Unwirksamer Kaufvertrag

23. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unwirksamer Kaufvertrag

Hallo,

ich habe bei einer Firma Waren Bestellt. Nach zähen Verhandlungen haben wir uns über die Preise und Sondervereinbahrungen geeinigt. Alles wurde schriftlich in einem Kaufvertrag und einem Blatt mit Sondervereinbarungen von dem Verkäufer und von mir Unterschrieben.
Daraufhin habe ich meinem Kunden einen teil der Ware Weiterverkauft.
Nach 7 Wochen bekomme ich einen Anruf von der Firma mit der Aussage das der Auftrag unter den getroffenen Sondervereinbarungen nicht ausgeführt werden kann.
Als Begründung sagt die Firma das der Kaufvertrag nicht rechtskräftig sei da er nicht von Ihnen gegengezeichnet sei.
In den AGB´s der Frma steht "Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei der Firma eingegangener Bestellung zustande"
Ich habe schon öfter Verschiedene Artikel bei der Firma bestellt ohne eine Auftragsbestätigung zu erhalten. der Verkäufer unterschreibt immer solche Verträge
Meine Frage: Kann ich auf den Kaufvertrag bestehen , und wenn er nicht ausgeführt wird kann ich die Firma in regress nehmen.

Danke für hilfreiche Tipps
sodi007

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17 Antworten
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#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag sodi007,

ich glaube ich kann Ihrem Sachverhalt nicht so ganz folgen. Sie haben einen Kaufvertrag mit einer Firma über bestimmte Kaufwaren geschlossen. Dieser wurde unterschrieben. Was sich jetzt jedoch meiner Kenntnis entzieht ist, was Sie mit "Gegenzeichnung der Firma" meinen. Diese hat den Kaufvertrag doch schon unterschrieben. Oder gehört der Verkäufer nicht zu der jeweiligen Firma und hat eine Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#2
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Roenner,
Der Verkäufer gehört zu der Firma.
Die Geschäftsleitung hat mir dann nach 7 Wochen einen Brief geschickt mit dem Wortlaut "Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der von Ihnen angemahnte Kaufvertrag nicht von uns gegengezeichnet wurde und somit kein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande kam"
Ich denke die wollen auf Ihre AGB`s hinaus dass ich keine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen habe

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es wurde ja ein Kaufvertrag geschlossen, der schriftlich von beiden Parteien unterschrieben wurde. Jetzt müssen Sie herausfinden, ob der jeweilige Verkäufer bevollmächtigt ist, Verträge zu unterschreiben.

Klarstellen sollte man auch, ob es sich um eine Bestellung handelt, oder um einen Kaufvertrag.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#4
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Da der Verkäufer solche Verträge ständig gegenzeichnet müsste dieses doch eine Duldung der Firma sein.
Ich denke es ist ein Kaufvertrag, da die Firma sagt der Kaufvertrag ist nicht rechtsgültig ohne Ihre Unterschrift.
Auf dem Formular steht nicht ob es ein Bestellformular oder ein Auftragsformular ist lediglich ist ein Feld vorhanden mit Kundenauftragsnummer.

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#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Wenn der jeweilige Verkäufer oft für die Firma in dieser Weise auftritt und die jeweiligen Verträge nicht von dieser beanstandet werden, so handelt es sich um eine Duldungsvollmacht bzw um eine Anscheinsvollmacht. In diesen Fällen kann sich der "Vertretene" nicht darauf berufen, er habe keine Vollmacht erteilt. D.h. er wird durch das Handeln des "Vertreters" verpflichtet.

Duldungsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen lässt, dass ein anderer für ihn als "Vertreter" auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach Treu und Glauben so verstehen darf, dass der als Vertreter Handelnde bevollmächtigt ist.

Anscheinsvollmacht ist gegeben, wenn der Vertretene das Handeln seines angeblichen Vertreters nicht kennt, es aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen und verhindern können, und wenn der Geschäftsgegner nach Treu und Glauben annehmen durfte, der Vertretene dulde und billige das Handeln seines angeblichen Vertreters.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#6
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gehe ich davon aus , dass ich einen gültigen Kaufvertrag habe und die Firma muss diesen erfüllen.
Wenn Sie dieses nicht tut muss Sie mir meinen Verlust ersetzen bzw. ich kann Regressansprüche geltend machen

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#7
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Beachten Sie bitte, dass wir die genauen Einzelheiten Ihres Falles nicht kennen. Aus diesem Grunde sind dies nur allgemeine Rechtsinformationen, die Sie selbst auf Ihren Fall anwenden müssen.

