Hallo zusammen.
Ich vermute, die Frage wird einige Interessieren ...
Ich habe in Zukunft einige Konzertveranstaltungne anstehen.
Alle Tickets sind bei Eventim (mit Ticketversicherung) gekauft.
Aktuell wurden bereits zwei Termine in den Herbst verschoben.
Vermehrt habe ich bereits gelesen, dass Eventim die Tickets erstatten muss, wenn ich nicht mehr hingehen möchte. Da ich auch zur Corona-Gefahrengruppe gehöre, fühle ich mich auch im Herbst nicht sicher.
Ich würde die Tickets (wenn abgesagt oder verschoben) per Einschreiben zu Eventim schicken.
Gibt es einen Paragraphen auf den ich mich im Anschreiben beziehen kann? Ich hörte schon, die wollen wissen, warum ich am Alternativ-Termin nicht kann. Das kann ja wohl keinen was angehen!!
Welche Kosten werden erstattet? Ticketpreis (sollte klar sein). Versandpreis des Tickets? Ticketversicherung? Rückversand inkl. Einschreiben der Tickets?
Ich denke, wenn vieles geklärt ist, kann man größere Aufwände vermeiden.
Herzlichen Dank vorab für eine Antwort ...
k72
Ticketrückgabe bei Eventim (Termine verschoben)
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Nach meiner Kenntnis ist Eventime ein Ticketvermittler, Veranstalter der Events sind andere.
Ob Rechte bestehen ergibt sich in erster Linie aus den Vertragsbedingungen und natürlich aus dem Anlass der Verlegung.
Zu Eventime gibt es hier schon einige Beiträge, die SuFu hilft da.
Berry
Korrekt,
Eventim ist der Vermittler.
Dieser stellt sich quer. Stornierung sei nicht möglich.
Das ZDF und der Verbraucherschutz publizieren da ganz andere Meinungen.
Hinzu kommt, dass ich vom Veranstalter erfahren habe, dass Eventim zum 12.03.2020 die Rückgabebedingen geändert hat. Muss ich als Kunde nicht über die neuen AGBs informiert werden?? Ich habe die Tickets nämlich vor dem 12.3. gekauft.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatDas ZDF und der Verbraucherschutz publizieren da ganz andere Meinungen. :
Gibt es da Links zu?
ZitatDieser stellt sich quer. Stornierung sei nicht möglich. :
So ist es.
Die Vermittlung ist erfolgreich erfolgt, die Aufgabe von Eventim ist abgeschlossen.
Mit Vertragstörungen seitens des Veranstalters haben die nichts zu tun, damit muss man sich selber rumschlagen.
Ausnahme gibt es nur bei anders lautenden vertraglichen Vereinbarungen.
ZitatMuss ich als Kunde nicht über die neuen AGBs informiert werden?? :
Nö.
Yep, hier ist was.
ZitatYep, hier ist was. :
Nö, da findet sich kein Wort zu Eventim oder anderen Vermittlern.
Nö, da steht auch, dass Sie sich an den Veranstalter wenden müssen.
Zitat:
Wenn das Datum der Veranstaltung festgestanden hat und es wird verschoben, muss man den neuen Termin nicht wahrnehmen", sagt Husemann. Dann könne man sein Ticket erstatten lassen. Zunächst funktioniere das so, dass alle Tickets ihre Gültigkeit bewahren. Passt einem der neue Termin nicht, könne man sich mit dem Veranstalter in Verbindung setzen und sein Geld zurückverlangen.
Zusammenfassend kann man wohl sagen, dass man sich einig ist, an den Veranstalter zu wenden ...
Eventim schreibt mich immer wieder an, die Karten würden Ihre Gültigkeit behalten. Als Vermittler hat er doch nichts damit zu tun - oder?? Ebenfalls wird immer wieder der Hinweis, dass eine Verschiebung nicht angenommen werden muss. Es scheint mir wohl das beste, hier direkt einen Fachanwalt zu beauftragen ... Es wird immer behauptet, man muss den Folgetermin nicht wahrnehmen, aber das Geld möchte niemand zahlen ..
ZitatEs scheint mir wohl das beste, hier direkt einen Fachanwalt zu beauftragen :
Angesichts der voraussichtlichen Kosten von ein paar hundert EUR für einen Fachanwalt die Du auf den Tisch legen müsstest, frage ich mich, was die Tickets gekostet haben?
Ich rede hier zusammen von ca. 600-700 Euro.
Von daher denke ich, ist es mir Wert, meine Rechtschutz zu beauftragen.
Zitatmeine Rechtschutz zu beauftragen. :
Achso, Rechtschutz ist vorhanden - dann kostet es ja gar nichts, je nach Vertrag.
Yes - of course. Für kleines Geld hätte ich auch nicht so 'nen Aufwand betrieben, aber für mich ist das schon Geld ...
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