Hallo, wir haben uns 26.1.2.06 eine Kühlgefrierkombination in einem Online-Shop .bestellt. Diese wurde am 08.01.07 geliefert. (bordsteinkante) Garantie 36 Monate. Im Mai diesen Jahres gab diese KGK beim Türschließen Warntöne ab, die nicht zugeordnet werden konnten. Hab darauf hin den Kundendienst angerufen, mit der Bitte mir eine Fehlerbeschreibung zu schicken. Ich bekam jedoch eine Bedienungsanleitung. Also wieder Kundendienst, der nun schon 2 mal bei uns war, ohne das Problem zu lösen. Beim letzten Besuch wurde festgestellt, dass der Fehler in der Tür liegt. Also sollte eine neue Tür getauscht werden. Nach 7 Wochen bei Kundendienst nachgefragt, wurde uns gesagt, dass es leider nicht möglich ist, so eine Tür zu bekommen. Wir haben darauf hin einen Austauschbericht erhalten, mit dem wir uns mit dem Online-Shop in Verbindung setzen sollten. Dieser sagte, dass er sich mit dem Hersteller in Verbindung setzt um eine neue Tür zu besorgen. Nachdem wieder nichts passierte, soll nun das Geräte gegen Gutschrift getauscht werden. Nun meine Frage. Kann der Online-Shop uns einfach eine Gutschrift für dieses Gerät geben??? Oder kann ich auf ein gleichwertiges Gerät "pochen"? Mir geht es um den Aufwand, den ich habe, aber nicht verschuldet habe. Also, ich müsste die KGK aus dem 3. Stock, ohne Fahrstuhl, bis zur Bordsteinkante schleppen und das will ich nun mal nicht. Kann ich vom Online-Shop verlangen, dass dieser mir das Gerät aus der Wohnung raus transportiert??? Über Antworten würde ichmich sehr freuen. Ich hoffe, ihr versteht mich.
Umtausch defekter Kühlschrank
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?



Die Frage lässt sich hier nicht wirklich beantwortet, da es hier entscheidend auf die Garantiebedingungen ankommt. Da eine Garantie aber freiwillig ist und der Hersteller die Bedingungen nach eigenem Gutdünken festlegen kann, können wir hier keinen Rat geben.
Grundsätzlich kommt auch noch die Inanspruchnahme der gesetzlichen Gewährleistung in Betracht. Allerdings liegt der Kauf schon mehr als 6 Monate zurück, sodass Sie nachweisen müssten, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Dies wird in der Praxis wohl nicht gelingen.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Ich habe aber doch laut Hersteller 36 Monate Garantiezeit ab beginn des Kauftages. Heißt das für mich, dass ich für die 36 Monate Garantie besteht?! Mir ist es ja recht, dass ich eine Gutschrift bekommen soll, dennoch sehe ich es nicht ein, diesen riesen Schrank zur Bordsteinkante zu transportieren bzw. jemanden damit zu beauftragen. Dennoch vielen Dank für Ihre Antwort. Werde versuchen, eine andere Lösung zu finden.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, Sie haben dann wohl 36 Monate Garantie. Aber wie diese inhaltlich aussieht, bleibt dem Hersteller überlassen. Wenn in den Bedingungen steht, dass Sie bis zur Bordsteinkante transportieren müssen, dann ist das so okay und Sie müssen sich daran halten.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Obwohl ich nichts für diesen Fehler (loses, nicht gut verarbeitetes Kabel ind der KS-Tür) kann?? Ich hoffe, ich finde einen guten Weg. Danke für Ihre Antwort.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
18 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten