Überhöte Preise für Esoterik Artikel legal?

31. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
FromScretsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Überhöte Preise für Esoterik Artikel legal?

Es gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€.

Ich habe dazu folgendes gefunden und zusammengefasst:

Es ist wichtig zu beachten, dass überhöhte Preise in einigen Fällen als unlautere Geschäftspraktiken angesehen werden können, insbesondere wenn sie ausgenutzt werden, um Verbraucher in Notsituationen oder mit unzureichender Information zu schaden. In solchen Fällen können Verbraucherschutzgesetze oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen zum Einsatz kommen, um gegen überhöhte Preise vorzugehen.

Kann das rechtens sein? Darf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen? Nehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein...
Es gibt sogar "Wolkenbrecher" Tonnen für den Garten für horende Preise.
Muss man sowas melden?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Überhöte Preise für Esoterik Artikel legal?

Bei Esoterik Artikeln gibt es keine überhöhten Preise. Auch wenn Neider mit schlechtem Karma und schiefem Chakra das anders sehen ...



Zitat (von FromScretsch ):
Kann das rechtens sein?

Dummheit ist weder eine Notsituationen noch basiert sie auf unzureichender Information die der Verkäufer zu verantworten hat.



Zitat (von FromScretsch ):
Nehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein...

Das wäre dann eine zugesicherte Eigenschaft.
Für einen Verbraucher dürfte es aber problematisch werden, nachzuweisen, das ein böser Geist für seine Probleme verantwortlich ist.

Wenn ich Kieselsteine von Engelswesen besungene Energiesteine verkaufen würde, wäre ich bemüht alles an Artikelbeschreibung im Konjunktiv und unverbindlich zu formulieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Es gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€.

Darf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen? Nehmen wir an ich möchte einen Kristall verkaufen für 5000€ mit der Beschreibung: Fängt böse Geister ein...


Der BGH meinte: die vereinbarten Eigenschaften sind zwar unmöglich. Allerdings führt die Unmöglichkeit nicht direkt zur Nichtigkeit der (Kauf-)Verträge - wenn Käufer u. Verkäufer nicht geschäftsunfähig geisteskrank sind , dann "dürfen" sie sich wissenschaftlich unmögliches Zeug verkaufen.

Der BGH sah allerdings die Möglichkeit, dass Scharlatanerie-Verträge nichtig sein könnten wegen "Sittenwidrigkeit".

" In diesem Zusammenhang darf nicht verkannt werden, dass sich viele, die einen Vertrag mit dem vorliegenden oder einem ähnlichen Inhalt abschließen, in einer schwierigen Lebenssituation befinden oder es sich bei ihnen um leichtgläubige, unerfahrene oder psychisch labile Personen handelt. Daher dürfen in solchen Fällen keine allzu hohen Anforderungen an einen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des § 138 Abs. 1 BGB gestellt werden."
BGH, Urteil vom 13. 1. 2011 – III ZR 87/10

Wer sich für 1800€ einen Hildegard-Orgonakkumulator andrehen läßt, kann den Kaufpreis zurückfordern wg. sittenwidriger Ausbeutung der Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder seiner psychsichen Labilität und/oder schwierigen Lebenssituation.

RK

-- Editiert von User am 1. Juni 2023 02:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FromScretsch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Wer sich für 1800€ einen Hildegard-Orgonakkumulator andrehen läßt, kann den Kaufpreis zurückfordern wg. sittenwidriger Ausbeutung der Leichtgläubigkeit, Unerfahrenheit oder seiner psychsichen Labilität und/oder schwierigen Lebenssituation.


Dürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder?, falls doch ein Brett mit anderem Muster) als Kunstobjekt ohne "Zusatzkräfte" für solche Preise verkaufen? Dann noch mit Personalisierung, damit das Rückgaberecht nicht mehr greift... Wäre das in irgendeiner Weise sittenwidrig, illegal?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Dürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen


Würde ich nicht tun, die sind zu "billig".
Stück Kupferrohr aus dem Baumarkt in einen Eimer mit Zierkies, das ganze mit Kunstharz ausgießen und fertig ist der Orgonit Cloudbuster für ~3.500€.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Dürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder?


Och das geht einfacher.... Einfach eine kleine Wasserampulle nehmen, sie mit Wünschen besprechen und dann als Wunschwasser für 200 EUR verkaufen.

Zur Anwendung tupft man sich das besprochene Wasser morgens hinter die Ohren

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Dürfte ich theoretisch ein solches Brett verkaufen (es ist ja nicht patentiert oder?, falls doch ein Brett mit anderem Muster) als Kunstobjekt ohne "Zusatzkräfte" für solche Preise verkaufen?

Klar - für Kunst kann man immer hohe Preise verlangen.

Zitat (von FromScretsch ):
Dann noch mit Personalisierung, damit das Rückgaberecht nicht mehr greift.

Wenn(!) die Leichtgläubigkeit des Kunden bewusst ausgenutzt wird, dann wäre eine Rückabwicklung auch bei Personalisierung möglich.

Jetzt stellt sich die Frage, wie man ein bemaltes Holzbrett jemandem für 1800€ andrehen kann, ohne die Leichtgläubigkeit auszunutzen. (Es sei denn, der Bemaler des Bretts wäre ein zumindest halbwegs bekannter Künstler, wovon ich beim Fragesteller nicht ausgehe.)

Zitat (von FromScretsch ):
Es gibt Hildegard Orgonakkumulatoren Bretter (Esoterik) für über 1800€.

Ich würde fast wetten, dass "Hildegard" irgendwo als Marke eingetragen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Jetzt stellt sich die Frage, wie man ein bemaltes Holzbrett jemandem für 1800€ andrehen kann, ohne die Leichtgläubigkeit auszunutzen.

Das nennt sich "Ikone" und findet in der orthodoxen und teilweise auch in der katholischen Kirche schon seit Jahrhunderten statt.

Und ist völlig rechtmäßig und wirksam. (Der Verkauf. Nicht die Ikone.)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ich würde fast wetten, dass "Hildegard" irgendwo als Marke eingetragen ist.

Die Markenrecherche beim DPMA ergibt 507 Treffer, bei denen "Hildegard" ein Teil der Marke ist.

Von "Hildegard Braukmann" für Parfüms, Rasierwasser etc. bis zu hin zu "Hildegard von Bingen" für "Suppen, von einem landwirtschaftlichen Betrieb oder einem damit verbundenen Nebenbetrieb stammend". (Nizza-Klasse 29)

Diverse Eintragungen sind auch schon wieder gelöscht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von FromScretsch ):
Muss man sowas melden?
Nö. Jeden Tag darf ein *** aufstehen und sich sowas kaufen. Der Glaube an die Kraft und Wirkung ist des Menschen Recht.
Ist wie bei Autos. Ist wie bei Medizin. Ist wie bei ***.
Evtl. sind Aluhüte aus oder mittlerweile zu auffällig?
Zitat (von FromScretsch ):
Darf man solche Artikel zu willkürlich hohen Preisen einstellen?
Ja, darf man und wieso willkürlich? Frag doch nach, man wird dir erklären, warum der Preis gerechtfertigt ist. Immerhin Vollholz von Vollhorst, ähhm Vollforst...und dann noch die Wirkung...

sorry, musste sein. :crazy:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7143 Beiträge, 1495x hilfreich)

Ein gewisser Pavel Popoff ist einst durch die Lande gezogen und hat angeblich Wunderheilungen gemacht. Er sprach direkt Menschen aus seinem Publikum an , nannte deren Krankheiten und Wünsche und beschwor sie während seiner Live-Performance, dass sie wieder gesund werden.

- Seine Frau hat ihm aus dem Off und Per Funk die Namen und Daten verraten. Diese wurden nämlich vor der Show als "Wunschkarten" eingesammelt. Auf den Karten waren dann wohl Fragen zu Krankheiten und Wünschen usw.

Ein gewisser Thomas G. Hornauer hat mit Atsro-Hotlines ein Vermögen gemacht und lässt sich auf Tic Toc über Spenden von Usern aushalten...

Es gehört zum Leben, dass man auf Dinge reinfällt. Erwachsensein ist nun mal hart

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