Hallo,
kann mit vielleicht jemand weiterhelfen?
Mir ist im Zuge der , sage ich mal, "gesetzlichen Garantiezeitverlängerung" immer noch nicht ganz klar was Garantie/gewährleistung unterscheidet. Meistens gibt es nä,lich nach wie vor im kleingedrucktem eine Garantie von 6 Monaten, die sich danach in eine Gewährleistung umwandelt.
kann jemand helfen, könne auch gerne links auf webseiten sein
danke
rq
Unterschied Garantie Gewwährleistung?
Garantie = freiwillige Leistung - Anspruch aus Vertrag
Gewährleistung = Gesetzlicher Anspruch
Die Begriffe werden leider immer wieder vermischt da sie parallel bestehen können und im Ergebnis (fast) das Gleiche bewirken.
Z.B. W repariert ein Bügeleisen des B und räumt eine Funktionsgarantie von sechs Monaten ein. Das Bügeleisen ist nach drei Monaten wieder defekt. Folge: Anspruch auf Reparatur aus Vertrag, entsprechend der eingeräumten Garantie.
Gleichzeitig besteht ein gesetzlicher Anspruch auf mangelfreie Ausführung der Reparatur für die Dauer von zwei Jahren (auch 1 oder 5, je nachdem), wobei B aber den Nachweis führen müsste.
B wird sich bei der Reklamation auf die für ihn günstigere "Garantie" berufen, könnte jedoch nach Nachweis weitergehende Ansprüche auch aus Gesetz herleiten.
Nach Ablauf der "Garantie" kann B Ansprüche nur noch aus dem Gesetz herleiten und Nachbesserung etc. verlangen. (Beispiel: W verwandte mangelhafte Bauteile bei der Reparatur oder fügt dem Gerät bei der Reparatur einen verdeckten Schaden zu)
Moin,
man sollte sich einfachheitshalber klarmachen, dass Gewährleistung die Pflicht bedeutet, für Fehler/Mangel an der Leistung einzustehen, während eine Garantie das Versprechen bestimmter Leistungsmerkmale der erbrachten Leistung beinhaltet
Und jetzt?
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