung geht davon aus, das man die Post die im Machtbereich des Empängers angekommen ist liest oder die Folgen trägt.
ZitatAnsonsten kann ich auch gleich behaupten, dass ich die Adresse am Anfang richtig eingegeben habe und deren System wohl nur gesponnen hat oder dass die es einfach vergessen haben... :
Das wäre natürlich besser wenn deren System geponnen gewesen, denn dann läge die Schuld und die Beweislast erst mal komplett beim Verkäufer.
ZitatWie will mir der Shop beweisen, dass er mir schon vor 6 Wochen E-Mails geschickt hat, :
Das ist dann deren Problem - eventuell haben die entsprechende Logfiles.
Zitat:Wie will mir der Shop beweisen, dass er mir schon vor 6 Wochen E-Mails geschickt hat,
Eine Mail die versendet wird, ist auch nach Jahren (je nach Einstellung) noch als "gesendet" identifizierbar. Das geht mit jedem schnöden Mailprogramm.
Nichts von dem was du geschrieben hast ist geeignet die Schuld auf den VK abzuwälzen. Meiner Meinung nach trifft dich hier die alleinige Schuld. Dass deine Spam Mails nach 4 Wochen gelöscht werden liegt an deinen Einstellungen dort. Du kannst natürlich auch einstellen, dass die Spam Mails nie gelöscht werden. Auch, dass du diesen Ordner nie kontrollierst ist einzig und alleine deine Angelegenheit.ZitatWarum ich denke, dass mich nicht die volle Schuld trifft...... :
Das ist einzig und alleine dein ProblemZitatWas macht man denn dann wenn man z.B. 1000 Spam-Emails an einem Tag bekommt? Das kann doch irgendwann nicht mehr zumutbar sein :
Mag ja sein, dass der Shop die E-Mails verschickt hat, aber es kommt durchaus vor, dass E-Mails einfach nicht ankommen. Nur weil bewiesen werden kann, dass eine E-Mail versendet wurde, kann noch lange nicht bewiesen werden, dass sie angekommen ist. Und nun?
Hallo,
die Mials die der Shop versendet hat dürften wohl recht irrelevant sein. Der Shop hat zwar versucht dich zu kontaktieren, aber ich denke das hätte er nicht machen müssen.
Dein fehler war die Falsche, bzw nicht vollständige Adressangabe, stehe dazu und schieb das nicht auf andere ab!
Der Shop kann im übrigen ohne Probleme einen Weiterverkauf in den AGB unterbinden, nur muss er dieses auch korrekt machen...
ja und? Spielt doch überhaupt keine Rolle.ZitatNur weil bewiesen werden kann, dass eine E-Mail versendet wurde, kann noch lange nicht bewiesen werden, dass sie angekommen ist. Und nun? :
Eure persönliche Meinung über die Schuld interessiert mich um ehrlich zu sein recht wenig. Mich interessiert wie es rechtlich aussieht und was meine Erfolgschancen sind.
Ich kann nicht mit Sicherheit sagen, dass ich die Hausnummer wirklich vergessen habe und genauso ist nicht klar, ob mir diese E-Mails jemals geschickt wurden.
Könnt ihr irgendwelche Fälle nennen aus denen ersichtlich ist inwiefern so etwas überhaupt beweisbar ist?
Kann ein Log auf Seiten des VK überhaupt ein Beweis sein? Ich meine jeder der ein bisschen Ahnung hat könnte diesen fälschen.
ZitatEure persönliche Meinung über die Schuld interessiert mich um ehrlich zu sein recht wenig. :
Mehr als persönliche Meinungen wird man hier - in einem Meinungsforum - nicht bekommen.
ZitatKann ein Log auf Seiten des VK überhaupt ein Beweis sein? :
Je nachdem wie die Server sich verbinden kann das ein Beweis sein.
Im übrigen kann alles ein Beweis werden, wenn ein Gericht den Vortrag als Beweis anerkennt.
ZitatIch kann nicht mit Sicherheit sagen, dass ich die Hausnummer wirklich vergessen habe :
Das las sich obe aber gaz anders.
Wenn man wahrheitswidrig angeben würde, das man die Hausnummer nicht vergessen habe und das dann vor Gericht auffliegt, nennt sich das Prozessbetrug. Gerichte pflegen in solchen Fällen eine recht geringe Toleranz aufzuweisen, könnte dann recht teuer werden.
Und je nach dem was an den Anbieter bereits kommuniziert wurde, lässt sich der Nachweis durchaus erbringen.
So eine Seite mit einem Datenformular läuft immer in eine Datenbank und diese speichert die jeweiligen Zugriffe und Änderungen in den entsprechenden Logs ab.
