Transportschaden oder Abzocke?

27. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
azusa17
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Transportschaden oder Abzocke?

Guten Tag!
Ich möchte etwas erfragen.
Ich bin der Verkäufer eines technischen Gerätes.Diese wurde in neuwertigem Zustand verkauft und folgendermaßen verpackt:

* grosser, stabiler Karton (neu im Baumarkt gekauft, nicht alt, zerdrückt etc.)
* jedes Teil in Luftpolsterfolie verpackt
* unten und oben Wellpappe und seitlich Styropor


Das Gerät kam beim Käufer an, dieser bewertete mich positiv und schrieb eine email, dass das Gerät ganz toll sei und er sehr zufrieden.
Soweit so gut...
Am nächsten Tag kam dann eine email, das Gerät sei defekt. Das Gehäuse sei defekt und das Gerät ließe sich so nicht bedienen.
Es wurde Fotos gemacht und beim Versender angefragt wegen eines Transportschadens.
Am Karton seien innen und außen Beschädigungen sichtbar.

Das Transportunternehmen sagte, es sei nicht genug verpackt gewesen.
Ich habe mich dann auf verschiedenen Internetseiten informiert und bin der Meinung daß das Gerät ausreichend verpackt war, wenn es nicht gerade geworfen wird.

Ich möchte das Gerät nicht zurücknehmen, denn der Käufer sagte erst daß alles okay sei und dann einen Tag später soll eine unübersehbare Beschädigung am Gehäuse vorhanden sein.

Was kann ich tun?

Ich danke euch für eure Hilfe und eure Meinungen.

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

>Das Transportunternehmen sagte, es sei nicht genug verpackt gewesen.
Ich habe mich dann auf verschiedenen Internetseiten informiert und bin der Meinung daß das Gerät ausreichend verpackt war, wenn es nicht gerade geworfen wird.
---------------------------------------
Na ja, dann war es wohl eher nicht so doll verpackt. Einen Sturz aus 80cm Höhe muss die Sendung bei allen Anbietern überstehen können und oft noch vieles mehr. Aber bei den meisten Versandunternehmen muss der Empfänger auch eine schon offensichtlich von außen beschädigte Sendung direkt beim Zusteller reklamieren.

Im Übrigen kommt es darauf an. Gewerblich (ganz schlecht) - Privat (besser, wenn Gewährleistungsauschluss). Aber das Stellen einer angemessenen Verpackung schuldet jeder, da kommt keiner daran vorbei.

Es ist, wie bei so vielen ähnlichen Threads im Endeffekt eine Sache des Beweises und wie weit der Käufer zu gehen bereit ist. Die Bescheinigung des Versandunternehmens ist ein Indiz, wahrscheinlich schon ein schwerwiegendes.
Prinzipiell kann man schon (einigermaßen wahrscheinlich) sagen: Haftung des Versandunternehmens aus Versicherung ade!

Siehe hier:
http://www.123recht.net/Schon-2-DHL-Pakete-beschaedigt__f133157.html

Was man von der schnellen Bewertung halten soll, ob die dem Versandunternehmen vorgelegten Teile vollständig waren, ob die Beschädigungen doch vielleicht dem Versandunternehmen zuzuordnen sind oder nachträglich (böswillig sogar vielleicht) entstanden sind - alles das kann keiner beurteilen, der nicht dabei gewesen ist.

Also: Eine Prognose ist schwer. Wenn der Käufer Ernst macht, beruft er sich auf die Dir attestierte schlechte Verpackung, Du kannst das widerlegen, ob das unter diesen Umständen gelingt, ist zweifelhaft.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> daß das Gerät ausreichend verpackt war, wenn es nicht gerade geworfen wird

Das Problem dürfte sein, daß nach den AGB der meisten Versender ein Paket Stürze aus gewisser Höhe und das Drauffallen gewisser Gewichte aushalten muß.

In sofern wird dir das Argument, die Verpackung sei ausreichend, obwohl sie einen "Wurf" nicht übersteht, wohl nicht helfen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen