Umtausch nicht möglich Otto Versand

27. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch nicht möglich Otto Versand

Ein liebes Hallo an alle
Ich frage für meine Freundin
Meine Freundin hat Probleme mit Otto
Sie hat ihrer Tochter vor über einem Jahr eine Playstation gekauft die nun kaputt ist
Diese wurde eingeschickt ,kam aber unrepariert zurück
So rief Sie dort an und beschwerte sich da das Ding noch Garantie hat
ein Servismitarbeiter bot ihr an die alte einzuschicken und Sie bekäme jetzt gleich eine neue
Bis gestern war keine da ,also wieder anrufen
Diesesmal hiess es sobald die alte kommt,können sie diese uns schicken
aber sie bekommen keine andere,ihr wird nur der Betrag gut geschrieben
davon hat das Kind aber auch nichts
Sie hatte letztes Jahr die Raten ändern lassen ,weil sie hoch waren
das wurde auch genemigt
Sony nimmt die Playstion nicht in reperatur ,da Sony nur ein Jahr gewährt
ausser man zahlt die reperatur selber
Wie kann man meiner Freundin in dem Fall helfen

Probleme nach Kauf?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ihr wird nur der Betrag gut geschrieben
Jackpott!!! Besser kanns gar nicht laufen!

OTTO hätte nämlich gesetzlich gesehen rein gar nichts machen müssen, nichtmal das alte Ding zurücknehmen.

Zitat:
So rief Sie dort an und beschwerte sich da das Ding noch Garantie hat
Die gute Frau sollte sich erstmal klar werden, was sie da gemacht hat! Wieso beschwert sie sich bei OTTO???

Das Ding hat also noch Garantie, deine Bekannte hätte sich also an den Hersteller wenden müssen! Hoffentlich hat sie sich für ihr Beschweren wenigst entschuldigt, denn das war alles andere als OK von ihr, sich bei Leuten zu beschweren, die damit rein gar nichts zu tun haben!!!

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Diesesmal hiess es sobald die alte kommt,können sie diese uns schicken
aber sie bekommen keine andere,ihr wird nur der Betrag gut geschrieben
davon hat das Kind aber auch nichts
Dann behaltet das kaputte Ding halt bei Euch, wenn ihr meint, dass Kind hätte davon mehr, als von der Gutschrift ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

@ lesen-denken-handeln
warum soll sie sich nicht beschweren ,das Teil wurde bei Otto gekauft also wendet man sich an diese
Ihre Antwort ist ganz schön bissig ,meine Freundin braucht sich für nichts entschuldigen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Zitat:
Diesesmal hiess es sobald die alte kommt,können sie diese uns schicken
aber sie bekommen keine andere,ihr wird nur der Betrag gut geschrieben
davon hat das Kind aber auch nichts
Dann behaltet das kaputte Ding halt bei Euch, wenn ihr meint, dass Kind hätte davon mehr, als von der Gutschrift ;)

ansonsten geht es ihnen gut?
das Kind hätte so oder so nichts davon

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
warum soll sie sich nicht beschweren ,das Teil wurde bei Otto gekauft also wendet man sich an diese
Nein man wendet sich in dem Fall eben NICHT an OTTO, da diese damit rein gar nichts zu tun haben!
Man liest die Garantiebedingungen und da wird ganz sicher drin stehen, dass man sich an SONY Deutschland zu wenden hat und nicht an OTTO!

Um es nochmal genau und deutlich zu sagen (wahrscheinlich hast du meinen ersten Satz nicht gelesen)! Deine Bekannte hat rechtlich gesehen Anrecht auf rein gar nichts, bzw nur die alte kaputte Playstation bei sich stehen zu haben, dass ist das Einzige auf welches deine Bekannte ein Anrecht hat.

Du oder deine Bekannte beschweren sich darüber, dass sie die Playstation einschicken sollen und eine Gutschrift bekommen sollen. Wow, hier gibts also das ganze Geld zurück! Das ist äusserst kulant und Kundenfreundlich, denn deine Bekannte hätte nicht mal Anrecht auf einen einzigen Cent!

