Upgrademöglichkeit bei Software wesentliches Merkmal?

25. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Zonked
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Upgrademöglichkeit bei Software wesentliches Merkmal?

Hallo zusammen!

habe bei eBay eine Software (ältere Version) ersteigert. Der Anbieter hat die Software als englische Vollversion angepriesen, jedoch nicht erwähnt, dass diese Version nur in England und in einem bereits abgelaufenem Zeitraum in einer Sonderaktion upgegradet werden konnte. Ich kann Sie zwar ganz legal registrieren lassen, habe aber absolut keine Berechtigung auf ein Update (weder in Deutschland noch in England noch sonstwo).

Ich bin der Meinung, dass die Upgrade/Update-Möglichkeit bei einer Software, die als Vollversion angeboten wird, ein WESENTLICHES PRODUKTMERKMAL ist, bei dessen verschwiegenem Nichtvorhandensein ich den Kaufvertrag (auch bei eBay) wandeln kann.

Ist diese Auffassung richtig?

P.S.: Der Streitwert liegt hier bei EURO 80,-, wobei der Verkäufer mir als Zeichens Guten Willens EURO 35,- rücküberweisen möchte (Mienderung?). Sollte ich das Angebot annehmen oder welche Möglichkeiten habe ich sonst?

Herzlichen Dank für die Antworten, auf die ich mich jetzt schon freue.

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