UMTS

1. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)
UMTS

Hallo :) Es geht um ein Problem mit einem Internetprovider, wahrscheinlich nichts Neues hier...

Herr X hat einen Vertrag über eine UMTS-Flatrate mit seiner Cousine, ach Quatsch, mit einem bekannten Unternehmen abgeschlossen. Einen Monat klappte alles soweit, Herr X zog dann um und nun funktioniert die Verbindung nur noch in den Morgenstunden halbwegs akzeptabel. Den Rest des Tages ist die Verbindung (trotz hoher Signalstärke) schlechter als anno dazumal mit Modems. Es braucht in der Regel mehrere Versuche und ca. zehn Minuten (!) eine x-beliebige HTML-Seite zu laden.

Der Support wurde mehrfach angeschrieben, der reagierte innerhalb von zwei Wochen aber nur mit einer Formmail. (Herr X sieht nicht ein, die teure Hotline anzurufen und dem Unternehmen für dessen Unfähigkeit noch Geld in den Rachen zu schmeißen). Der Fehler ist dem Unternehmen im Übrigen seit mehr als zwei Jahren bekannt, wie Herr X bei der Recherche in Technikforen herausfinden konnte. Das Unternehmen verkauft also anscheinend wissentlich ein Produkt, von dem es weiß, dass es Glückssache ist, ob es funktioniert...

Jedenfalls hat Herr X nun per Einschreiben eine 14-tägige Frist gesetzt, die volle Funktionsfähigkeit wiederherzustellen. Ansonsten erfolge eine außerordentliche Kündigung des Vertrages.

Wie stehen die Chancen des genervten und gebeutelten Herrn X?

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Was bedeuted das: Volle Funktionsfähogkeit
Was steht denn im Vertrag? Wurde ein Mindestdurchsatz zugesichert?

Viele Grüße, Michael

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Ein Dienstleistungs- bzw. Werkvertrag weist nicht nur dann Mängel auf, wenn eine VEREINBARTE Beschaffenheit fehlt:

Es hat auch niemand etwas anderes behauptet.

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, nachdem Herr X eine 14-tägige Frist gesetzt hat und es nach wie vor nicht funktioniert, ist die Frage, was nun getan werden kann. Einzugsermächtigung widerrufen und auf Rechnung umstellen? Die Rechnungen dann entsprechend kürzen? Aber was, wenn die dann mahnen und / oder einen Anwalt einschalten? Da hört man ja die schönsten Horrorstories von diesen netten Unternehmen. Vielleicht stattdessen lieber weiter bezahlen und auf Rückerstattung verklagen?

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" "

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#5
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Vielleicht antworten Sie hier erstmal auf die Fragen, die Ihnen gestellt wurden: WAS ist VERTRAGLICH vereinbart? Eine bestimmte Datendurchsatzrate? Eine sonstige Mindestleistung oder was?

Wiederholung: Sie können nur das verlangen, was auch vereinbart ist!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#6
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass man mit einer Internet-Flatrate auch surfen kann und nicht bis zu 10 Minuten auf eine Seite warten muss?

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ob man das muss, ist fraglich. Genau so ist fraglich, ob der Provider bundesweit Empfang gewährleisten MUSS. Deswegen ist es wichtig, was im Vertrag steht. Wir kommen hier nicht weiter, bevor Sie nicht Ihre Vertragsinhalte posten, z.B. zur Verfügbarkeit der Leistung.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Okok :) Hab jetzt in den AGB auf der Internetseite nachgeschaut: da steht überhaupt nichts über die Verfügbarkeit. Nada. Niente.

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie mal einen Link zu den AGB?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Herr X müsste dann ja preisgeben, um welches Unternehmen es sich handelt. Und da diese Unternehmen dafür bekannt sind, Verbraucher mittels Anwälten mundtot zu machen, hält sich Herr X lieber zurück. Dem aufmerksamen Leser des obersten Postings dürfte aber ein entscheidender, familiärer Hinweis nicht entgangen sein ;)

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#11
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

So, Herr X hat nun außerordentlich gekündigt, wie erwartet keine Reaktion des Unternehmens, die weiter fleißig abbuchen. Was kann Herr X nun tun?

