Transortschaden 750 € , Privatkauf über eBay Kleinanzeigen

13. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Transortschaden 750 € , Privatkauf über eBay Kleinanzeigen

Über eBay Kleinanzeigen habe ich einen gebrauchten Monitor für 750 EUR erworben (privater Verkäufer).

Der Verkäufer hat den Monitor per DHL mit der Zusatzleistung Sperrgut und Zusatzversicherung bis zu einem Warenwert von 2.500 Euro verschickt.

Nachdem ich das Paket erhalten und den Monitor in Betrieb genommen hatte, bemerkte ich einen inneren Riss im Monitorbildschirm, welcher während des Transport entstanden ist.

Ich habe den Schaden sofort dem Verkäufer und dem Transportdienstleister DHL gemeldet. Am nächsten Tag holte DHL das Paket ab und brachte es in eine Begutachtungsstelle.

Nach Angaben der DHL-Beurteilungsstelle war der Inhalt des Pakets nicht ordnungsgemäß verpackt. DHL weigert sich, eine Wertersatz zu leisten.

Was man hier sehr oft lesen kann ist, dass bei Transportschäden eine Transportversicherung wegen ungenügender Verpackung generell abgelehnt wird, wie in diesem Fall (Privatverkauf) trotz Originalverpackung.

Meiner Meinung nach redet sich DHL damit aus. Die DHL-Bewertungsstelle bewertet nicht neutral, da von der DHL beauftragt.
Die Ware war gut verpackt und der Monitor war vor dem Versand nicht beschädigt (laut Angaben und Fotos des VK).
Der Monitor wurde in der Originalverpackung verschickt, so wie er damals von Amazon an den Verkäufer geschickt wurde. TV-Geräte und Monitore haben selten eine zusätzliche Verpackung, da Styropor für die Transportsicherung ausreicht.

Ich bin mir jetzt unsicher, wer den Schaden übernehmen muss. Der Verkäufer oder DHL?
Kann denn nachgewiesen werden, ob der Monitor ausreichend verpackt versendet wurde wurde bzw. ob die OVP zum Versand ausreicht?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5378 Beiträge, 2457x hilfreich)

In den allermeisten Fällen ist die OVP wenn überhaupt nur für den Palettenversand ausreichend.

Von daher wird DHL mit seiner Einschätzung nicht ganz falsch liegen.

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#2
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
In den allermeisten Fällen ist die OVP wenn überhaupt nur für den Palettenversand ausreichend.

Von daher wird DHL mit seiner Einschätzung nicht ganz falsch liegen.


Nein das ist nicht richtig. TV-Geräte und Monitore haben selten eine zusätzliche Umverpackung, Alle Onlinehändler (auch Amazon) versenden TV-Geräte und Monitore ausschließlich in der OVP ohne Umverpackung.

Welche Verkäufer nutzen nach deiner Erfahrung eine weitere Umverpackung?

Transportschaden wegen mangelnder Verpackung scheint eine Standardausrede der DHL zu sein:https://www.youtube.com/watch?v=dWupH2dPzoo

-- Editiert von Tobias2 am 13.06.2021 21:00

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#3
 Von 
fb522466-71
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 27x hilfreich)

Amazon und Co nehmen es in Kauf, wenn mal ein Gerät beim Versand beschädigt wird.
Das ist billiger, als jedes TV-Gerät mit viel Aufwand zu verpacken.
Dass die Umverpackung nur für den Palettenversand geeignet ist, sieht man eigentlich schon daran, dass auf dem Karton fast immer der Inhalt aufgedruckt ist. Übrigens auch eine Sache, wegen der es mit DHL Ärger geben könnte.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Was man hier sehr oft lesen kann ist, dass bei Transportschäden eine Transportversicherung wegen ungenügender Verpackung generell abgelehnt wird, wie in diesem Fall (Privatverkauf) trotz Originalverpackung.

