Tippfehler

28. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Gast34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Tippfehler

Hallo,

ich habe bei einer Firma eine Grafikkarte für XXX€ bestellt, ich bekam auch eine auftragsbestätigung und sollte den betrag auf ihr konto überweisen.
am nächsten tag bekam ich allerdings eine e-mail in der stand, dass die XXX€ ein Tippfehler seien, und die Grafikkarte in echt 100€ mehr kostete, meine rechnung wurde darufhin storniert (allerdings nicht von mir, sondern von der firm)

hab ich eine recht auf die karte zum ursprünglichen preis??

mfg bastian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Du hast dann Anspruch auf die Karte zum entsprechenden Kaufpreis, wenn zwischen euch ein Kaufvertrag vorliegt, der nicht nicht ist. Zum einen gibt Dein Sachverhalt zu Punkt 1 nicht viel her, und in der "Stornierung" liegt regelmäßig die Erklärung der Anfechtung.

Trübe Aussichten...

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#2
 Von 
Gast34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

äm, irgendwie versteh ich das nicht so richtig.
kann mir das vielleicht mal jemand verständlich erklären?

danke im vorraus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeus
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 4x hilfreich)

Also: Will man Pflichten aus einem Kaufvertrag (KV) geltend machen, muß ein solcher bestehen. Dies bedarf der Prüfung. Da Deine Angaben unzureichend sind - die "Auftragsbestätigung" kann etwa nur den Eingang einer Bestellung ausgewiesen haben, ohne eine Annahme Deines Kaufangebotes zu bedeuten - kann hierbei auch keine Prüfung, allenfalls eine Prognose vorgenommen werden.

Lag allerdings ein KV vor, dann wurde dieser wohl wirksam angefochten mit der Rechtsfolge, daß das Rechtsgeschäft als von Anfang an nichtig zu betrachten ist. Dann könntest Du allenfalls gem. §122 den Vertrauensschaden vom VK geltend machen.

Besser?

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#4
 Von 
Gast34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, danke schön

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