Umtausch/Ersatzteil bei Mangel ohne Beleg ?

13. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)
Umtausch/Ersatzteil bei Mangel ohne Beleg ?

Hallo
Mein Sohn hat sich Ende 2021 einen Stuhl bei Ikea gekauft.
Natürlich hat er Bar bezahlt und den Beleg nicht aufgehoben.
Jetzt ist ein Teil gebrochen und ich wollte ein Ersatzteil.
Ikea sagt, dass es da kein Ersatzteil gibt und sie den Stuhl tauschen, wenn ich einen Beleg habe.
Da ist natürlich das Problem. An der Hotline wurde mir gesagt, dass der Stuhl erst ab Sept. 2021 produziert wurde. Also ist er ja in der Gewährleistung. Ikea gibt darauf sogar noch 10 Jahre Garantie und ich kann den nur bei Ikea kaufen, weil es ja ihr Produkt ist.
Auf eine Anfrage, per Mail, habe ich natürlich keine Antwort bekommen.
Ich befürchte mal, dass wir da Pech gehabt haben und der alte Schwede am längeren Hebel sitzt ???

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Also ist er ja in der Gewährleistung.

Nö, denn die gibt es seit gut 20 Jahren nicht mehr.
Und für den Nachfolgrr - die gesetzliche Mängelhaftung - zu beanspruchen, muss man halt den Kauf bei diesem Verkäufer nachweisen.



Zitat (von Baerino):
ich kann den nur bei Ikea kaufen, weil es ja ihr Produkt ist.

Keine Ahnung, wie man auf so ein absurdes Argument kommt. Aber da das schlicht und ergreifend falsch ist, ist das auch irrelevant.



Zitat (von Baerino):
Ich befürchte mal, dass wir da Pech gehabt haben und der alte Schwede am längeren Hebel sitzt ???

Nicht unbedingt.
Er hat das Recht, das man den Kauf nachweist.
Alternativ könnte man aber auch über die Garantie gehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Baerino):
ich kann den nur bei Ikea kaufen, weil es ja ihr Produkt ist.


Keine Ahnung, wie man auf so ein absurdes Argument kommt. Aber da das schlicht und ergreifend falsch ist, ist das auch irrelevant.


Habe nie geschaut ob man Ikea Produkte auch in anderen Läden findet.
Dachte die gibt es nur bei Ikea. Und darum ich bin davon ausgegangen, dass sie dann der Ansprechpartner sind, weil es eines ihrer Produkte ist, das nicht älter alt zwei Jahre sein kann.

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht unbedingt.
Er hat das Recht, das man den Kauf nachweist.
Alternativ könnte man aber auch über die Garantie gehen.


An der Hotline wurde mir gesagt, dass ein Tausch im Rahmen der Mängelhaftung möglich ist, weil der Stuhl noch keine zwei Jahre alt ist. Mit Kaufnachweis.
z.B. Beleg, Kontoauszug bei EC Zahlung, Ikea Family
Habe ich aber nicht.

Im Rahmen der Garantie geht ohne Beleg nichts.



-- Editiert von User am 13. Mai 2023 12:40

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Dachte die gibt es nur bei Ikea.




Zitat (von Baerino):
Im Rahmen der Garantie geht ohne Beleg nichts.

Das ist schade.



Zitat (von Baerino):
Mit Kaufnachweis.

Da wäre zu schauen, ob man da tatsächlich rein gar nichts hat ... keine Zeugen die bei Kauf anwesend waren?
Falls nicht, hätte man tatsächlich Pech gehabt.

Dann könnte man noch schauen, was genau kaputt ist.
Es gibt auch von IKEA Ersatzteile zu kaufen, entweder bei IKEA selber oder von Drittanbietern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Natürlich hat er Bar bezahlt und den Beleg nicht aufgehoben.


So natürlich finde ich das jetzt nicht.

Den Nachweis, dass -und wann- der Stuhl bei IKEA gekauft wurde, muss man schon erbringen.

Ist das nicht gegeben, weil man den Beleg nicht mehr hat, braucht man sich über die ablehnende Haltung von IKEA nicht wundern - und die sind meiner Erfahrung nach wirklich kulant.

Beim nächsten Mal ist man hoffentlich so schlau, den Beleg nicht vorzeitig zu entsorgen.

Zitat (von Baerino):
An der Hotline wurde mir gesagt, dass ein Tausch im Rahmen der Mängelhaftung möglich ist, weil der Stuhl noch keine zwei Jahre alt ist. Mit Kaufnachweis.
z.B. Beleg, Kontoauszug bei EC Zahlung, Ikea Family
Habe ich aber nicht.


Tja, das ist dann echt dumm gelaufen.


-- Editiert von User am 13. Mai 2023 21:52

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#5
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 114x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von User am 13. Mai 2023 21:50

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre zu schauen, ob man da tatsächlich rein gar nichts hat ... keine Zeugen die bei Kauf anwesend waren?
Falls nicht, hätte man tatsächlich Pech gehabt.

Dann könnte man noch schauen, was genau kaputt ist.
Es gibt auch von IKEA Ersatzteile zu kaufen, entweder bei IKEA selber oder von Drittanbietern.


Ich kann mich erinnern, das er mir gesagt hat. "Ich hab mir einenen neuen Stuhl gekauft"
Kurz darauf hat er seinen alten Stuhl auch bei mir auf den Dachboden gestellt.
Den Beleg nicht zu haben ist natürlich unsere Schuld. Da hätte der junge Mann einfach ein Bild machen können und die Sache wär vom Tisch. Ich mache das oft, weil es einfach ist und ich das dann schnell zur Hand habe.