Auf irgendwelche Beweise und Mail kommt es doch gar nicht an.
Die ganzen Mails sind doch rein rechtlich irrelevant.
Der Kunde hat eine Versandadresse angegeben - der Shop hat geliefert, an die Adresse, die der Kunde angegeben hat. Dort konnte die Ware nicht zugestellt werden.
Wenn man jetzt die Möglichkeit ausblendet, dass die Post geschlampt hat, dann bleibt unterm Strich, dass der Verkäufer alle seine Pflichten erfüllt hat und der Kunde im Annahmeverzug ist.
D.h. der Verkäufer muss die Ware zwar für den Kunden nicht erneut liefern, sondern nur für den Kunden "bereithalten". Durch das Anbieten der Hinterlegung am Veranstaltungsort hat der Verkäufer auch diese "Bereithaltungspflicht" erfüllt. Wenn der Kunde nach einer Selbstabholung am Sitz des Verkäufers gefragt hätte, hätte der Verkäufer das wohl auch anbieten müssen. Der Kunde hat aber nicht danach gefragt.
Wie man es dreht und wendet: Nachdem der erste Versand fehlgeschlagen ist aus einem Grund, der weder dem Verkäufer noch der Post zuzuordnen ist, wäre es Aufgabe des Kunden gewesen, den Weg der Ware vom Verkäufer zum Käufer zu organisieren. Das hat der Käufer nicht getan - damit ist der Drops gelutscht.
Zitat:Mehr als persönliche Meinungen wird man hier - in einem Meinungsforum - nicht bekommen.
Damit war gemeint, dass ich hier nicht hergekommen, um mir Moralpredigten anzuhören und mich vor euch zu rechtfertigen, sondern um über eine Rechtsfrage zu diskutieren. Ich gehe da jetzt auch nicht weiter drauf ein.
ZitatSo eine Seite mit einem Datenformular läuft immer in eine Datenbank und diese speichert die jeweiligen Zugriffe und Änderungen in den entsprechenden Logs ab. :
Falsch. Das ist komplett Implementations- und Einstellungsabhängig. Man kann die Daten auch ins Leere laufen lassen... oder in eine Datei... oder einfach nur in den Hauptspeicher. Dann kommt dazu, dass Logs nur existieren wenn die entsprechende Funktionalität auch eingeschaltet ist und selbst da wird oftmals noch zwischen diversen Arten von Logs unterschieden. Error-Logging würde in diesem Fall nämlich nichts bringen.
Ich habe übrigens gerade mal recherchiert und standardmäßig sind Datenbank-Logs (jeglicher Art) nicht aktiviert. Zumindest bei MySQL, was das mit Abstand am weitesten verbreitete System ist.
Es muss doch schon mal irgendjemand versucht haben so etwas anzufechten, sodass dann eben Beweise gesucht werden müssen, oder? Ich fände es echt mal interessant zu lesen wie sowas gehandhabt wird.
Eigentlich müsste ja erst mal ein Experte sicherstellen, dass das Shop-System wirklich so arbeitet wie behauptet. Wenn ich mir angucke was für absurde und total sporadische Fehler selbst in der besten Software/Hardware auftreten können und wie leicht man einfach Datenbanken, Logs oder andere Dateien manipulieren kann inklusive Änderungsdatum etc., also nicht nachweisbar, dann stellt sich auch die Frage inwiefern sowas überhaupt als Beweis durchgehen kann. Ich mein das wäre so als ob ich in einem Laden Protokoll darüber führe wer mit welchen Gegenständen aus dem Laden geht und das Protokoll dann beim Diebstahl als Beweis einreiche. Das kann man genauso leicht fälschen.
ZitatEs muss doch schon mal irgendjemand versucht haben so etwas anzufechten, :
Ein verfahren wegen nicht übertragener Hausnummer wäre mir jetzt nicht bekannt.
Wie der Verkäufer was beweist ist einzelfallabhängig.
Zum einen wegen der Vielfalt der Systeme.
Zum anderen wegen der freien richterlichen Beweiswürdigung. Dem einen Gericht reicht die Aussage des Admins das die Protokollierung funktioniert und wie sie funktioniert, ein anderes Gericht möchte (zusätzlich) die Aussage des Herstellers der Software, das Dritte Gericht beauftragt einen Sachverständigen, ...
ZitatIch fände es echt mal interessant zu lesen wie sowas gehandhabt wird. :
Veröffentlicht werden nur die Urteile, an die Akten kommt man als unbeteiligter Außenstehender nicht ran.
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