Hallo,
ich bin etwas verwirrt was den Weiterverkauf von neuen Waren als Privatmann an einen anderen Privatmann anbelangt, solange der Erstverkäufer (Händler) noch in der 2jährigen Gewährleistungsfrist ist.
Lt. hiesigem Forum Auto - Kauf und Verkauf "Übertragung der Gewährleistung" vom 28.01.2003 geht der Gewährleistungsanspruch - zumindest bei Autos - automatisch auf den Zweiterwerber über, da die Gewährleistung sich lt. Antwort auf die Sache (Auto) bezieht und nicht auf den Halter.
Genau das Gegenteil behauptet http://www.swr.de/infomarkt/archiv/2001/11/26/experte1.html?navigid=44 wo es zur Erläuterung des neuen Rechtes ab 1.1.2002 heisst:
"Beim Weiterverkauf des Wagens geht die Gewährleistung nicht automatisch an den zweiten Käufer über. Nur wenn der Händler ausdrücklich zustimmt, kann der Erstkäufer die Gewährleistung an den Zweitkäufer abtreten. Man sollte diese Zustimmung schriftlich einholen."
Mich interessiert jetzt parallel dazu der Fall, wenn ich sonstige Ware (Handy, DVD-Player usw.) im Handel oder über ein Internet-"Auktions"haus wie Ebay als Privatperson neu mit Gewährleistung von einem Händler erwerbe und innerhalb der 2-Jahresfrist an eine Privatperson weiterverkaufe, ob sich dieser Zweiterwerber dann im Gewährleistungsfall, z.B. an Hand einer Quittung oder Ausdruck der Auktion plus übergebener Originalrechnung, direkt an den Erstverkäufer wenden könnte oder ob ich die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an den Zweitkäufer dem Erstverkäufer (Händler) mitteilen bzw. sogar dessen Zustimmung einholen müsste?
Ist beim Weiterverkauf der Ware in einer Online-Auktion neben dem obligatorischen Gewährleistungsausschluss als Privatperson ein Hinweis auf den Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Erstverkäufer
rechtlich unbedenklich oder geht man damit ggf. trotz des Ausschlusses (ungewollte) Verpflichtungen ein? Ein solcher Hinweis wäre im Hinblick auf den erzielbaren Preis bei einer Rest-Gewährleistungsfrist (vor allem wenn dies weniger als 6 Monate seit dem Erwerb vom Erstverkäufer sind - Beweislastumkehr) natürlich sinnvoll.
Sorry wenn ich etwas übersehen haben sollte, konnte bei der Suche aber sonst hier nichts Einschläges in den Forenbereichen finden.
Übergang Gewährleistungsanspruch bei Weiterverkauf
16. September 2003
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Frage vom 16. September 2003 | 22:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Übergang Gewährleistungsanspruch bei Weiterverkauf
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 22. September 2003 | 23:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 42x hilfreich)
Hallo zusammen!
Das selbe Problem würde mich ebenfalls interessieren, und zwar von Käuferseite. Wann kann ich bei "2nd Hand" ware eine Herstellergarantie geltend machen?
Filipe
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