Umtausch möglich? Im Möbelgeschäft falschen Schrank getauscht

16. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Elfensee
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 78x hilfreich)
Umtausch möglich? Im Möbelgeschäft falschen Schrank getauscht

Hallo,

jetzt am Montag habe ich im Möbelgeschäft ein Küchenschrank (69,00Euro) gekauft. Zu Hause hab ich den Karton aufgemacht und Zusammenbauen wollen. Beim genauen hinsehen hab ich leider festgestellt das es nicht der Schrank war den ich eigentlich haben wollte.

Kann ich den Schrank noch umtauschen?

Karton leicht beschädigt, Tüte(Schrauben, Nägel, Kleber,,,etc.) ist aufgerissen......



-- Editiert am 16.12.2009 18:25

Probleme nach Kauf?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1423x hilfreich)

Kann ich den Schrank noch umtauschen?

Ein generelles Umtauschrecht (im stationären Handel) gibt es nicht. Es müsste schon ein freiwilliges Umtauschrecht vereinbart worden sein. Hier kann der Händler allerdings bestimmen, unter welchen Bedingungen er umtauscht (z. B. Unversehrtheit der Verpackung etc.).

3. Umtausch

Da einmal geschlossene Verträge erfüllt werden müssen, besteht grundsätzlich auch kein Rechtsanspruch auf Umtausch einer mangelfrei gelieferten Ware gegen eine andere.

Hat es sich der Kunde aus irgendeinem Grunde anders überlegt, gefällt ihm beispielsweise zu Hause die Farbe des gekauften Mantels nicht mehr oder sieht er den gleichen Artikel bei einem Konkurrenzunternehmen billiger, so sind dies keine Umtauschgründe. Nimmt der Verkäufer den Mantel trotzdem zurück, so tut er dies freiwillig aus Kulanz.

Wenn ein Kunde sicherstellen will, dass er auch fehlerfreie Ware zurückgeben oder umtauschen kann, muss er dies mit dem Verkäufer beim Abschluss des Vertrages ausdrücklich vereinbaren. Für den Verkäufer empfiehlt es sich, Umtauschrechte schriftlich einzuräumen und unmissverständlich darauf hinzuweisen, welche Artikel in jedem Fall vom Umtausch ausgeschlossen sein sollen, z. B. Kosmetikartikel, Perücken oder Unterwäsche.

Bei Ausverkaufs- oder Sonderverkaufsware schliessen viele Geschäfte einen Umtausch ausdrücklich aus. Bei mangelhafter Ware gilt dieser Umtauschausschluss allerdings nicht. Diese muss - wie unter 4. ausgeführt - zurückgenommen werden. Lediglich wenn vor dem Kauf ausdrücklich auf die Fehlerhaftigkeit der Ware (Schönheitsfehler, 2. Wahl, u. a.) hingewiesen wurde, ist in diesen Fällen eine Reklamation ausgeschlossen.



http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/

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