Hallo,
ich habe bei einem Buchhändler im Geschäft ein Taschenbuch erworben. Es ging um einen Diät-ratgeber. Als ich dieses Buch zu Hause durchblätterte, fiel mir auf, dass diese Diät für mich nicht in Frage kommt.
Da ich weiß, dass der betreffende Händler bei Umtäuschen aus Nichtgefallen sehr kulant ist, habe ich das Buch zwei Tage später zurückgebracht.
Der Händler hat es nicht mehr angenommen, weil es "Gebrauchsspuren" aufweise. Die ersten Seiten haben sich etwas aufgewellt und auf der Titelseite, dem Cover, war ein deutlicher Knick. Das wäre beim Kauf noch nicht so gewesen, sagt er. Ich kann mich auch nicht erinnern, dass es beim Kauf so war, das Buch hätte ich gar nicht mitgenommen (es muss in meiner Tasche passiert sein) - aber meine Frage: Muss der Verkäufer das Buch nicht trotzdem zurück nehmen, bzw. mir beweisen, dass es beim Kauf noch nicht verknickt war (was ihm nicht gelingen wird)?
In dieses Geschäft werde ich jedenfalls erst mal keinen Fuß mehr setzen.
Gruß,
sveny