Ticketrückgabe bei Eventim (Termine verschoben)

15. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Ticketrückgabe bei Eventim (Termine verschoben)

Hallo zusammen.
Ich vermute, die Frage wird einige Interessieren ...
Ich habe in Zukunft einige Konzertveranstaltungne anstehen.
Alle Tickets sind bei Eventim (mit Ticketversicherung) gekauft.
Aktuell wurden bereits zwei Termine in den Herbst verschoben.
Vermehrt habe ich bereits gelesen, dass Eventim die Tickets erstatten muss, wenn ich nicht mehr hingehen möchte. Da ich auch zur Corona-Gefahrengruppe gehöre, fühle ich mich auch im Herbst nicht sicher.

Ich würde die Tickets (wenn abgesagt oder verschoben) per Einschreiben zu Eventim schicken.
Gibt es einen Paragraphen auf den ich mich im Anschreiben beziehen kann? Ich hörte schon, die wollen wissen, warum ich am Alternativ-Termin nicht kann. Das kann ja wohl keinen was angehen!!

Welche Kosten werden erstattet? Ticketpreis (sollte klar sein). Versandpreis des Tickets? Ticketversicherung? Rückversand inkl. Einschreiben der Tickets?

Ich denke, wenn vieles geklärt ist, kann man größere Aufwände vermeiden.

Herzlichen Dank vorab für eine Antwort ...

k72

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nach meiner Kenntnis ist Eventime ein Ticketvermittler, Veranstalter der Events sind andere.

Ob Rechte bestehen ergibt sich in erster Linie aus den Vertragsbedingungen und natürlich aus dem Anlass der Verlegung.

Zu Eventime gibt es hier schon einige Beiträge, die SuFu hilft da.

Berry

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#2
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Korrekt,
Eventim ist der Vermittler.
Dieser stellt sich quer. Stornierung sei nicht möglich.
Das ZDF und der Verbraucherschutz publizieren da ganz andere Meinungen.
Hinzu kommt, dass ich vom Veranstalter erfahren habe, dass Eventim zum 12.03.2020 die Rückgabebedingen geändert hat. Muss ich als Kunde nicht über die neuen AGBs informiert werden?? Ich habe die Tickets nämlich vor dem 12.3. gekauft.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kangaroo72):
Das ZDF und der Verbraucherschutz publizieren da ganz andere Meinungen.

Gibt es da Links zu?



Zitat (von kangaroo72):
Dieser stellt sich quer. Stornierung sei nicht möglich.

So ist es.
Die Vermittlung ist erfolgreich erfolgt, die Aufgabe von Eventim ist abgeschlossen.
Mit Vertragstörungen seitens des Veranstalters haben die nichts zu tun, damit muss man sich selber rumschlagen.

Ausnahme gibt es nur bei anders lautenden vertraglichen Vereinbarungen.



Zitat (von kangaroo72):
Muss ich als Kunde nicht über die neuen AGBs informiert werden??

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kangaroo72):
Yep, hier ist was.

Nö, da findet sich kein Wort zu Eventim oder anderen Vermittlern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Nö, da steht auch, dass Sie sich an den Veranstalter wenden müssen.

Zitat:

Wenn das Datum der Veranstaltung festgestanden hat und es wird verschoben, muss man den neuen Termin nicht wahrnehmen", sagt Husemann. Dann könne man sein Ticket erstatten lassen. Zunächst funktioniere das so, dass alle Tickets ihre Gültigkeit bewahren. Passt einem der neue Termin nicht, könne man sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und sein Geld zurückverlangen.

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#7
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass man sich einig ist, an den Veranstalter zu wenden ...
Eventim schreibt mich immer wieder an, die Karten würden Ihre Gültigkeit behalten. Als Vermittler hat er doch nichts damit zu tun - oder?? Ebenfalls wird immer wieder der Hinweis, dass eine Verschiebung nicht angenommen werden muss. Es scheint mir wohl das beste, hier direkt einen Fachanwalt zu beauftragen ... Es wird immer behauptet, man muss den Folgetermin nicht wahrnehmen, aber das Geld möchte niemand zahlen ..

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kangaroo72):
Es scheint mir wohl das beste, hier direkt einen Fachanwalt zu beauftragen

Angesichts der voraussichtlichen Kosten von ein paar hundert EUR für einen Fachanwalt die Du auf den Tisch legen müsstest, frage ich mich, was die Tickets gekostet haben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich rede hier zusammen von ca. 600-700 Euro.
Von daher denke ich, ist es mir Wert, meine Rechtschutz zu beauftragen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von kangaroo72):
meine Rechtschutz zu beauftragen.

Achso, Rechtschutz ist vorhanden - dann kostet es ja gar nichts, je nach Vertrag.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
kangaroo72
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Yes - of course. Für kleines Geld hätte ich auch nicht so 'nen Aufwand betrieben, aber für mich ist das schon Geld ...

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