Generell ist es so, dass wenn ein Vertragspartner bei einem gültigen Vertrag und keinen entgegenstehenden Einreden, Einwendungen sich weigert seinen Vertragsteil zu erfüllen, er dem anderen Vertragsteil zum Schadensersatz verpflichtet ist.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#8
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn es wirklich soweit kommen sollte, muss ich sowieso einen Anwalt nehmen.
Aber die Aussagen helfen mir schon mal weiter.
Und ich kann denen einen Brief schreiben das der Vertrag gültig ist und ich auf Erfüllung bestehe obwohl ich keine Auftragsbestätigung bekommen habe.
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

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#10
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Roenner,

Jetzt habe ich einen Brief bekommen wo die Firma schreibt
Auf dem Auftragsformular ist in den AGBs definiert wann ein Auftrag zustande gekommen ist.
Nämlich:Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der bei der Firma eingegangener Bestellung zustande.
Aber man muss sagen ich habe schon öfter Sachen bestellt wo ich keine Auftragsbestätigung bekommen habe.
Das beste ich habe eine Maschine im Dezember tel. bestellt habe bis heute keine Auftragsbestätigung bekommen aber die Maschine wurde heute geliefert worden.
Kann die Firma einen Auftrag einmal so das andere mal so wie Sie will behandeln??

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#11
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Vielleicht steht da auch noch, daß der Vertrag auch mit Lieferung der Ware zu Stande kommt?

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#12
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja da steht das der Kaufvertrag erst nach schriftlicher Bestätigung , spätestens nach annahme der Lieferung zustande kommt.
Aber ich musste doch davon ausgehen das wie es in der Verganngenheit war der Kaufvertrag auch so zustande gekommen ist.
Eine Firma kann doch nicht handel wie Sie will??

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#13
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Na, wenn die Lieferung angenommen wird, kommt der Vertrag zustande. Da muß nicht unbedingt eine Bestätigung vorausgehen.
Das ist schon ok so. Das ist nicht mal so und mal so, sondern entweder Bestätigung oder Lieferung.

Die Frage war aber ursprünglich eine Andere. Das hat aber schon J. Roenner gut ausgefitzt.

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#14
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ist schon soweit klar wenn ich die Lieferung annehme ich die Ware gekauft habe.
Aber bei den Verhandlungen im Dezember wuste der Verkäufer das die Ware für eine Kunden von mir bestimmt ist und ich aufgrund der zugesicherten Preise ich diese Weiterverkaufe.
Der Verkäufer hat in meinem Beisein mehrfach mit der Hauptverwaltung seiner Firma telefoniert um die Preise und Sonderegelungen abzuklären.
Nun bekomme ich nach über 7 Wochen einen Brief das der Vertrag aufgrund der AGBs nicht Zustandegekommen ist.
Das kann ich nicht verstehen, denn ich habe aufgrund dieses Vertrages einen Vertrag mit meinem Kunden gemacht und nun soll alles nichtig sein weil ich keine Auftragsbetätigung bekommen.
Kann ich nicht nachvollziehen

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#15
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Was sagt denn die Firma zu dem Formular, das der Verkäufer unterschrieben hat, was das ist?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
sodi007
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist laut Firma ein Auftragsformular

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
sweeney
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 52x hilfreich)

Ein Auftrag ist ja etwas anderes als eine Auftragsbestätigung.
Das liegt wahrscheinlich der Hund begraben. Wahrscheinlich (nach den Info`s) ist wirklich noch kein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen.
Das müsste aber ein Anwalt klären, ob die Unterschrift auf dem Auftragsformular einer Auftragsbestätigung gleichkommt.
Interessant wäre noch, ob die Firma in den AGB einen Liefervorbehalt hat. Darin kann sie regeln, daß selbst nach Vertragsabschluss eine Nichtlieferung möglich ist.
Dann könnten Sie zwar mittels Anwalt den Vertragsschluss durchsetzten, aber bekommen die Ware trotzdem nicht.

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