Unverbindlicher Liefertermin - Schadensersatz

16. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
go629388-48
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 4x hilfreich)
Unverbindlicher Liefertermin - Schadensersatz

Moin. Tatsächlich mal ein fiktiver Fall (da mir genau das Gegenteil passiert ist).

Käufer bestellt Möbel im Internet, Versand und Lieferung erfolgt per Spedition. Käufer wird per Mail informiert, dass für den nächsten Tag (auf 4h-Zeitfenster genau) die Lieferung avisiert wird. Gleichzeitig wird er darauf hingewiesen, seine Anwesenheit in diesem Zeitraum sicherzustellen oder einen anderen Termin zu vereinbaren. Weiter unten der Hinweis: "Diese Mail dient nur als Information und stellt keinen verbindlichen Zustelltermin dar."

Klar - bei mir wars nun so, dass die Spedition den Termin nicht halten konnte und ich mir umsonst frei genommen hab .

Aber wie sähe der Fall anders herum aus: Die Spedition ist zum vereinbarten Zeitpunkt da, der Käufer aber nicht, weil er sich für einen unverbindlichen Termin nicht extra frei nimmt (auf die Gefahr hin, dass der Termin eben nicht gehalten wird).

Kann die Spedition dann Schadensersatz, bzw. einen kostenpflichtigen zweiten Zustellungsversuch verlangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30619 Beiträge, 5461x hilfreich)

Zitat (von go629388-48):
Kann die Spedition dann Schadensersatz, bzw. einen kostenpflichtigen zweiten Zustellungsversuch verlangen?
Es wird wie so oft sein. Die Spedition könnte einen 2. Versuch der Lieferung verlangen, denn verlangen kann man ja mal.
WER hätte denn hier die Zustellung per mail avisiert ? Die Spedition?
Oder es findet sich was dazu im fiktiven Kleingedruckten des Kauf-und Liefervertrages.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116469 Beiträge, 39270x hilfreich)

Zitat (von go629388-48):
Kann die Spedition dann Schadensersatz, bzw. einen kostenpflichtigen zweiten Zustellungsversuch verlangen?

Ja, kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.



Zitat (von go629388-48):
Aber wie sähe der Fall anders herum aus: Die Spedition ist zum vereinbarten Zeitpunkt da, der Käufer aber nicht, weil er sich für einen unverbindlichen Termin nicht extra frei nimmt (auf die Gefahr hin, dass der Termin eben nicht gehalten wird).

Zum einen wartet der Kunde in seiner Freizeit (was regelmäßig keinen Schaden darstellt) und das Unternehmen arbeitet in der Arbeitszeit (nutzlos vertane Arbeitszeit kann einen Schaden darstellen).
Zum anderen könnte sich einem das erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen / Nutzungsbedingungen liest und prüft, ob das
Zitat (von go629388-48):
seine Anwesenheit in diesem Zeitraum sicherzustellen oder einen anderen Termin zu vereinbaren

vertraglich verbindlich vereinbart wurde.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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