Wir haben unseren Handyvertrag nach Kündigung doch verlängert und ein neues Handy dazu bestellt. Handy kam - alles gut - Vertrag läuft. Auf der ersten Rechnung sehen wir es werden 2 Handyraten abgebucht. Kundenservice mehrfach kontaktiert - Kurzform. Es seien 2 Handys verschickt wurden und diese müssten wir nun zahlen. Wir haben nur ein Handy bekommen und sind nach dessen Ankunft verreist ( Weihnachten) . Da wir nicht in Erwartung eines zweiten Handys waren und nach Rückkehr auch kein 2. Handy da war ( welches wir zurückschicken hätten können) haben wir dies alles dem Kundenservice mitgeteilt. nach langen Hin und Her schickte man uns 2 Annahmeunterschriften- die beide nicht von uns sind und die 2. auch nicht geleistet werden konnte da wir nicht da waren. Unterschrift mit unserem Nachnamen - nachweislich nie von uns. Nachbarn haben auch nichts angenommen. Denoch sollen wir jetzt das 2. nicht bestellte und nicht erhaltene Handy bezahlen.
Es sei gewollt von uns und wir hätten es auch angenommen.
Jeglicher Kontakt mit dem Kundenservice führt zu diesem Resultat. Was können wir tun ?
-- Editiert von User am 20. Februar 2023 15:32
Unbestelle Ware und nicht erhalten - aber sollen zahlen :-(
20. Februar 2023
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Frage vom 20. Februar 2023 | 15:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbestelle Ware und nicht erhalten - aber sollen zahlen :-(
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2023 | 15:37
Von
Status: Unbeschreiblich (111158 Beiträge, 38553x hilfreich)
1. Strafanzeige erstatten
2. Bei den Unternehmen gerichtfest reklamieren
3. unberechtigte Raten zurück buchen
ZitatEs sei gewollt von uns :
Und das konnte das Unternehmen we konkret beweisen?
#2
Antwort vom 23. Februar 2023 | 09:27
Von
Status: Lehrling (1727 Beiträge, 266x hilfreich)
Zitatschickte man uns 2 Annahmeunterschriften- die beide nicht von uns sind :
Dann möchte der Vertragspartner doch bitte mal in seinen Auftragsunterlagen die Unterschriften vergleichen.
Ansonsten auf jeden Fall Strafanzeige gegen Unbekannt. Denke es dürfte hier (wegen der hoffentlich nachweisbaren) Ortsabwesenheit recht plausibel sein, dass hier eine Straftat vorliegt.
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