Nein, gerade wegen der Originalverpackung,



Zitat (von Tobias2):
Transportschaden wegen mangelnder Verpackung scheint eine Standardausrede der DHL zu sein:

Richtig. Ist aber nicht nur bei DHL so.

Die Logik ist: wenn kaputt ging war die Verpackung unzureichend, sonst wäre es ja nicht kaputt.

Dabei ist es denen egal wie gut es verpackt war.

Da kann man sich die Finger wund schreiben, die sind ignorant. Die zahlen frühestens bei einem Anwaltsschreiben, oft soger erst wenn geklagt wird.

Allerdings muss man da aufpassen, das man nicht den falschen verklagt.
Wenn der Verkäufer nur die Originalverpackung ohne zusätzliche Umverpackung genommen hat, ist es ein leichtes für den Versanddienstleister so eine Klage abzuwehren.

Hier müsste man den Verkäufer entsprechend verklagen.



Zitat (von Tobias2):
Nein das ist nicht richtig.

Doch, ist es.



Zitat (von Tobias2):
TV-Geräte und Monitore haben selten eine zusätzliche Umverpackung, Alle Onlinehändler (auch Amazon) versenden TV-Geräte und Monitore ausschließlich in der OVP ohne Umverpackung.

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt das im Umkehrschluss und auf Grundlage des von DHL erstellten Gutachtens, dass der Verkäufer die Ware besser hätte verpacken sollen und nun dem Käufer die Zahlung erstatten muss?

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Heißt das im Umkehrschluss und auf Grundlage des von DHL erstellten Gutachtens, dass der Verkäufer die Ware besser hätte verpacken sollen und nun dem Käufer die Zahlung erstatten muss?

Nö. Das DHL "Gutachten" kann man in der Regel als Klopapier benutzen, da es nur die Standard-Abwehr-Textbausteine enthält.

Das bedeutet das der Käufer nun schauen muss wie er das Problem löst.
Entweder er geht gegen DHL vor oder er geht gegen den Verkäufer vor. Wählt er den falschen, verbrennt er Geld.

Erfahrungsgemäß ist die Originalverpackung halt nicht sachgemäß, insofern soricht alles dafür, das man den Verkäufer angehen müsste.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28252 Beiträge, 5145x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
welcher während des Transport entstanden ist.
Wie könntest du das denn beweisen?
Zitat (von Tobias2):
und der Monitor war vor dem Versand nicht beschädigt (laut Angaben und Fotos des VK).
Und wenn der Verkäufer lügt oder es nicht bemerkt hatte und/oder du es auf den Fotos leider nicht erkannt hast?

Wenn überhaupt, sollte der Verkäufer versuchen, gegen DHL vorzugehen, (was vermutlich nichts bringt).
Du hast weder etwas gut, richtig oder schlecht verpackt. Du hast auch nichts versendet und versichert.

Der Monitor war relativ teuer, aber gebraucht. Ist der Monitor trotz der *inneren Verletzungen* noch gut gebrauchsfähig?
Wo liegt das Paket denn jetzt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wie könntest du das denn beweisen?

Richtig, auch wenn bei unsachgemäßer Verpackung die Beweislast bezüglich Transportschäden beim Verkäufer liegt, sollte man sich darüber ein paar Gedanken machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)



Die Verpackungsprüfstelle der DHL weist jede Schuld der DHL zurück.

Der Monitor war in Styropor verpackt und mit der Originalverpackung als Umverpackung. Nach den Angaben hier ist der Artikel nicht ausreichend transportsicher verpackt worden.

Bei der Ankunft sah die der Karton abgenutzt aus (vermutlich durch den unsachgerechten Transport der DHL) und sogar das Styropor im Inneren war gebrochen.

Der DHL-Fahrer, der das beschädigte Paket abholte, teilte mir mit, dass dem Inhalt nichts passieren kann, solange das Styropor keine Bruchstellen hat.

