Hallo,
im Quartal 1/2000 habe ich als 1-Mann-GbR (- Gilt das als Privatperson? -) bei einem Computerladen einige Computerteile gekauft und dafür Rechnungen erhalten, die allerdings nie angemahnt wurden.
Am 1.8.2002 habe ich nun eine Zahlungsaufforderung erhalten. Und soll nun die Summe von 879,79 EUR nachzahlen.
Es ist nicht so, daß ich die Forderungen als unberechtigt ansehe, aber es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, daß sie wirklich berechtigt sind. (Hintergrund: Bei Auftragserteilung wurden Pakete mit der Ware und einer inliegenden Rechnung einem Boten übergeben, der allerdings teilweise die Ware auch direkt Bar bezahlt hat. Hier fehlen mir eindeutig Belege um die Barzahlung nachzuweisen - mein Fehler ich weiss schon -).
Die Rechnungen sind im Zeitraum 14.1.2000 - 17.2.2000 verteilt.
Jetzt die abschließende Frage: Sind diese Forderungen verjährt ?
Ungemahnte Forderung Q1/2000 erhalten
3. August 2002
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Frage vom 3. August 2002 | 18:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungemahnte Forderung Q1/2000 erhalten
#1
Antwort vom 5. August 2002 | 22:57
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 128x hilfreich)
Die kurze Verjährungsfrist von 2 Jahren gegenüber Privatleuten beginnt erst im folgenden Kalenderjahr zu laufen (01.01.2001 - 31.12.2002). Gegenüber Gewerbetreibenden verjähren Forderungen sogar erst nach 4 Jahren.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
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