Trotz Bezahlung Mahnungen

8. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Peon
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Trotz Bezahlung Mahnungen

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer gekauften Tintenpatrone.
Und zwar habe ich vor ca. 2-3 Monaten eine Patrone bei Epson gekauft, die mir auch schnell geliefert wurde. Rechnungsbetrag habe ich 5 Tage später überwiesen und den druckenden Drucker genossen. Bis paar Wochen später eine Zahlungserinnerung eintraff. Ich habe auf irgendein Versehen getippt und es einfach ignoriert. Ca. 2 Wochen später kam jedoch eine Mahnung. Daraufhin habe ich bei Epson angerufen, die Situation geklärt, die haben den Fehler bei sich gefunden und gesagt, dass die Sache für mich erledigt wäre.
Tja, wenn nur nicht weitere Mahnungen mit Drohungen kämen! Ich solle gefährlichst Zahlen, sonst landet das dann in der Rechtsabteilung und dann vor Gericht und bla bla bla...

Nun, ich habe die Originalrechnung (die eine andere Nummer aufweist, als die Rechnung, die mit den Mahnungen kommt),
Kontoauszug,
alle Mahnungen,
Lieferschein

Muss ich weiter versuchen, mich am Telefon auf meine Kosten zu rechtfertigen, oder kann ich es sorglos drauf ankommen lassen und vor Gericht das so wie hier wiedergeben? (Mit Beweisen, dass ich es bezahlt habe)

Danke für eure Hilfe

Probleme nach Kauf?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Senden Sie die Rechnung, welche Ihnen vorliegt mit dem Überweisungsbeleg bzw. Kaufquittung zu Händen der Geschäftsleitung und bitten Sie weitere Mahnungen zu unterlassen, da Sie sonst den Rechtsweg beschreiten werden.

Ansonsten würden Sie sich wahrscheinlich bei "Nichtstun" weiteren Querelen aussetzen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Proggie
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 37x hilfreich)

@murgab

... aber behalten Sie auf jedenfall die Orignalrechnung und senden Sie nur Kopien !!,

Gruß, G.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ich würde nur einmal auf so ein Versehen schriftlich hinweisen. Danach alles ignorieren, solange nicht geklagt wird oder ein Mahnbescheid kommt. Denn die können doch ihr Geld verschwenden wie sie wollen. Wieso solltest Du noch Deine Zeit verschwenden.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Knopfdruck
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 20x hilfreich)

Habe einen ähnlichen Fall gerade selbst erlebt:
Ware nachweislich bezahlt, Mahnung erhalten:
nichts getan.
Inkassobüro nervt: nichts getan.
Anwalt schreibt: nichts getan.
Mahnbescheid erhalten: widersprochen ohne Begründung.
Gerichtsverfahren wurde eingeleitet,
1. Gütetermin: Belege vorgelegt, alles erledigt.
Die Auslagen (Anfahrt, Zeit) wurden mir ersetzt.
WENN ICH MEINER ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG NACHWEISLICH NACHGEKOMMEN BIN, WARUM SOLL ICH (auf meine Kosten) RUMTELEFONIEREN, KOPIEN SCHICKEN ETC ???
Wenn der Lieferant eine schlampige Buchführung hat, so mag er die Konsequenzen dafür tragen !!!

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