Kann es für das weitere Vorgehen relevant sein zu klären, ob dem Verkäufer das gebrochene Styropor aufgefallen ist?

Was ist, wenn der Verkäufer bestätigen kann, dass das Styropor vor dem Versand unbeschädigt war? Bestehen dann gute Chancen auf Wertersatz-Ansprüche gegenüber DHL?


Zitat:
Wo liegt das Paket denn jetzt?

Auf Wunsch des Verkäufers wurde das Paket nach Begutachtung des Schadens an den Verkäufer zurückgeschickt (ein kostenloser Service der DHL)

Zitat:
Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgericht Köln (Urteil vom 9. September 2019, Az. 112 C 365/19) muss derjenige, der privat ein Paket an eine andere Person verschickt, für eine stabile und sichere Verpackung sorgen. Kommt der Inhalt durch unzureichende Polsterung beschädigt beim Empfänger an, haftet der Versender.

Womöglich ist die Original-Verpackung bereits eine stabile und sichere Verpackung. Wo wäre es möglich hierfür ein unabhängiges Gutachten einzuholen?

-- Editiert von Tobias2 am 16.07.2021 20:08

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Der DHL-Fahrer, der das beschädigte Paket abholte, teilte mir mit, dass dem Inhalt nichts passieren kann, solange das Styropor keine Bruchstellen hat.

Eine überaus optimistischen Theorie, welche weder durch die Physik noch durch die Realität bestätigt wird.



Zitat (von Tobias2):
Was ist, wenn der Verkäufer bestätigen kann, dass das Styropor vor dem Versand unbeschädigt war? Bestehen dann gute Chancen auf Wertersatz-Ansprüche gegenüber DHL?

Nö.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van sell,

danke für diese Einschätzung

Muss mir der Verkäufer abschließend den Kaufpreis zurückerstatten?

-- Editiert von Tobias2 am 16.07.2021 20:34

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Muss mir der Verkäufer abschließend den Kaufpreis zurückerstatten?

Wenn er "schuld" ist, ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Den hier geschilderten Beiträgen zufolge, wer hat Schuld und damit den Schaden zu bezahlen ?

P.S. DHLs Umgang mit Fremden Eigentum dokumentiert:
https://www.youtube.com/watch?v=ToNrA71XFzM
https://www.youtube.com/watch?v=tWjF5cAk9Ew
https://www.youtube.com/watch?v=mCLc5Uqxxzk

-- Editiert von Tobias2 am 16.07.2021 21:16

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Den hier geschilderten Beiträgen zufolge, wer hat Schuld und damit den Schaden zu bezahlen ?

Der Verkäufer.



Zitat (von Tobias2):
Womöglich ist die Original-Verpackung bereits eine stabile und sichere Verpackung.

Ja, es gibt diverse die das sind - allerdings sind das die Ausnahmen und gilt nur für den Erstversand.



Zitat (von Tobias2):
Wo wäre es möglich hierfür ein unabhängiges Gutachten einzuholen?

Bei jedem der sich damit auskennt. Wobei das verschwendetes Geld ist, denn vor Gericht zählt das nicht.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45462 Beiträge, 16170x hilfreich)

Hier mal der Verpackungsleitfaden von DHL:
https://www.dhl.de/content/dam/images/Express/pdf/dhl-packing-guide-allgemeiner-verpackungsleitfaden.pdf

Im konkreten Fall hat der Verkäufer schon mal offensichtlich gegen die Empfehlung verstoßen, eine Verpackung nicht wiederzuverwenden.

Hauptproblem bleibt aber, dass die Originalverpackung im Regelfall nur für den Palettenversand ausgelegt ist, nicht jedoch für den Versand per Paketdienst.

Außerdem muss der Verkäufer beweisen, dass er unbeschädigte Styroporformteile benutzt hat, Gerne werden solche Formteile beim erstmaligen Auspacken beschädigt.

Das Antwortschreiben von DHL ist in jeder Hinsicht korrekt. Ein Gutachten wird da nicht benötigt, denn der Verkäufer muss jetzt beweisen, dass die Verpackung ordnungsgemäß war. Diesen Beweis wird er nicht erbringen können.

-- Editiert von hh am 17.07.2021 10:27

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#16
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Das Antwortschreiben von DHL ist in jeder Hinsicht korrekt.

Das Antwortschreiben der DHL erhält u.a. folgenden Fehler:
Die DHL begründet den Haftungsausschluss u.a. damit, dass das Paket bereits vor dem Erstversand beschädigt war. Diese Aussage der DHL ist nicht korrekt.
Der Verkäufer hat bestätigt, dass Karton, Styropor und Monitor keine Beschädigungen aufwiesen. Die Beschädigungen am Karton, Styropor & Monitor geschahen in der Obhut des Transportdienstleisters DHL.

Zitat:
Bei jedem der sich damit auskennt. Wobei das verschwendetes Geld ist, denn vor Gericht zählt das nicht.

Diese Aussage verstehe ich nicht. Wieso sollte ein Sachverständigengutachten vor Gericht nicht zählen?
Ein Sachverständigengutachten wäre erforderlich um die Schuldfrage in einem etwaigen Zivilprozess zu klären.
Die DHL hat den Schaden verursacht und zieht sich aus der Verantwortung.

Zitat:
Im konkreten Fall hat der Verkäufer schon mal offensichtlich gegen die Empfehlung verstoßen, eine Verpackung nicht wiederzuverwenden.

Danke für deine Hilfe und den Aufwand für die Recherche. Leider bin ich nicht in der Position die Rechtswirksamkeit der DHL AGBs zu beurteilen.
Hervorzuheben ist hier jedoch, dass zahlreiche Klauseln in den Geschäftsbedingungen von DHL von den Gerichten für unwirksam erklärt wurden.
Hier ein Auszug der Urteile gegen die AGBs der DHL:
https://www.google.com/search?q=dhl+urteil+agb

-- Editiert von Tobias2 am 17.07.2021 20:41

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#17
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist da noch etwas aufgefallen:

Zitat:
Im konkreten Fall hat der Verkäufer schon mal offensichtlich gegen die Empfehlung verstoßen, eine Verpackung nicht wiederzuverwenden.


Hier handelt es sich nur um eine Empfehlung, es ist keine Pflicht :)

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111289 Beiträge, 38567x hilfreich)

Zitat (von Tobias2):
Der Verkäufer hat bestätigt, dass Karton, Styropor und Monitor keine Beschädigungen aufwiesen.

Das der Verkäufer eine derartige (Schutz-)Behauptung aufstellt, war ja zu erwarten. Da diese nicht besonders lebensnah ist, wird ein Gericht sie wohl entsprechend werten.



Zitat (von Tobias2):
Die Beschädigungen am Karton, Styropor & Monitor geschahen in der Obhut des Transportdienstleisters DHL.

Dafür fehlt immer noch jedweder Beweis.
Und selbst wenn, wäre immer noch der Verkäufer schuld, weil er einen ungeeignete Verpackung gewählt hat.



Zitat (von Tobias2):
Leider bin ich nicht in der Position die Rechtswirksamkeit der DHL AGBs zu beurteilen.

Das machen Gerichte ganz gut.



Zitat (von Tobias2):
Wieso sollte ein Sachverständigengutachten vor Gericht nicht zählen?

Es geht nicht um ein Sachverständigengutachten, sondern um Dein Sachverständigengutachten. Das ist ein Parteigutachten, die Gerichte sind aber zur Neutralität verpflichtet - man wird also ein unabhängiges Gutachten bei einem gerichtlich bestellten und vereidigten Sachverständigen veranlassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Tobias2
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Harry van Sell und allen für die Beurteilung.

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