Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer gekauften Tintenpatrone.
Und zwar habe ich vor ca. 2-3 Monaten eine Patrone bei Epson gekauft, die mir auch schnell geliefert wurde. Rechnungsbetrag habe ich 5 Tage später überwiesen und den druckenden Drucker genossen. Bis paar Wochen später eine Zahlungserinnerung eintraff. Ich habe auf irgendein Versehen getippt und es einfach ignoriert. Ca. 2 Wochen später kam jedoch eine Mahnung. Daraufhin habe ich bei Epson angerufen, die Situation geklärt, die haben den Fehler bei sich gefunden und gesagt, dass die Sache für mich erledigt wäre.
Tja, wenn nur nicht weitere Mahnungen mit Drohungen kämen! Ich solle gefährlichst Zahlen, sonst landet das dann in der Rechtsabteilung und dann vor Gericht und bla bla bla...
Nun, ich habe die Originalrechnung (die eine andere Nummer aufweist, als die Rechnung, die mit den Mahnungen kommt),
Kontoauszug,
alle Mahnungen,
Lieferschein
Muss ich weiter versuchen, mich am Telefon auf meine Kosten zu rechtfertigen, oder kann ich es sorglos drauf ankommen lassen und vor Gericht das so wie hier wiedergeben? (Mit Beweisen, dass ich es bezahlt habe)
Danke für eure Hilfe
Trotz Bezahlung Mahnungen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Senden Sie die Rechnung, welche Ihnen vorliegt mit dem Überweisungsbeleg bzw. Kaufquittung zu Händen der Geschäftsleitung und bitten Sie weitere Mahnungen zu unterlassen, da Sie sonst den Rechtsweg beschreiten werden.
Ansonsten würden Sie sich wahrscheinlich bei "Nichtstun" weiteren Querelen aussetzen.
@murgab
... aber behalten Sie auf jedenfall die Orignalrechnung und senden Sie nur Kopien !!,
Gruß, G.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
ich würde nur einmal auf so ein Versehen schriftlich hinweisen. Danach alles ignorieren, solange nicht geklagt wird oder ein Mahnbescheid kommt. Denn die können doch ihr Geld verschwenden wie sie wollen. Wieso solltest Du noch Deine Zeit verschwenden.
Habe einen ähnlichen Fall gerade selbst erlebt:
Ware nachweislich bezahlt, Mahnung erhalten:
nichts getan.
Inkassobüro nervt: nichts getan.
Anwalt schreibt: nichts getan.
Mahnbescheid erhalten: widersprochen ohne Begründung.
Gerichtsverfahren wurde eingeleitet,
1. Gütetermin: Belege vorgelegt, alles erledigt.
Die Auslagen (Anfahrt, Zeit) wurden mir ersetzt.
WENN ICH MEINER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG NACHWEISLICH NACHGEKOMMEN BIN, WARUM SOLL ICH (auf meine Kosten) RUMTELEFONIEREN, KOPIEN SCHICKEN ETC ???
Wenn der Lieferant eine schlampige Buchführung hat, so mag er die Konsequenzen dafür tragen !!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten