Ungerechte Kosten abgebucht

10. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)
Ungerechte Kosten abgebucht

Hey Leute,

ich habe einen Internetvertrag bei O2 und habe im Dezember ein Studenten-Angebot angenommen bei dem es hieß, dass man bei Einreichung der Studienbescheinigung eine höhere Geschwindigkeit gratis für ein Jahr bekommt ohne die sonst erforderlichen 50€ Freischaltungsgebühr + 5€ Monatliche Zusatzkosten.

Anscheinend haben sie was durcheinander gebracht und mir trotzdem diese Kosten berechnet. Das ist mir dann irgendwann im Januar aufgefallen und am Telefon wurde mir gesagt ich solle schriftlich der Rechnung widersprechen.

Jetzt habe ich gerade bemerkt, dass ich das komplett vergessen habe.

Nun die Frage: Wie lange kann man einer "falschen" Rechnung wiedersprechen.
Habe ich noch Recht mein Geld wiederzubekommen oder muss ich das so hinnehmen?

MfG,

Alex

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

In die AGB schauen - 8 Wochen sind es glaube ich. Man kann es aber so drehen, das man nachfragt wann denn jetzt der Rabatt nachgebucht wird ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Nightangel89 am 10.04.2014 17:35

Anscheinend haben sie was durcheinander gebracht und mir trotzdem diese Kosten berechnet.
(...)
Jetzt habe ich gerade bemerkt, dass ich das komplett vergessen habe.

Du hast vergessen die Studentenbescheinigung einzureichen und wunderst dich darüber, dass du nicht den Studentenrabatt kriegst, den du bekommen könntest, hättest du deine Studentenbescheinigung eingereicht?

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
In die AGB schauen - 8 Wochen sind es glaube ich.
Nee, hier gilt die Regelverjährung, und das sind drei Jahre.

Stefan

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bist Du sicher? Für Rechnungsreklamationen, und das war vermutlich die Ausgangsfrage, gelten 8 Wochen.
Daher den Hinweis, sofern die Bescheinigung überhaupt nachweisbar eingereicht wurde, nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. So lange keine Bearbeitung erfolgte, braucht keine Reklamation erfolgen. Es ist aber auch möglich, das der Studentenvorteil ein Fake ist und auch dann wurde zu spät reagiert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13744 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bist Du sicher?
Eigentlich schon.
Das mit den 8 Wochen betrifft imho nur Beanstandungen zu den Verbindungen ("Das Gespräch xy habe ich gar nicht geführt" etc. - denn diese Verbindungsdaten werden nach Fristablauf gelöscht), nicht aber für grundsätzliche Vertragsbestandteile. Außerdem ist eine solche verkürzte Frist immer angreifbar, nur muss man dann den Fehler selber beweisen.
Ähnliches Beispiel sind Kontoauszüge, auch die gelten nach x Wochen als genehmigt. Trotzdem kann man auch danach noch Korrekturen bewirken, ist dann manchmal aber etwas komplizierter.
Ein Argument wäre etwa "ungerechtfertigte Bereicherung".

Übrigens ist mir noch nicht ganz klar, was denn der TE eigentlich vergessen hat. War das "Studienbescheinigung einreichen", oder "Rechnung widersprechen"? Das könnte nämlich auch entscheided sein.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Interessante Überlegung!

quote:
nicht aber für grundsätzliche Vertragsbestandteile
Mmmh, gefühlsmäßig symphatisch, jedoch kann ich das aus AGB-Passagen wie " Rechnungseinwendungen hat der Kunde innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung bezeichneten Anschrift zu erheben." nicht ableiten. Das ist sehr schwer gegenüber den Providern. Gebe Dir aber Recht, wenn ein Vertrag zu 20€/Monat vereinbart sind und 40€ ohne Rechtsgrundlage abgebucht werden. Bei Einreichung von Bescheinigungen und bei Sonderkonditionen (ab Eingang von Unterlagen) sehe ich das kritischer. Dabei ist der Kunde Bittsteller und ob Vertrag und Bescheinigung ok sind ist eine andere Sache.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Hey Leute,

erst mal danke für die Ratschläge.

Ich hab mich wohl etwas unklar ausgedrückt:
Ich habe alles richtig abgegeben und alle Bescheinigungen eingereicht, aber sie haben mir diesen Studentenbonus nicht freigeschaltet sondern eine normale Vertragsumstellung gemacht.

Werde da gleich mal anrufen und fragen wann die Gutschrift kommt, vielleicht löst sich das Problem ja wirklich dadurch.

Plan B ist dann schriftlich Einspruch einlegen und dann mal schaun was passiert.

Noch mal großes Danke für den guten Rat Jungs!

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""

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

War das ein telefonisches Angebot? :augenroll:
Sind die erwarteten Kosten/Preise irgendwo erwähnt?

Nicht das Du irgendeinem Dummschwätzer eines Callcenters aufgesessen bist.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
Nightangel89
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 5x hilfreich)

Nene, das war schon ganz regelkonform auf der Internetseite ausgeschrieben und ich habe auch eine Bestätigungsmail etc etc bekommen.

Ich bin da schon mal ins offene Messer gelaufen als ein Telekom-Mitarbeiter mich angerufen hat und mir ein kostenloses SMS-Flat-Paket angeboten hat.
Habe gefühlte 1000x Mal nachgefragt obs wirklich kostenlos sei und er bestätigte das.
Dann hab ich schön artig nachgesprochen "ja ich möchte das Paket haben" und Anfang nächsten Monats gabs ne 5€ Abbuchung fürs Paket.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

;) Ok, war nur ne Frage. Die telefonischen Lügenbolde sind der Klassiker in einem Rechtsforum.
Es kommt oft vor, das die Rabatte spät nachgebucht werden, oft erst nach Reklamation. Also freundlich und möglichst belegbar nachfragen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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