Du schreibst das Kind hätte davon nichts. Hmmm naja, kann man von dem Geld etwa anderwo keine neue Playstation kaufen und dem Kind übergeben? Davon häätte das Kind doch sicherlich mehr, als von einer kaputten im Regal rumstehenden Playstation oder etwa nicht?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

lesen-denken-handeln
wie geschrieben Sony hat nur ein Jahr Garantie für ihre Produkte
Meine Freundin hatte es ja erst dort versucht
Sie muss doch rechte haben!!
das Geld gäbe es nicht zurück ,das wird auf das Konto gesetzt und als Tilgung verwendet
Könnten Sie mal bisschen netter sein?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Sie muss doch rechte haben!!
Nochmal, sie hat das Recht das alte kaputte Gerät zu behalten, es wegzuwerfen, oder was auch immer sie damit machen will.

Geräte gehen auch mal kaputt, dass ist nunmal so. Nennt sich auch allgemeines Lebensrisiko. Der Kauf ist aber schon so lange her, dass sie jetzt nunmal keine Rechte mehr hat. Im Normalfall würde Jeder sagen, sie hat einfach Pech gehabt und die Sache ist damit erledigt.

OTTO ist aber nun hingegangen und sagt schickt und das kaputte Ding zurück, dann bekommt ihr den Betrag zurück, bzw die Schulden gestrichen.

Was will man da jetzt bitte noch mehr? Man bekommt praktisch den gesammten Kaufpreis GESCHENKT, dabei hätte man das Recht auf genau 0 Cent und nicht einen Cent mehr. Rechtlich hätte OTTO auch sagen können, ihr kaputtes Teil interessiert uns nicht weiter. Tragen sie weiter ihre Schulden ab.

Zitat:
Könnten Sie mal bisschen netter sein?
Wie ist das gemeint? Hier in diesem Forum geht es rein um Fakten und nüchterne betrachtung. Fakten beschönigt oder wohlklingender verpacken ist hier halt nicht so. Das ist ein Rechtsforum und kein normales Plauderforum. Nakte Fakten nüchtern betrachten und was dazu sagen, mehr nicht...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

wollen oder können sie mich nicht verstehen?
das teil hat garantie also hat sie rechte

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Sandy1962):
Sie hat ihrer Tochter vor über einem Jahr eine Playstation gekauft die nun kaputt ist


Da es keine Garantie mehr gibt, muss deine Freundin zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Sachmängelhaftung NACHWEISEN, dass die Playstation schon beim Kauf defekt war, damit OTTO die Reparatur übernimmt.
Das ist praktisch nicht möglich.

Von daher ist das Angebot von Otto, das Geld zurück zu zahlen ein unheimlich kulanter Glücksfall.

Zitat (von Sandy1962):
Sie muss doch rechte haben!!


Ja, sie hat das Recht, ihre defekte Playstation zu behalten.

Zitat (von Sandy1962):
das Geld gäbe es nicht zurück ,das wird auf das Konto gesetzt und als Tilgung verwendet


Natürlich gibt es dann Geld zurück, das wird dann halt zur Tilgung eingesetzt. Was ja gut ist, damit sind die Schulden dann auch weg.
Die Finanzierung ist ja von dem Kauf unabhängig.

-- Editiert von hiphappy am 27.05.2020 22:02

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Sandy1962):
das teil hat garantie also hat sie rechte


Zitat (von Sandy1962):
wie geschrieben Sony hat nur ein Jahr Garantie für ihre Produkte


Zitat (von Sandy1962):
Sie hat ihrer Tochter vor über einem Jahr eine Playstation gekauft


Die Garantie ist abgelaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat (von Sandy1962):
wollen oder können sie mich nicht verstehen?


Ich glaube, letzteres

Zitat (von Sandy1962):
das teil hat garantie


Hä? Oben schreibst du noch:

Zitat (von Sandy1962):
Sony hat nur ein Jahr Garantie für ihre Produkte


Ja was denn nun? Vielleicht solltest du etwas mehr Sorgfalt bei der Beschreibung walten lassen.

Ich verstehe das Problem aber sowieso nicht. Wenn Otto das Geld erstattet (Was sie nur müssten, wenn ein Mangel zum Kaufzeitpunkt nachweisbar wäre), kann man doch davon ein neues Gerät kaufen... Wo ist das Problem?

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von Sandy1962):
das teil hat garantie also hat sie rechte


Zitat (von Sandy1962):
wie geschrieben Sony hat nur ein Jahr Garantie für ihre Produkte


Zitat (von Sandy1962):
Sie hat ihrer Tochter vor über einem Jahr eine Playstation gekauft


Die Garantie ist abgelaufen.


von Otto ist die Garantie aber 2 Jahre

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
das teil hat garantie also hat sie rechte
Davon mal abgesehen, dass deine Angaben bis jetzt genau das Gegenteil ausgesagt haben, nämlich das keine Garantie mehr vorhanden ist, sollte man ein paar Dinge über die Garantie an sich kennen.

