VF Call&Surf sofort

6. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
djarrex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
VF Call&Surf sofort

Hallo,

habe gerade ein grosses problem mit meinem Call and surf sofort umts vertrag von Vodadone. Dort habe ich gerade meine erste rechnung nach ca 3monaten bekommen und ja sagen wir mal ich war sehr erstaunt darüber. Denn laut verkäufer habe ich damit eine flatrate im festnetz und eine internetflat. Allrrdings soll ich nun 35€extra zahlen für datenverbindungen. dann habe ich natürlich direkt bei mobilcom angerufen wie das sein kann und da sagte mir die nette dame das die flat nur in der homezone gilt und ich wohl ausserhalb dieser gesurft hätte. Dann habe ich ihr versucht zu erklären das der stick immer nur zuhause im modem steck und ich garkeine möglichkeit habe woanders damit online zugehen da ich kein notebook habe sondern nur ein ipad und dieses hat nichtmal ein usb anschluss. naja das ende vom gespräch ist dann gewesen das sie mir sagte ich solle ihnen beweisen und schriftlich belegen das ich es nur zuhause genutzt habe.
aber wie soll ich das tun? Ist so eine abzocke erlaubt und bin ich wirklich in der nachweispflicht oder doch mobilcom? Könnt ihr mir vielleicht ein rat geben was ixh machen kann? Vor allem funktioniert das ganze system nichtmal vernünftig und jetzt soll.ich soviel geld dafür zahlen.
Bin für jeden rat dankbar.

mfg
Sascha

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ist so eine abzocke erlaubt und bin ich wirklich in der nachweispflicht oder doch mobilcom?


Mogelcom ist natürlich in der Beweispflicht.

Tip:
Einwurfeinschreiben an Mogelcom! Im Schreiben werden die Buchungsposten bestritten und man verlangt das kostenlose technische Prüfprotokoll.
Zugangsbeleg am Mogelcom gut aufbewahren!
Wenn nach 8 Wochen kein echtes Prüfprotokoll kommt, hat sich die Forderung erledigt.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das ist ein altbekanntes Problem. Das rächt es sich bei Providern zu sein, da der VF-Support sofort einen Homezone-nahen Mast hätte ausmachen können und die Kosten wären ausgebucht.
Wurde eine Verbindung allerdings 100 Km entfernt festgestellt, ja dann natürlich nicht.

Im Zweifelsfall eine formale Rechnungsreklamation mit Zustellnachweis an den Provider senden und zusätzlich um Auskunft der Standorte der Maste für die angeblichen Verbindungen bitten. Dann klärt sich das vielleicht ein für alle Mal, denn es gibt sonst auch weiterhin das Problem in den Folgemonaten.

quote:
Wenn nach 8 Wochen kein echtes Prüfprotokoll kommt, hat sich die Forderung erledigt.
Das stimmt so nicht ganz - in erster Linie entfallen dann Verzugskosten nach meiner Erinnerung. Mogelcom wird ohnehin Schwierigkeiten haben den Nachweis zu erbringen und der Streitwert reicht kaum aus für eine ernsthafte Nachverfolgung.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Dann klärt sich das vielleicht ein für alle Mal, denn es gibt sonst auch weiterhin das Problem in den Folgemonaten.


Bei Mogelcom ist aber zu erwarten, dass das Einschreiben mit einem Standardbaukastenbrief (alles korrekt berechnet und wir bestehen auf die Forderung) beantwortet wird.

quote:
Das stimmt so nicht ganz - in erster Linie entfallen dann Verzugskosten nach meiner Erinnerung.


Genau, nur sind die Verzugskosten (bei gerichtlicher Verfolgung) um ein Vielfaches höher als die EUR 35,- Hauptforderung. Mogelcom würde in jedem Fall draufzahlen, selbst wenn sie vor Gericht obsiegen.
Praktisch gesehen erlöscht damit die Forderung nach 8 Wochen.



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#4
 Von 
djarrex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

habe Mobilcom einen Brief geschrieben, wie ihr es mir empfohlen habt. UNd heute kam die Antwort.
Hier mal ein kleiner Ausschnitt:

"Ihre Verbindungsdaten haben wir gern für sie geprüft, alle Daten wurden korrekt aufgezeichnet und in ihrem aktuellen Tarif abgerechnet. Störungen, lagen im Abrechnungszeitraum
nicht vor. Bitte beachten sie: Ihrer SIM-Karte sind im Mobilfunk-Netz eine Ruf-und Kartennr fest zugeordnet.
Sobald eine Verbindung aufgebaut wird, erfolgt automatisch die eindeutige zuordnung zu ihrer SIM-Karte.
Vor diesem Hintergrund wurden ihre Verbindungen korrekt
erfasst.
Gern übersenden wir ihnen jedoch den gewünschten technischen Prüfbericht gemäß §45i TKG .
Beachten sie hierzu bitte, dass wir entsprechend unserer
Servicepreisliste eine einmalige GHebühr in Höhe von 49,95€ berechnen."