Ikea ist sonst sehr Problemlos. Leider hat das Teil aber in der BA keine Nummer.
Mit Nummer war es immer ganz einfach. Online bestellen und gut. Da hat keiner gefragt.
Darum wundert es mich auch, dass Ikea da so hart ist. Gerade weil der Stuhl ja nicht älter als zwei Jahre sein kann.

Wenn ich nochmal in die Richtung komme schau ich evtl. mal rein und schau wer am Service ist.
Hatte den Eindruck, dass die junge Dame am Schalter nicht froh war ihr Handy aus der Hand zu legen und sich mit einem Kunden zu beschäftigen. Manchmal spielt der menschliche Faktor auch eine Rolle.

Ansonsten sag ich mal Danke für Eure Hife.






-- Editiert von User am 14. Mai 2023 10:20

-- Editiert von User am 14. Mai 2023 10:24

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31950 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Wenn ich nochmal in die Richtung komme schau ich evtl. mal rein und schau wer am Service ist.
Ja, das ist möglich. Immer den Stuhl mitnehmen. :smile:
Da aber an dem Stuhl etwas ---gebrochen-- ist, könnte der nächste Umtausch/-Reklamations-Mitarbeiter auf einen Schaden (selbst verursacht) kommen? Dann eben nicht mehr kulant einen Umtausch über die Theke ziehen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 669x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Jetzt ist ein Teil gebrochen ... Ikea sagt, dass ... sie den Stuhl tauschen, wenn ich einen Beleg habe.


Der Kaufvertragspartner von Ikea ( bzw. Du, wenn er Dir seine Rechte abtritt ) könnte "sofort" seine Ansprüche gerichtlich einklagen. Dann müßte u.a. dargelegt werden, dass der Stuhl schon beim Kauf einen Mangel aufwies und dieser Mangel Ursache des jetzt aufgetretenen Defekts war. Ikea könnte das bestreiten - dann müßte das zur vollen Überzeugung des Gerichts als wahr erwiesen gelten. Das Risiko, das die Klage bei winzigsten Zweifeln des Gerichts verloren ginge ( hat der Sohn das Teil vielleicht selbst abgebrochen? ), trägt der Kläger ( = Beweislast ).

Ausserdem wäre darzulegen, dass der Stuhl überhaupt bei Ikea gekauft wurde ( und nicht von einem anderen Käufer, der ihn nach 2 Tagen weiterverkauft hatte ... ). Sofern es doch ein "Gebrauchtkauf" war, käme in Betracht, dass der fremde Erstkäufer dem Sohn als Zweitkäufer die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Erstverkäufer ( Ikea ) abgetreten haben könnte.

Sofern Ikea die Darstellung als "nicht erwiesen" bestreiten würde, wäre sie - zur vollen Überzeugung des Gerichts - bewiesen werden. Ein Kaufbeleg wäre wohl ausreichend ... es genügt aber JEDER Beweis, mit dem sich das Gericht von der Wahrheit der Käuferbehauptung "gekauft bei Ikea" überzeugen lassen will.

Usw.

Zitat (von Baerino):
Ikea gibt darauf sogar noch 10 Jahre Garantie


Eine Garantie ist freiwillig, und in der Garantieerklärung dürfen beliebige Einschränkungen gemacht werden ( "Garantie nur bei Vorlage des Kaufbelegs", "Garantiefrist 7 Wochen", "Garantie nur beim Kauf in Ikea-Läden nördlich des Polarkreises", "Garantie nur gegenüber weiblichen Käufern", "Garantie nur bei nicht-gewerblicher Nutzung", .... )

RK

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2281 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
An der Hotline wurde mir gesagt, dass der Stuhl erst ab Sept. 2021 produziert wurde. Also ist er ja in der Gewährleistung.


Da könnte man darauf kommen, aber da fehlt ein kleines Detail.
Der Stuhl könnte in einem anderen Land gekauft worden sein, in dem andere Rechte bezüglich der Sachmängelhaftung gelten (oder dieses IKEA dann ein ganz anderer Vertragspartner wäre).
Dadurch reicht das nicht als Nachweis. Man müsste schon noch mindestens nachweisen, dass der Stuhl von IKEA in Deutschland gekauft wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
es genügt aber JEDER Beweis,

In der Regel haben Kläger und Beklagte aber nur Beweisangebote und noch gar keine Beweise.



Zitat (von RrKOrtmann):
in der Garantieerklärung dürfen beliebige Einschränkungen gemacht werden

Das ist - zumindest für DE - schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Baerino
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 11x hilfreich)

Bei der bisherigen Sachlage hat Ikea vermutlich ja Recht.
War einfach auch extrem entäuscht von dem Ablauf.
Erst eine halbherzige Auskunft am Telefon.
Keine zugesicherte Mail.
Die Abfuhr am Service.
Und eine Antwort auf die letzte Mail habe ich immer noch nicht.

Aber ich hatte etwas Glück und kann einen neuen Versuch starten.
Inzwischen wissen wir, dass er per Karte bezahlt hat.
Also hab ich jetzt die Buchungsdaten mit Datum.
Hab im Einrichtungshaus eine Servicekraft erwischt, die sich Zeit genommen hat.
Aber ! Natürlich konnte sie am Schalter dann doch nichts machen.
Ich habe aber eine Mail im Haus bekommen. Da soll ich alles mal hinschicken.
Mal schauen was sie jetzte sagen. Ich habe zwar keinen Beleg.
Trotzdem ist es jetzt eher nachvollziehbar.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Baerino):
Inzwischen wissen wir, dass er per Karte bezahlt hat.
Also hab ich jetzt die Buchungsdaten mit Datum.

Glück gehabt, damit sollte man was erreichen können ...


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