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#13
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Nochmal: in den AGB steht ÜBERHAUPT NICHTS zur Verfügbarkeit! Und: wenn ich ein Auto kaufe, bei dem 250 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben werden, das Auto diese aber nur Sonntags erreicht und den Rest der Woche maximal 10 km/h, was muss dann in den AGB dazu stehen, bis ein Grund dafür vorliegt, vom Vertrag zurückzutreten.

Und nochmal: Herr X hat eine Internetflatrate gekauft, kommt damit aber nur sehr eingeschränkt ins Internet, ein Seitenaufruf dauert bis zu zehn Minuten.

Jeder noch so ungesunde Menschenverstand sagt da: was in den AGB steht spielt keine Rolle!

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#14
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> Jeder noch so ungesunde Menschenverstand sagt da: was in den AGB steht spielt keine Rolle!

Herr X sagte aber dass es am Ort A funktionierte und später nach Umzug nach B traten die Probleme auf.

Hat Herr X an verschiedenen Orten getestet, ggfs sogar am alten Ort A.

Da UMTS letztlich ein "shared" Medium ist, könnte es ja sein, dass in B sehr viele Menschen die nur begrenzte Bandbreite nutzen, was in A nicht der Fall war?

Herr X sprach ein bekanntes Hardware-Problem an. Ob das durch Nennung des Namens der UMTS-Karte wohl prüfbar wäre? Dieser Name weist ja nicht auf den UMTS-Anbieter.

> Nochmal: in den AGB steht ÜBERHAUPT NICHTS zur Verfügbarkeit! Und: wenn ich ein Auto kaufe, bei dem 250 km/h Höchstgeschwindigkeit angegeben werden

Analog: Mit einem 250 km/h schnell fahrenden Auto hast du zb auf keiner Landstrasse die legale Möglichkeit diese Geschwindigkeit zu fahren. Ebensowenig zb auf einem unbefestigten Feldweg.
Da solche Vergleiche aber grundsätzlich hinken bzw am Boden kriechen, sollte man sie einfach weglassen.

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#15
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

> Da UMTS letztlich ein shared Medium ist, könnte es ja sein, dass in B sehr viele Menschen die nur begrenzte Bandbreite nutzen, was in A nicht der Fall war?

Natürlich kann das sein. Das ändert aber nichts daran, dass Herr X die Flatrate nicht nutzen kann!

> Herr X sprach ein bekanntes Hardware-Problem an. Ob das durch Nennung des Namens der UMTS-Karte wohl prüfbar wäre? Dieser Name weist ja nicht auf den UMTS-Anbieter.

Diese Firma leistet ja auch keinerlei Support! Herr X hat sich ja etliche Male dahin gewandt!

> Herr X sagte aber dass es am Ort A funktionierte und später nach Umzug nach B traten die Probleme auf. Hat Herr X an verschiedenen Orten getestet, ggfs sogar am alten Ort A.

Ja, und? Sinn einer UMTS-Flatrate ist ja gerade, dass sie überall funktioniert!
________________________________________

Ok, stellen wir die Frage mal anders. Wie würden Sie an Stelle von Herrn X in derselben Situation handeln?

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#16
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> Ja, und? Sinn einer UMTS-Flatrate ist ja gerade, dass sie überall funktioniert!

Nein.
Da der Anbieter um die Problematik weiß, wird er sich in seinen AGB absichern.

Und der gesunde Menschenverstand von X sollte diesem sagen, dass es nicht überall in D UMTS gibt (man kann sich vorher informieren, wo es geht und wo nicht) und dass außerdem in Abhängigkeit der Nutzerzahl die Datenrate entweder toll oder miserabel ist. Jeder mit gesundem Menschenverstand weiß das schließlich.

> Diese Firma leistet ja auch keinerlei Support! Herr X hat sich ja etliche Male dahin gewandt!

Herr X sprach aber von einem BEKANNTEN technischen Problem. Ich schließe also auf die UMTS-Karte. Bei Nennung des Namens könmnte man ja schauen.
Oder ist das TECHNISCHE Problem nur die möglicherweise nicht berauschende Verfügbarkeit von UMTS (mangels Sendemasten etc) bei DIESEM Anbieter?
Das nennt man dann vermutlich Pech.
In den Anfangsjahren wurde ja von vornherein zB mit einer Verfügbarkeit *in den meisten Städten* oder *in über 80% der Fläche Deutschlands* o.ä. sogar geworben.

