Hallo!
Es gibt da ja so einen Taschengeldparagraphen, kann man auf den auch zurückgreifen wenn man Fehlangaben (beim Anmelden auf einer Internetseite) zu sich gemacht hat, beim Anmelden Kästchen anklickt, dass man die AGB's gelesen hat und einen Aktivierungslink per E-mail anklickt?
Danke!
PS: wäre froh wenn ich vielleicht sogar jemandem das konkrete Problem z.B. per E-mail schicken könnte, da dies ja hier nicht erlaubt ist.
U18 -> Vertrag?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
--- editiert vom Admin
ok, hoffe, das geht so:
ich habe leider eine ziemliche Dummheit begangen, dich mir leider selbst nicht so erklären kann:
Ich habe mich auf der Seite tricky.at angemeldet ohne die NB's zu lesen und habe dabei falsche Angaben zu mir gemacht.
Das Problem ist erstens dass es kostenpflichtig ist und zweitens, dass ich noch gar nicht 18 bin. Ich muss jetzt eine Rechnung von 120 Euro begleichen, was für mich natürlich eine hohe Summe ist.
Ich habe mich mal über das ganze informiert und in Kenntnis gebracht, dass es einen Taschengeldparagraphen gibt, der ermöglicht, dass wenn ich ohne Erlaubnis meiner Eltern (wie es in diesem Fall war) diesen Vertrag abschliesse, dieser wieder aufgelöst werden kann.
Wobei das Problem daran ist, dass ich ja Fehlangaben zu mir gemacht habe, das Kästchen zu den AGB's akzeptiert habe und einen Bestätigungslink angeklickt habe.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, ob ich jetzt diese Rechnung zahlen muss, oder was zu tun wäre?
Danke!
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Ich denke, der Vertrag wird durch Deine Eltern annulliert werden können, so dass Du die Rechnung nicht bezahlten musst. Zu prüfen wäre allerdings, inwieweit Du Dich eventuell durch Deine Falschangaben strafbar gemacht hast. Wie alt bist Du denn?
Was für falsche Angaben hast Du denn gemacht? Nur ein falsches Alter, Name, Adresse, oder was?
Gruss,
Axel.
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Ich bin 15
Ich habe falsches Alter, Vornamen (der von meinem Vater, fragt mich nicht wieso ) angegeben und halt angeklickt, dass ich die AGB's gelesen hätte
Ansonsten keine Fehlangaben
-- Editiert von Asking am 06.09.2006 19:50:46
Zu prüfen wäre allerdings, inwieweit Du Dich eventuell durch Deine Falschangaben strafbar gemacht hast.
Das nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, daß der Betreffende von Anfang an vorgehabt hat, sich bei einer evtl. Rechnung auf die schwebende Unwirksamkeit zu berufen. Wie das in der Praxis gelingen soll, wüßte ich gerne.
Also, müsste ich theoretisch bezahlen oder nicht?
Kann mir vielleicht jemand ne Antwort geben?
hm wichtiges wurde bis jetzt noch nicht gefragt...
hast du denn vom angebot bereit gebrauch gemacht ?
und wie lange ist die anmeldung her ? möglicherweise kann man das noch widerrufen ?
Ich habe mich bisher einmal eingeloggt, Gebrauch vom Angebot habe ich keinen gemacht.
Widerrufen kann man's nicht mehr (Februar)
Einfach LESEN
, was AxelK geschrieben hat.
Wieso wird eigentlich dieselbe Frage immer und immer wieder auch dann noch gestellt, wenn die Antwort schon längst gegeben wurde? *grummel*
Ich war/bin mir jetzt halt einfach nicht so sicher, ob die Fehlangaben jetzt strafbar sind
Du hast nur zwei Möglichkeiten: Entweder Du bezahlst die Rechnung, dann erübrigen sich alle weiteren Überlegungen. Oder aber, Du sagst endlich Deinen Eltern, was Sache ist, denn nur die können den Vertrag anfechten. Ich gehe mal davon aus, dass Dein Vater Dich nicht anzeigen wird. Insofern dürfte da in strafrechtlicher Hinsicht nichts zu erwarten sein. Nur, für einen Weg musst Du Dich jetzt entscheiden, sonst werden die Probleme immer größer.
Gruss,
Axel.
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Achso, das sollte das Problem sein? Ich habe es meinen Eltern schon lange gesagt.
Aber ich meine, der Anbieter könnte mich ja anklagen wegen meinen Falschangaben, oder nicht?
Sorry, wenn ich hier vielleicht mit meinen endlosen Fragen nerve, aber 120 Euro sind nun mal viel für mich und habe halt auch keine Ahnung
-- Editiert von Asking am 10.09.2006 00:24:29
Anklagen kann Dich höchstens der Staatsanwalt. Der Anbieter kann allenfalls Strafantrag stellen. Meines Erachtens dürften die von Dir gemachten Falschangaben aber keine strafrechtliche Relevanz haben. Insofern würde ich mir diesbezüglich keine Sorgen machen. Etwas anderes wäre es, wenn Du - mehr oder weniger willkürlich - Namen, Anschrift und Bankverbindung einer völlig anderen Person angegeben hättest. Das wäre eindeutig Betrug.
Letztendlich bleibt es aber dabei, dass Du
eigentlich gar nichts tun kannst. Deine Eltern, als Erziehungsberechtigte, müssen der Forderung widersprechen, mit der Begründung, dass auf Grund Deiner Minderjährigkeit und der fehlenden zustimmung Deiner Eltern, kein Vertrag zustande gekommen ist. Ob Deine Eltern das tun, oder ob sie sagen - möglicherweise auch als erzieherische Maßnahme - sieh mal zu, wie Du diese Suppe wieder auslöffelst, das kannst Du nur mit Deinen Eltern klären. Allerdings müßtet Ihr da langsam mal in die Gänge kommen. So ewig aufschieben kann man solch eine Angelegenheit nämlich auch nicht.
Gruss,
Axel.
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ok, danke vielmals!
(mit meinen Eltern habe ich das schon lange besprochen)
insofern wäre das Thema erledigt
Danke!
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