Unangekündigte, vorgezogene Preiserhöhung

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Noonian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unangekündigte, vorgezogene Preiserhöhung

Hallo

Wir sind ein Großhandel und haben eine größere Bestellung aufgegeben. Der Lieferant kündigte zum 01.02.2008 eine Preiserhöhung an. Die Bestellung selbst wurde im Januar aufgegeben aber auf der Bestellbestätigung vom 28.01. werden schon die neuen Preise ab 01.02 ausgewiesen. Wir bestehen aber auf den alten Preisen, da die neuen ja erst ab dem 01.02. gelten.

Auf welche Paragraphen können wir uns berufen? Ist es rechtens die Preise schon vor der angekündigten Preiserhöhung (unangekündigt) zu erhöhen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

quote:
Auf welche Paragraphen können wir uns berufen?

Auf gar keinen.
quote:
Ist es rechtens die Preise schon vor der angekündigten Preiserhöhung (unangekündigt) zu erhöhen?

Ein Händler kann seine Preise erhöhen wann er möchte. Es bedarf dazu keiner Ankündigung.

Hattest du vorher ein schriftliches Angbot mit einer Preisbindung bis zu einem bestimmten Datum? Wenn nicht, dann ist alles in Ordnung. Du wirst ja schließlich nicht dazu gezwungen die Ware zu kaufen.
Wenn dir der Preis zu hoch erscheint, dann bist du nicht an deine Bestellung gebunden, da du von anderen Preisen ausgehen mußtest.

Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
Noonian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Aber wieso schreibt der Lieferant, dass er die Preise erst ab 01.02. erhöht und berechnet sie uns aber schon im Januar? Dann hätte er sich die Datumsangaben in der Preiserhöhung auch sparen können (die übrigens auch durch die Presse gegangen ist).

P.S. Es handelt sich übrigens um einen riesigen weltweiten Konzern. Dürfte allerdings an der Sache nichts ändern.

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

quote:
Aber wieso schreibt der Lieferant, dass er die Preise erst ab 01.02. erhöht und berechnet sie uns aber schon im Januar?

Das kann dir nur dein Lieferant beantworten.

Viele Grüße, Michael

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#4
 Von 
Noonian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

So wie ich dass verstanden haben begründen Sie es damit, dass die Ware erst im Februar verschickt werden kann und somit die neuen Preise berechnet werden. Für mich klingt das stark nach Willkür. Aber wenn es keinen Paragraphen für sowas gibt, muß man es wohl so hinnehmen.

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#5
 Von 
Noonian
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe da noch eine Gedanken

Der Lieferant begründet seine höheren Preise ja damit, dass die Ware erst im Februar ausgeliefert wird. Allerdings kommt der Kaufvertrag doch schon mit der Bestellbestätigung (Januar) und nicht erst mit der Lieferung (Februar) zustande!?

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16400 Beiträge, 5803x hilfreich)

Nochmal: Der VK ist in seiner Preisgestaltung frei! Du kannst den Preis akzeptieren, aber du mußt es nicht. Es steht dir frei woanders zu bestellen. Wie und wann der Kaufvertrag zustande kommt steht in den Vertragsbedingungen. Wenn der Kaufvertrag bereits mit der Bestellbestätigung zustandekommen würde, dann hättest du schlechte Karten, da du dann die Ware ja abnehmen müßtest. Mit der Bestellbestätigung kommt garantiert kein Kaufvertrag zustande. Wahrscheinlich habt ihr das so geregelt, daß du die Bestellbestätigung zuerst akzeptieren mußt. Alles andere macht keinen Sinn.

Viele Grüße, Michael

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