- Garantie ist eine FREIWILLIGE Sache vom Hersteller.
- Der Hersteller kann die Regeln der Garantie frei nach seiner Laune bestimmen.m lediglich darf Niemand dabei diskriminiert werden, oder Unmöglichkeiten darin gefordert werden, ebenso sind natzürlich auch Gesetzesverstösse nicht zulässig.
- Die Rechte die der Garantienehmer hat, können also frei von SONY in dem Fall bestimmt werden.

Wenn SONY also eine oder mehrere Möglichkeiten angibt, dass die garantie verwirkt ist, gibt es einfach keine Garantie mehr. Wenn SONY sagt ein Jahr, dann sind das numal genau 1 Jahr und nicht ein Jahr und ein Tag, oder mehr...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):
Zitat (von Sandy1962):
wollen oder können sie mich nicht verstehen?


Ich glaube, letzteres

Zitat (von Sandy1962):
das teil hat garantie


Hä? Oben schreibst du noch:

Zitat (von Sandy1962):
Sony hat nur ein Jahr Garantie für ihre Produkte


Ja was denn nun? Vielleicht solltest du etwas mehr Sorgfalt bei der Beschreibung walten lassen.

Ich verstehe das Problem aber sowieso nicht. Wenn Otto das Geld erstattet (Was sie nur müssten, wenn ein Mangel zum Kaufzeitpunkt nachweisbar wäre), kann man doch davon ein neues Gerät kaufen... Wo ist das Problem?


das Gerät hat von Otto noch Garantie bei Sony selber leider nicht
Sie möchte nicht das Geld sondern das versprochene gerät

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

von Otto ist die Garantie aber 2 Jahre

Ganz sicher NICHT! Was es von OTTO gibt ist die gesetzliche Sachmängelhaftung (Umgangssprachlich Gewährleisstung). Bei selbiger besteht aber nach 6 Monaten die Beweislastumkehr. Sprich der Kunde muss bewisen, dass der Mangel schon bei Übergabe an den Kunden zumindest latent vorgelegen hat. Beweisen, nicht vermuten.

Bei einem Artikel der jedoch über ein Jahr lang funktioniert hat, ist das eher ein Ding der Unmöglichkeit, bzw weltfremd...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 27.05.2020 22:52

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich kann der Fragestellerin nur zustimmen, was ist denn das wieder für eine Stil hier?

Wenn man es wörtlich nimmt dann gibt es eine Garantie von Sony (1 Jahr - abgelaufen) und eine von Otto.
Falls jemand vermutet (wie ich natürlich auch), dass nicht wirklich eine Garantie gemeint war sondern die gesetzliche Haftung, ja dann hätte man mal nachfragen können, oder es zumindest erklären müssen.

@TS: Was ist das nun für eine Garantie von Otto?
Wirklich irgendeine zusätzliche Leistung, oder doch nur die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Sandy1962
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei allen Artikeln gilt selbstverständlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Erhalt der Ware. Für alle während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel an den Artikeln gelten die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung, d.h. auf Mangelbeseitigung/Neulieferung, sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – die weitergehenden Ansprüche auf Minderung oder Rücktritt sowie daneben auf Schadensersatz, einschließlich des Ersatzes des Schadens statt der Erfüllung sowie des Ersatzes deiner vergeblichen Aufwendungen.

Sollte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eine Reparatur erforderlich sein, beachte bitte, dass wir diese nicht selbst durchführen. Gemeldete Reklamation müssen wir daher erst an den jeweiligen Hersteller weiterleiten. Wir empfehlen daher bei einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für die direkte und schnelle Abwicklung den in deinen Artikelunterlagen genannten Kundendienst des Herstellers zu kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Und was soll das jetzt sein?

Wenn das die Bedingungen von Otto sind, dann ist das keine Garantie.

Gesetzliche Gewährleistung gibt es auch nicht mehr, gemeint ist wohl die Sachmängelhaftung.

Und der wichtige Punkt ist hierbei:

Zitat (von Sandy1962):
– bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen –


Und die besagen zusammengefasst, dass das Gerät bei Kauf in Ordnung sein muss, ein Anspruch verjährt nach 2 Jahren, in den ersten 6 Monaten wird bei einem Defekt davon ausgegangen, dass das Gerät schon bei Kauf defekt war.

