Hallo zusammen,
habe eine Frage zur Bezahlung mit der KK bzw. Reklamation eines KK Umsatzes.
Das belasten der KK geht unkompliziert, bei meinen Erfahrungen sogar ohne Unterschrift und ohne Eingabe der PIN.
1. Einkauf: Die Verkäuferin zog meine Karte 3 mal meine Karte durch ihr Lesegerät. Leider klappte die Bazahlung nicht. Somit habe ich in Bar bezahlt, damit es schneller geht. Natürlich wurde der Betrag trotzdem meiner KK belastet! (trotz Barzahlung und fehlender PIN Eingabe / fehlender Unterschrift!)
Dass die Belastung unrechtmäßig war, ist unumstritten. Deshalb habe ich mich auch direkt mit meiner Bank in Verbindung gesetzt. Nur leider wird dem Kunden das Rückbuchen schwer gemacht. Die Bank verlangt, dass ich mich als Kunde an die Firma wenden soll, die unrechtmäßig belastet hat und ich um eine Gutschrift bitten soll. Bei Kursschwankungen natürlich zum Nachteil des Kunden, da weniger als belastet zurückerstattet wird!
Sollte dieser Schritt nicht erfolgreich sein, soll ich alle Belege, samt Korrespodenz per Post an das Kreditkarteninstitut schicken, damit die eine Nachforschung veranlassen können.
Ich frage mich, warum die Geschäfte so einfach ohne Berechtigung abbuchen können (ohne Unterschrift, Pin) und Fehlbuchungen nicht ebenso einfach rückgängig gemacht werden können.
Wenn man den ganzen Aufwand sieht, lohnt eine Rückbuchung ja dann schon wieder kaum! Zukünftig werde ich doch wieder nur in Bar zahlen, dann hat man diese Probleme nicht.
Da es sich bei KK Zahlungen, um Abbuchungen handelt, hat man so weit ich weiß 6 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen und die Transaktion zu wiederufen.
Meine Frage: Reicht ein Anruf beim Kreditkarteninstitut unter Angabe einer kurzen Begründung zum Wideruf tatsächlich nicht aus? Liegt die Beweislast wirklich beim Kunden, dass die Belastung unrechtmäßig war? (Dann könnte ja jeder einfach belasten und den KK-Inhaber beweisen lassen)
Wäre mal über eure Meinungen dankbar.
Lars
-- Editiert am 18.06.2009 15:06
Unrechtmäßige KK-Abbuchung wiederufen
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ich kenne das nur so, daß man eine KK-Abbuchung unkompliziert stornieren kann und dann die Gegenseite das Problem und den Ärger hat.
Glaube auch an eine falsche Rechtsauskunft der Bank, die Kreditkarte an sich ist ja in Sekunden kopiert, jeder hat die Daten, wenn sie nur einmal durchgezogen wurde. Damit wäre die Sicherheit = NULL.
Was sagen denn die AGB des Kreditkartengebers?
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Urteil des Amtsgerichts Krefeld:
http://www.verbraucherschutz.tv/dies-das/mastercard-kreditkarte-keine-zahlung-ohne-beleg
Wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie den Einkauf 2 x bezahlt: Einmal mit KK, einmal bar.
Auf der Kassenquittung muß die Zahlungsart vermerkt sein, wenn die KK gegriffen hat, sind deren Daten vermerkt, bei Barzahlung ist der Barzahlungsvermerk darauf. Damit läßt sich der Kauf und die dafür verwendete Zahlung nachvollziehen.
Bei einer Doppelbuchung, an die ich aber nicht so recht glaube, hätte der Laden einen Kassenüberschuß aufgewiesen, nämlich genau Ihren Kaufbetrag.
Schauen Sie sich Ihren Kassenzettel an und fragen Sie damit im Laden nach.
Vielen Dank für eure Antworten.
Den Einkauf wollte ich ursprünglich per KK bezahlen. Laut Aussage der Verkäuferin klappte die Bezahlung nicht und ich habe Bar bezahlt. (Auf der Quittung steht auch "Cash-Zahlung". Sie gab mir jedoch alle Belege die das KK-Lesegerät ausspuckte mit. Da diese Belege herausgegeben worden sind, dürfte es für das Geschäft problematisch mit der Abrechnung werden.
Meine Ansicht nach war das Geschäft aus mehreren Gründen zur Abbuchung nicht berechtigt.
a) KK Bezahlvorgang wurde abgebrochen bzw. ist fehlgeschlagen (technische Prob.)
b) Dem Händler liegt keine Unterschrift vor, da es soweit ja noch nicht gekommen ist
Nur leider stellt sich nun die Bank quer und verweigert eine unbürokratische Rückbuchung innerhalb der 6 Wochen Frist!
Scheinbar wird hier der Aufwand und die Aufgaben der Bank auf den Kunden abgewälzt! :-( Dabei liegt das Risiko noch m.E. noch nicht einmal bei der Bank, sondern beim Geschäft, da die Sicherheitsmechanismen nicht genutzt worden sind bzw. keine Unterschrift vorliegt!
