Es gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€.
Ich habe dazu folgendes gefunden und zusammengefasst:
Es ist wichtig zu beachten, dass überhöhte Preise in einigen Fällen als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden können, insbesondere wenn sie ausgenutzt werden, um Verbraucher in Notsituationen oder mit unzureichender Information zu schaden. In solchen Fällen können Verbraucherschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zum Einsatz kommen, um gegen überhöhte Preise vorzugehen.
Kann das rechtens sein? Darf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen? Nehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein...
Es gibt sogar "Wolkenbrecher" Tonnen für den Garten für horende Preise.
Muss man sowas melden?
Überhöte Preise für Esoterik Artikel legal?
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



ZitatÜberhöte Preise für Esoterik Artikel legal? :
Bei Esoterik Artikeln gibt es keine überhöhten Preise. Auch wenn Neider mit schlechtem Karma und schiefem Chakra das anders sehen ...
ZitatKann das rechtens sein? :
Dummheit ist weder eine Notsituationen noch basiert sie auf unzureichender Information die der Verkäufer zu verantworten hat.
ZitatNehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein... :
Das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft.
Für einen Verbraucher dürfte es aber problematisch werden, nachzuweisen, das ein böser Geist für seine Probleme verantwortlich ist.
Wenn ich
ZitatEs gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€. :
Darf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen? Nehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein...
Der BGH meinte: die vereinbarten Eigenschaften sind zwar unmöglich. Allerdings führt die Unmöglichkeit nicht direkt zur Nichtigkeit der (Kauf-)Verträge - wenn Käufer u. Verkäufer nicht geschäftsunfähig geisteskrank sind , dann "dürfen" sie sich wissenschaftlich unmögliches Zeug verkaufen.
Der BGH sah allerdings die Möglichkeit, dass Scharlatanerie-Verträge nichtig sein könnten wegen "Sittenwidrigkeit".
" In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele, die einen Vertrag mit dem vorliegenden oder einem ähnlichen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden."
BGH, Urteil vom 13. 1. 2011 – III ZR 87/10
Wer sich für 1800€ einen Hildegard-Orgonakkumulator andrehen läßt, kann den Kaufpreis zurückfordern wg. sittenwidriger Ausbeutung der Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder seiner psychsichen Labilität und/oder schwierigen Lebenssituation.
RK
-- Editiert von User am 1. Juni 2023 02:17
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ZitatWer sich für 1800€ einen Hildegard-Orgonakkumulator andrehen läßt, kann den Kaufpreis zurückfordern wg. sittenwidriger Ausbeutung der Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder seiner psychsichen Labilität und/oder schwierigen Lebenssituation. :
Dürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder?, falls doch ein Brett mit anderem Muster) als Kunstobjekt ohne "Zusatzkräfte" für solche Preise verkaufen? Dann noch mit Personalisierung, damit das Rückgaberecht nicht mehr greift... Wäre das in irgendeiner Weise sittenwidrig, illegal?
ZitatDürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen :
Würde ich nicht tun, die sind zu "billig".
Stück Kupferrohr aus dem Baumarkt in einen Eimer mit Zierkies, das ganze mit Kunstharz ausgießen und fertig ist der Orgonit Cloudbuster für ~3.500€.
ZitatDürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder? :
Och das geht einfacher.... Einfach eine kleine Wasserampulle nehmen, sie mit Wünschen besprechen und dann als Wunschwasser für 200 EUR verkaufen.
Zur Anwendung tupft man sich das besprochene Wasser morgens hinter die Ohren
ZitatDürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder?, falls doch ein Brett mit anderem Muster) als Kunstobjekt ohne "Zusatzkräfte" für solche Preise verkaufen? :
Klar - für Kunst kann man immer hohe Preise verlangen.
ZitatDann noch mit Personalisierung, damit das Rückgaberecht nicht mehr greift. :
Wenn(!) die Leichtgläubigkeit des Kunden bewusst ausgenutzt wird, dann wäre eine Rückabwicklung auch bei Personalisierung möglich.
Jetzt stellt sich die Frage, wie man ein bemaltes Holzbrett jemandem für 1800€ andrehen kann, ohne die Leichtgläubigkeit auszunutzen. (Es sei denn, der Bemaler des Bretts wäre ein zumindest halbwegs bekannter Künstler, wovon ich beim Fragesteller nicht ausgehe.)
ZitatEs gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€. :
Ich würde fast wetten, dass "Hildegard" irgendwo als Marke eingetragen ist.
ZitatJetzt stellt sich die Frage, wie man ein bemaltes Holzbrett jemandem für 1800€ andrehen kann, ohne die Leichtgläubigkeit auszunutzen. :
Das nennt sich "Ikone" und findet in der orthodoxen und teilweise auch in der katholischen Kirche schon seit Jahrhunderten statt.
Und ist völlig rechtmäßig und wirksam. (Der Verkauf. Nicht die Ikone.)
ZitatIch würde fast wetten, dass "Hildegard" irgendwo als Marke eingetragen ist. :
Die Markenrecherche beim DPMA ergibt 507 Treffer, bei denen "Hildegard" ein Teil der Marke ist.
Von "Hildegard Braukmann" für Parfüms, Rasierwasser etc. bis zu hin zu "Hildegard von Bingen" für "Suppen, von einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem damit verbundenen Nebenbetrieb stammend". (Nizza-Klasse 29)
Diverse Eintragungen sind auch schon wieder gelöscht.
Nö. Jeden Tag darf ein *** aufstehen und sich sowas kaufen. Der Glaube an die Kraft und Wirkung ist des Menschen Recht.ZitatMuss man sowas melden? :
Ist wie bei Autos. Ist wie bei Medizin. Ist wie bei ***.
Evtl. sind Aluhüte aus oder mittlerweile zu auffällig?
Ja, darf man und wieso willkürlich? Frag doch nach, man wird dir erklären, warum der Preis gerechtfertigt ist. Immerhin Vollholz von Vollhorst, ähhm Vollforst...und dann noch die Wirkung...ZitatDarf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen? :
sorry, musste sein.

Ein gewisser Pavel Popoff ist einst durch die Lande gezogen und hat angeblich Wunderheilungen gemacht. Er sprach direkt Menschen aus seinem Publikum an , nannte deren Krankheiten und Wünsche und beschwor sie während seiner Live-Performance, dass sie wieder gesund werden.
- Seine Frau hat ihm aus dem Off und Per Funk die Namen und Daten verraten. Diese wurden nämlich vor der Show als "Wunschkarten" eingesammelt. Auf den Karten waren dann wohl Fragen zu Krankheiten und Wünschen usw.
Ein gewisser Thomas G. Hornauer hat mit Atsro-Hotlines ein Vermögen gemacht und lässt sich auf Tic Toc über Spenden von Usern aushalten...
Es gehört zum Leben, dass man auf Dinge reinfällt. Erwachsensein ist nun mal hart
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