Damit besteht kein Anspruch auf Nacherfüllung oder überhaupt irgendwas gegenüber Otto. Wenn Otto also eine Rückzahlung anbietet, dann nimmt man die freudig strahlend an und kauft davon ein neues Gerät.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Deiner Bekannten bleiben folgende Optionen:

1) Die Rückzahlung die OTTO geben möchte zu akzeptieren.

2) Diese nicht zu akzeptieren und die gesetzliche Sachmängelhaftung vor Gericht einklagen.

Bei Punkt 2 sollte man folgendes bedenken, Gerichtskosten etc muss dein Bekannte vorab bezahlen. Bei Gericht wird dann vom Richter ein Sachverständigen Gutachten in Auftrag gegeben (bezahlt wird das erstmal ebenso von deiner Bekannten, sie sollte sich schon mal auf einen ordentlichen 4-stelligen Betrag gefasst machen). Wenn das Gutachten dann sagt, dass der Mangel schon vor Übergabe latent bestand, hat sie das Ding gewonnen und bekommt alle Kosten zurück)
Besagt das Gutachten aber, dass nicht ZWEIFELSFREI davon ausgegangen werden kann, dass der Mangel zumindest latent vorgelegen hat, verliert sie das Abenteuer! Wahrscheinlichkeit des Gutachters hier etwas ZWEIFELSFREI begutachten zu können, dürfte gegen Null tendieren.

Bei weniger als zweifelsfrei verliert deine Bekannte und hat nicht nur den Kaufpreis nicht bekommen (denn den wird OTTO dann auch nicht mehr zahlen), sondern sie hat noch ein paar tausend Euro für nichts ausgegeben.

Option 1, Jackpott und deutlich mehr als OTTO zu diesem Zeitpunkt leissten müsste...

-- Editiert von lesen-denken-handeln am 27.05.2020 23:44

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Sandy1962):
ein Servismitarbeiter bot ihr an die alte einzuschicken und Sie bekäme jetzt gleich eine neue

Das hat sie falsch verstanden - wie könnte man das Gegenteil beweisen?



Zitat (von Sandy1962):
Bei allen Artikeln

Also keine Garantie, sondern nur die normale gesetzliche Mängelhaftung.
Sie würde also beweisen müssen, das der Defekt einer wäre der unter die gesetzliche Mängelhaftung fällt - das ist ihr Recht.



Zitat (von fm89):
Wenn Otto das Geld erstattet (Was sie nur müssten, wenn ein Mangel zum Kaufzeitpunkt nachweisbar wäre), kann man doch davon ein neues Gerät kaufen... Wo ist das Problem?

Es gibt eigentlich keines - im Gegenteil, man bekommt mehr als einem gesetzlich zusteht - also sehr kulant von OTTO.

Man kauft einfach eine neue und hat wieder neue Garantie und neue gesetzliche Mängelhaftung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16523 Beiträge, 9303x hilfreich)

Die Fragestellerin vermischt gesetzliche Gewährleistung und Garantie.
Otto bietet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.
Sony bietet zusätzlich eine Garantie von 1 Jahr.

Das Problem bei der gesetzlichen Gewährleistung ist, dass sie meist falsch verstanden wird.
2 Jahre Gewährleistung bedeutet, dass man 2 Jahre Zeit hat, Mängel zu reklamieren, die bereits zum Kaufzeitpunkt vorhanden waren. Wenn das Gerät am Anfang in Ordnung war, und erst vor Kurzem kaputt gegangen ist, muss der Käufer den Beweis bringen, dass das Gerät nur deshalb kaputtgegangen ist, weil es bereits zum Kaufzeitpunkt einen Schaden hatte. Das kann man als Käufer so gut wie nie. Die gesetzliche Gewährleistung ist deshalb meist ziemlich nutzlos.

Jetzt hat Otto Geld zurück gezahlt, obwohl der Käufer keinen Beweis gebracht hat, dass das Gerät bereits zum Kaufzeitpunkt einen Schaden hatte.
Da sollte man wirklich nicht meckern.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Ich glaube beim TE liegt ein tiefes Missverständnis der Finanzierungsform vor. Anders kann man sich den Zirkus hier nun wirklich nicht erklären...

2x Hilfreiche Antwort

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