Umtausch immer möglich?

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
timo123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch immer möglich?

Guten Tag,
leider ist mir Energy Drink über die Tastatur meines Laptops gelaufen. Unabhängig davon geht der Gummi am oberen Bildschirmrand ab (Garantiefall). Ich habe bis jetzt immer schlechte Erfahrungen mit Reparaturen gemacht. Kann ich einen Umtausch trotz der Tastatur fordern?
Danke im Voraus für Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

fordern kann man IMMER! Die frage ist halt was dabei dann rauskommt.

Wegen dem Gummi, einfach mal die garantiebedingungen durchlesen, darin wird dir gesagt was es wan gibt und was du machen musst...

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Viel zu wenig Infos! Vom wem möchtest du etwas fordern? Vom Verkäufer wegen der Sachmängelhaftung (Gewährleistung)? Vom Hersteller wegen Garantie? Wie lange ist der Kauf denn her? Onlinekauf oder Ladengeschäft?

Signatur:

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#3
 Von 
timo123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Händler ist notebooksbilliger.de (also Onlinekauf), der Kauf ist ca. 6 Monate her. Ich habe bei Notebooksbilliger schon eine Anfrage gestellt, mich würde interessieren, ob ich Anspruch auf einen Umtausch habe (solange die Kosten natürlich nicht unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zu einer Reparatur).

-- Editiert von timo123mitglied am 11.02.2019 16:29

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120348 Beiträge, 39879x hilfreich)

Ein Umtausch ist immer möglich.
Man muss halt nur einen finden der doof genug ist, bei vorsätzlich zerstörten Waren einen Umtausch zu finanzieren ...




-- Editiert von Harry van Sell am 11.02.2019 16:48

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von timo123mitglied):
der Kauf ist ca. 6 Monate her.
Eine Zirka Angabe reicht hier nicht. 6 Monate ist genau die Grenze der Beweislastumkehr. Ich vermute mal, du möchtest dich wegen der Reklamation auch an NB-billiger wenden.
6 Monate, du musst zuerst beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Wenn du das beweisen kannst, dann kannst du auch eine Neulieferung als Nachbesserung verlangen. Natürlich wird dir dann auch hier der selbst verursachte Schaden abgezogen werden.

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