Umtausch Kamera innerhalb der 14-tägigen Frist möglich?

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch Kamera innerhalb der 14-tägigen Frist möglich?

Hallo!
Ich habe bei Neckermann eine Digitalkamera mit integrierter Videoaufnahme-Funktion gekauft und diese kam heute bei mir an.
Beim Lesen in der Bedienungsanleitung fiel mir allerdings auf, daß die Kamera zwar Videos aufnehmen kann, aber leider ohne Ton.
Aus der Artikelbeschreibung bei Neckermann ging dies aber leider nicht hervor und ich bin deshalb davon ausgegangen, daß die Videoaufnahme mit Ton sei.
Darf ich die Kamera deshalb innerhalb der 14-tägigen Frist umtauschen? Ich habe sie zum Testen benutzt, musste dafür allerdings sämtliche Plastikverpackungen um den Inhalt entfernen und die beiliegenden Batterien einlegen.

-- Editiert von Asmodina am 14.06.2007 15:11:47

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Sofern es sich um eine Bestellung im Internet handelt, wovon ich hier ausgehe, können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Glück gehabt. Im Geschäft wäre dies nicht möglich gewesen.

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#2
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Wenn du den Artikel über deren OnlineShop gekauft hast, hast du ein Widerrufsrecht (als Privatkäufer!). Wenn du den Artikel im Laden gekauft hast, kannst du ihn reklamieren. Man geht davon aus, dass eine Kamera in der heutigen Zeit den Ton mitaufnimmt.

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#3
 Von 
Asmodina
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich hab die Kamera übers Internet bezogen.
Dann hab ich ja noch mal Glück gehabt, Danke!

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#4
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ keinname123

Es gibt einige Digitalkameras, die das nicht können. Das ist kein Sachmangel. Wenn man sich im Internet über die techn. Details informiert, wird das auch für jede Kamera dargestellt.

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#5
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

Sie können Gebrauch vom Fernabsatz gesetz machen, da die Beschreibung des Artikel nicht vollständig oder als zweifelhaft anzusetzen ist. da Sie im irtum diesen kaufvertrag abgegeben haben, besteht die möglichkeit der wandlung durch das fernabsatzgesetz. begründung: eine videoaufnahme funktion zeichnet eine animiertebildreihe mit mehreren frames kombiniert mit einer tonaufnahme aus. eine videoaufnahme ohne ton wäre ja irrelevant und völlig unnutz im 20jhd.


mfg

-----------------
"Handelsfachwirt/ jun.Produktmanager im Elektro Consumer Segment"

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#6
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@kai

Dein kausaler Zusammenhang ist Unsinn. Das Widerrufsrecht kann der Fragesteller unabhängig vom Vorhandensein eines Sachmangels ausüben. Das ist ja genau das Wesen des Widerrufsrechts.

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

All3erdings könnte man jetzt argumentieren, dass die Prüfung evtl. über die im Laden möglich gewesene Prüfung hinausgeht und dementsprechend ein Wertersatz zu leisten wäre...

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

danke aber ich weis!

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#9
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Kai

Sorry, aber ich habe selten so viele Fehlinformationen in einem einzigen Posting gelesen!

1.) Ein "Fernabsatzgesetz" als solches gibt es nicht mehr.

2.) Ob dies in der Beschreibung hätte angegeben werden müssen, ist mehr als fraglich. Darauf kommt es hier aber nicht mal an.

3.) Auch die Wandlung gibt es seit 2002 nicht mehr, Sie meinen Rücktritt.

4.) Aber auch das scheinen Sie wohl nicht zu meinen, denn Widerruf wäre korrekt.

5.) Wir sind im 21. Jahrhundert... :wipp:

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#10
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

*danke aber ich weis!*

Was er damit wohl meint, nach all diesen Fehlinformationen. Er weiß, daß er Unsinn geschrieben hat? :???:

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#11
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ normi

Vielleicht nach der Rechtslage auf Hawaii...

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#12
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@KleinerJurist

Hast du schon gesehen? Kai gibt sich in Forum als Consumer-Rechtsberater aus. Das kann nach der Vorstellung mit dem Widerrufsrecht doch nur ein schlechter Scherz sein. :schock:

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber eigentlich dürfte Dir seine Antwort auf Mirks posting doch ganz gut gefallen:

quote:

also erstmal zu der ersten antwort die enthält nur § und ist absoluter schwachsinn!!!



-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich weiß leider nicht aus welchem Thread dieses Zitat stammt, kann es also nicht beurteilen.

Warum sollte mir sein Angriff auf Mirk gut gefallen? Wenn es bisher so herüber kam, daß ich um jeden Preis eine Front gegen Mirk aufbauen möchte, dann muß ich etwas falsch gemacht haben. Ich versuche eigentlich an jeden Thread neutral heranzugehen und nur das dort gepostete zu beurteilen. Entweder ich kann den dortigen Postings zustimmen oder nicht. Daß hat nicht mit für und gegen Mirk zu tun. Nur bin ich nicht der einzige, dem aufgefallen ist, daß Mirk in stetiger Regelmäßigkeit juristische Theorien aufbaut, die weder nachvollziehbar noch in der Praxis irgendeinen Sinn ergeben. Ob das in deinem beschriebene Fall ebenso ist, weiß ich nicht. Vielleicht finde ich den Thread ja noch und kann da meinen Senf dazu geben.;)

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
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