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#17
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Haben Sie schon irgendwo mitbekommen, dass es sich um das Gebiet 200 Meter vom Düsseldorfer Hauptbahnhof handelt?

Haben Sie schon gelesen, dass in den AGB NICHTS zur Verfügbarkeit steht?

Der Vergleich mit dem Auto hinkt übrigens in keiner Weise, das war erst ab Ihrer Ergänzung um gesetzliche Vorschriften der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> Haben Sie schon gelesen, dass in den AGB NICHTS zur Verfügbarkeit steht?

Dann wird vermutlich * das übliche * geschuldet. Also: mal besser, mal schlechter je nach Standort.
Jeder Richter mit Mobiltelefon wird vermutlich schon mitbekommen haben, dass der Empfang mal gut und mal weniger gut ist.

> Haben Sie schon irgendwo mitbekommen, dass es sich um das Gebiet 200 Meter vom Düsseldorfer Hauptbahnhof handelt?

Wenn das jetzt kein Witz sein soll, dann ist das vermutlich zu erwarten. Da dort viele Leute * unterwegs * sind, dürfte die UMTS Nutzung überproportional hoch sein.

> Der Vergleich mit dem Auto hinkt übrigens in keiner Weise

Na wenn er nicht hinkt, kommen sie mit ihrem Boliden mal bei mir vorbei. Ich kenn da ein paar nette * Strassen *, wenn sie da mehr als 150 km/h schaffen (ein Porsche ist also nicht notwendig) gebe ich einen aus!
Keine Angst. Blitzen tut DA keiner!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Ächz. Sind Sie bitte so freundlich und halten sich mit Ihren Kommentaren aus der weiteren Diskussion einfach raus? Es sei denn, Sie schaffen es mal, auf meine letzte Frage zu antworten: Wie würden Sie an Stelle von Herrn X in derselben Situation handeln?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> Wie würden Sie an Stelle von Herrn X in derselben Situation handeln?

Nicht rumjammern?
Woanders hinziehen?
Rechtsanwalt beauftragen?

1 dürfte das billigste sein. 2 ist vermutlich unpraktikabel und auch nicht billig. 3 wird teuer oder billig je nachdem wer gewinnt. Momentan würde ich mein Geld aber auf den UMTS-Anbiter setzen.

> und halten sich mit Ihren Kommentaren aus der weiteren Diskussion einfach raus?

Das kann sich der Frager in einem offenen Forum halt nicht aussuchen. Hat er einen solchen Wunsch, nimmt er ein Bündel Euros in die Hand und geht zum nächsten RA. Dem kann er dann Anordnungen erteilen - auch nicht alle, aber immerhin. Für Geld klagt der sogar gegen schlechtes Wetter.

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#21
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Und wieder haben Sie den springenden Punkt nicht erfasst. Es geht ja darum vorab zu klären, wie gut die Chancen in einem möglichen Rechtsstreit sind und wie eine geeignete Vorgehensweise bis dahin ist.

Mit der letzten Bemerkung haben Sie vielleicht ausnahmsweise Recht. Rechtsanwalt werden ja die wenigsten um für Gerechtigkeit einzutreten, nicht wahr?

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#22
 Von 
Das_Ding
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 15x hilfreich)

> um für Gerechtigkeit einzutreten, nicht wahr?

Gerechtigkeit ist so unglaublich subjektiv. Wenn sie Pech haben erhalten sie nicht Gerechtigkeit - oder das was SIE dafür halten - sondern nur ein Urteil nach dem Wortlaut des Gesetzes. Das sie dann ggfs als ungerecht empfinden.

> Es geht ja darum vorab zu klären, wie gut die Chancen in einem möglichen Rechtsstreit sind

Die Meinung von den Leuten, die glauben, dass SIE nicht Recht haben, interessiert sie ja nicht. Also werden sie wohl noch ein bißchen warten müssen, bis sich jemand auf ihre Seite stellt. Und wenn sie dann vor Gericht verlieren, können sie dann ja DEN verklagen.
Da sie sich außerdem standhaft weigern, den Anbieter zu nennen, wird sich wohl - mangels Kenntnis über dessen AGB, Leistungsbeschreibungen etc - kaum jemand finden, der einen hinreichend guten Tip abgeben kann.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Unkas
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist hier sonst noch jemand außer Das_Ding der nicht weiß um welchen Anbieter es geht?

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