-- Editiert am 23.06.2009 12:29
> Meine Ansicht nach war das Geschäft aus mehreren Gründen zur Abbuchung nicht berechtigt
Das Geschäft hatte damit nichts zu tun; offenbar ist die Abbuchung ja trotz der Fehlermeldung erfolgt. Kommt schon mal vor, hatte ich bei ec-Karte auch schon mal.
> Dem Händler liegt keine Unterschrift vor, da es soweit ja noch nicht gekommen ist
Seit wann kann man nur mit Unterschrift rechtswirksam per KK einkaufen? Hast du noch nie was mit KK online im Ausland bestellt?
> Scheinbar wird hier der Aufwand und die Aufgaben der Bank auf den Kunden abgewälzt!
Es ist nicht Aufgabe der Bank, zivilrechtliche Streitigkeiten mit deinem VK für dich zu regeln.
IMO müßtest du gegenüber deiner KK-Firma eine Stornierung erwirken, d.h. sie müßte den belasteten Betrag zurückerstatten.
@Tonitronic
Versuch mal bei der Bank ohne Pin Nr. Geld abzuheben! Oder irgendwo im Geschäft einzukaufen! Überall ist eine Unterschrift oder Pin erforderlich!
Auch bei Interneteinkäufe gibt es einen Sicherheitsmechanismus. So ist kein Einkauf ohne den 3 Stelligen Sicherheits Code auf der Rückseite möglich!
Und da es trotzallem auch zu Fehlbuchungen kommen kann, hat man ja auch eine gesetzliche 6-Wochen Frist, um der Abbuchung zu widersprechen.
Wenn jeder ohne Signatur, Vertifizierung, etc. einkaufen könnte, wäre der Bezahlvorgang ja unsicher und gefährlich!
> Überall ist eine Unterschrift oder Pin erforderlich!
Reden wir von EC-Karte oder KK? Selbst bei ersterer ist das falsch.
> So ist kein Einkauf ohne den 3 Stelligen Sicherheits Code auf der Rückseite möglich!
Unsinn. Es gibt immer noch viele Shops, in denen man ohne den Sicherheitscode einkaufen kann.
> Und da es trotzallem auch zu Fehlbuchungen kommen kann, hat man ja auch eine gesetzliche 6-Wochen Frist, um der Abbuchung zu widersprechen.
So eine Frist gibt es nicht. Bei einer KK-Zahlung (!) kannst du diese vom KK-Unternehmen stornieren lassen, wenn du sagst, daß sie nicht authorisiert war.
Bei einer ec-Zahlung ist das reine Kulanz der Bank und sicher nicht die Regel.
> Reden wir von EC-Karte oder KK? Selbst bei ersterer ist das falsch.
Wenn du im Geschäft einkaufen gehst, wirst du stets gebeten eine Unterschrift zu leisten! Bei Bargeldverfügung funktioniert es über die Pin.
Üblich ist also bei KK Unterschrift und bei EC Pin. Aussnahmen bestätigen die Regel. Denn bei der EC kann beispielsweise die Transaktion auch per Unterschrift authorisieren.
> Unsinn. Es gibt immer noch viele Shops, in denen man ohne den
> Sicherheitscode einkaufen kann.
Mag sein. Lassen wir den Vergleich zwischen Onlinekauf und Offlinekauf mal besser an dieser Stelle sein, da es offtopic wird. Wie gesagt, was technisch möglich ist, heißt ja noch lange nicht, dass es juristisch ok ist! Es gibt nachwievor Widerrufsmöglichkeiten!
> So eine Frist gibt es nicht. Bei einer KK-Zahlung (!) kannst du diese vom
> KK-Unternehmen stornieren lassen, wenn du sagst, daß sie nicht authorisiert > war.
Bin mir da jetzt nicht sicher mit den 6 Wochen. (Könnte bei KK auch eine 4 Wochen Frist sein!) Aber eine Widerspruchsfrist gibt es definitiv! Deshalb ist es auch wichtig, dass man seine Kontoauszüge ständig kontrolliert.
> Bei einer ec-Zahlung ist das reine Kulanz der Bank und sicher nicht die Regel.
Kommt drauf an. Bei einer nicht authorisierten Fehlbuchung kann ich mir kaum vorstellen, dass man auf Kulanz angewiesen sein soll! Bei einer authorisierten Zahlung mag es jedoch durchaus anders aussehen.
> was technisch möglich ist, heißt ja noch lange nicht, dass es juristisch ok ist
Natürlich ist es "juristisch OK", eine KK-Zahlung ohne Sicherheitscode anzunehmen. Dann hat halt der Empfänger mehr Probleme mit der Beweisbarkeit, wenn der KK-Inhaber die Authorisierung bestreitet.
In vielen Fällen ist der Sicherheitscode auch witzlos, denn prinzipiell kann jeder Mitarbeiter jedes Ladens, in dem du den angibst, danach mit deinen KK-Daten shoppen.
Solange hier kein TAN-System existiert, bleibt ein Restrisiko.
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