"Unvollständige" Retoure

21. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
TheFlash
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
"Unvollständige" Retoure

Guten Tag!

Ich habe folgendes Anliegen:
Vor 6 Wochen habe ich mir auf einer Faschingsseite ein Kostüm bestellt.
Nachdem sich rausstellte, dass es mir zu klein war, habe ich vom Rückgaberecht Gebrauch gemacht und das Kostüm zurückgeschickt.
Nach 6 Wochen Wartezeit, bekam ich eine Mail, wo mir die Gutschrift bestätigt wurde. Nach Prüfen der mitgesendeten Rechnung fiel mir auf, dass mir von der Gesamtgurtschrift 15€ abgezogen worden sind, weil der Einleger, sprich der bedruckte Pappkarton mit der Artikelbezeichnung nicht dabei war.
Ich frage mich nun, ob das Unternehmen das Recht hat, mir Geld für ein Pappkarton abzuziehen, der auch nicht im, auf der Seite angegebenen, Lieferumfang aufgelistet war.
Zweitens, ob 15€ für einen Pappkarton gerechtfertigt sind.


Vielen Dank im Voraus,
Gruß

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12 Antworten
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#2
 Von 
TheFlash
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
In den AGBs des Händlers wird nicht über solch einen Fall informiert.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Wie kann ich nun dagegen vorgehen?
Einen Rechtsanwalt wegen 15€ beauftragen?

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#3
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


quote:
Wie kann ich nun dagegen vorgehen?


Dann schicke ihm doch diesen link und setze Zahlungsfrist wegen deiner 15 EUR:

http://abmahnung-blog.de/urteile/rucksendung-in-originalverpackung

Es gibt bereits dutzende von Urt. zu Lasten der Händler, was für die OVP gilt, gilt auch hier.

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#4
 Von 
TheFlash
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe Antwort auf meine Mail bekommen:

"Sehr geehrte/r XXXXXXX,

Sie sind verpflichtet bei einer Verschlechterung
der Ware, welche durch fehlenden Einleger und fehlender Verpackung nicht wiederverkäuflich ist Wertersatz zu leisten.
Sie möchten doch auch keine Ware erhalten, die Einfach in eine Karton geworfen wird!
Die Prüfung der Qualität und Funktionsfähigkeit bedeutet, dies so auszuüben wie es Ihnen in einem Ladengeschäft möglich und üblich ist, dort packen Sie die Ware auch nicht aus und entsorgen deren Verpackung!"


Stimmt das?
Wenn nein, wie kann ich dagegen vorgehen? Nur mit dem Rechtsanwalt drohen?

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0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Kannst du, wenn du nicht belehrt wurdest. Ansonsten kannst du nur noch streiten, ob die 15€ angemessen sind oder nicht. Das musst aber du wissen, ob dir das Zeit, Geld und Nerven wert sind. <hr size=1 noshade>


So pauschal stimmt das ja nicht.

Ob auch eine Verschlechterung der "Originalverpackung" unter diese Norm fällt, richtet sich nach der Funktion und der Bedeutung der Verpackung für die Ware und ihre Verkehrsfähigkeit. Ist die Verpackung für die Ware ein wertsteigernder Faktor, so stellt sie zugleich einen Bestandteil der Ware dar und wird von den Wertersatzregelungen des § 346 BGB erfasst. Bei Primärverpackungen wird deshalb im Regelfall eine Wertersatzpflicht bejaht werden, da das Produkt aus Verbrauchersicht ohne diese Originalverpackung unvollständig ist (z.B. die Verpackung von Miniaturmodellen, Notebooks oder Designeruhren). Bloße Transport- oder Umverpackungen, die nicht individuell vom Hersteller für die Ware erstellt wurden, werden regelmäßig nicht von § 346 Abs. 2 BGB erfasst.

http://www.trustedshops.de/shop-info/widerrufsrecht-wertersatz/

Bei einem Faschingskostüm wird man sich da ganz extrem schwer tun das zu bejahen.

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#8
 Von 
TheFlash
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

A. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen der "Pascal Herrewyn GmbH" (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Online-Shop des Verkäufers dargestellten Produkte und/oder Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Kunden im Sinne der Ziffer 1.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
2 Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Bestellung abschließen" im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von fünf Tagen annehmen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen.

2.4 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.
3 Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts

Hat der Kunde ein Widerrufsrecht, so werden ihm bei Ausübung des Widerrufsrechts die regelmäßigen Kosten der Rücksendung auferlegt, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Kunde die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. In allen anderen Fällen trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.
4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind Endpreise, d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile, einschließlich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden bei der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot gesondert angegeben.

4.2 Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

Vorauskasse per
Überweisung
PayPal
Nachnahme

4.3 Wird für das jeweilige Produkt zusätzlich ein Versand ins Ausland angeboten, hat der Kunde für Lieferungen ins Ausland folgende Zahlungsmöglichkeiten, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt ist:

Vorauskasse per
Überweisung
PayPal

Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union fallen im Einzelfall weitere Kosten an, wie z.B. weitere Steuern und/oder Abgaben, etwa in Form von Zöllen.

4.4 Ist Vorauskasse vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig.
5 Liefer und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist die in der Kaufabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. Abweichend hiervon ist bei Auswahl der Zahlungsart PayPal die vom Kunden bei PayPal hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte oder wenn der Kunde hierdurch sein Widerrufsrecht ausübt.
6 Mängelhaftung

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
7 Anwendbares Recht

7.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

7.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.


Der Verkäufer hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

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#9
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>A. Allgemeine Geschäftsbedingungen... <hr size=1 noshade>



Da wurde nicht belehrt.

Bei einem Faschingskostüm m.E. sowieso egal, das ist, online, mit oder ohne Einleger oder OVP verkäuflich. Der K sieht die Ware erst, wenn sie bei ihm ankommt.

Möglich: Es wurde per Mail belehrt, § 357 III BGB

Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht unterrichtet hat.

Da es keinen Wertverlust gibt, gäbe es aber selbst dann keine Wertersatzpflicht. 15 EUR sind dazu noch absurd.

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#11
 Von 
TheFlash
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Belehrt wurde ich auch nicht per E-Mail.

Sich für die 15€ um einen Rechtsanwalt zu kümmern ( Aufwand + Fahrtkosten ) lohnt sich einfach nicht.

Dann bleibt mir wohl nur das Drohen per Mail...

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Dann bleibt mir wohl nur das Drohen per Mail...




Oft zeigt es Wirkung, wenn man androht, das auf den verfügbaren Bewertungsportalen bzw. bei der ebay-Bewertung öffentlich zu machen.

Das kann was bringen.

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