Was haltet ihr davon? Habt ihr nochmal ein Rat für mich?

danke und Gruß

Sascha

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#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Ich würde jetzt nix antworten, und Dir als Kleine Lektüre für den Abend folgendes Urteil vom AG Papenburg, 4 C 247/08 (IV) empfehlen.

Dort hat man anscheinend das gleiche gemacht und es kam nicht durch.

Ein Zettel mit den Worten "Es ist alles i.O." zu senden entsprecht dem NICHT dem Inhalt des TKG.

Sollten die tatsächlich klagen, werden die haushoch verlieren.

Hier der wichtige Abschnitt:

Die Klägerin kann sich nicht auf den von ihr vorgelegten „Technischen Prüfbericht nach § 45i Abs. 3 TKG " vom ........ .2007 für die Richtigkeit berufen. Hierbei handelt es sich um ein offenbar pauschal gehaltenes Schreiben für eine unbestimmte Vielzahl von Reklamationen, wie sie von Telefonkunden hinsichtlich der Rechnungsforderungen erhoben werden, ohne dass hieraus hervorgeht, wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat. Es wird für das Ergebnis der Prüfung lediglich auf eine Anlage verwiesen, welche als Prüfprotokoll bezeichnet ist. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um den bereits zuvor erteilten Einzelverbindungsnachweis. Im Unterschied zu diesem Einzelverbindungsnachweis ist lediglich eine weitere Rubrik „Befund" angehängt und für jede Verbindung darunter aufgeführt „kein Befund". Welchen Inhalt die Prüfung jedoch gehabt hat und mit welchen Mitteln, wann von wem geprüft worden ist, ergibt sich auch hieraus nicht. Als Prüfungszeitraum ist im Eingang dieses Prüfprotokolls der ....... bis ...... .2007 vermerkt. Hierbei handelt es sich jedoch wohl richtigerweise nicht um die Prüfungszeit sondern um den „überprüften Zeitraum".



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-- Editiert Albarion am 16.02.2012 16:45

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bezieh dich TKG und das dir kostenlos zustehende Prüfprotokoll. Weise nochmals auf die Überprüfung der Zugangspunkte hin. Wenn dein Zugangspunkt nur 5km entfernt war, dann kann das wegen Abschirmung, Refektion etc. durchaus sein und lässt sich per Rückfrage bei VF klären. Nur die Daten sind auch beim Netzbetreiber nicht ewig und die Mogelcom-Strategie verhindert eher den Nachweis der eigenen Forderung, denn Mogelcom muss nachweisen, das die Datenverbindungen weit ausserhalb der Homezone genutzt wurden. Sollen die doch den Nachweis erst mal erbringen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
djarrex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Worauf kann ich mich denn beziehen? Ist es irgendwo festgelegt das ich kostenlosen anspruch auf solch ein protokoll habe?
Möchte da nicht nochmal 50€ bei dennen investieren.


Gruss
Sascha

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Siehe TKG und Bundesnetzagentur
hier klicken

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
djarrex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nach dem erneuten anschreiben und erneuten Verweis darauf das ich gerne das messprotokoll nach TKG hätte.
Kam wiedermal die selber Antwort von mobilcom. Das alles in Ordnung sei so wie es berechnet wurde da keine störungen zu dem Zeitpunkt gab die etwas damit zu tun hatten.
Mir bleibt ja bald gar nichts anderes übrig als ein Anwalt einzuschalten. Aber das würde ja dann auch wieder Geld kosten usw. Was meint ihr soll ich es einfach zahlen oder einen Anwalt einschalten? Vielleicht kennt ihr ja noch einen andere möglichkeit.

Mfg

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Völlig falsch gedacht!
Mogelcom muß den Anspruch auf die 35.-€ nachweisen. Können die aber anscheinend nicht. Beim nächsten Mal wollen die 700.-€. Vielleicht liegst Du ungünstig zwischen mehreren Masten. Daher auf keinen Fall zahlen - es sei denn der stick wurde außerhalb der Wohnung verwendet. Anwalt für 35.-€ Streitwert - viel Spaß.

Wenn Mogelcom meint das Geld haben zu wollen, dann müssen die Mogler klagen und das werden die sich überlegen. Die Firma ist bekannt für unberechtigte Forderungen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#11
 Von 
djarrex
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, danke für die schnelle Antwort
Ja bei den 40€ ist es nicht geblieben letzte Woche Kamm die nächste Rechnung da wollen die verbindungskosten für Daten in höhe von 140€ haben

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Na da hatte meine Kristallkugel doch wieder mal Recht! :grins:

Immer formal die Rechnungen in nachweisbarer Form reklamieren! Geht bei Mogelcom-Debil-Tel im Prinzip auch Online, wenn man sich die Nachricht per CC zukommen lässt und eine Antwort erhält. Wenn nicht notfalls per Einschreiben!
Eigentlich eine echte Gaunerei, da es bekannt ist, das man je nach Lage der Masten, Wetterverhältnisssen und baulichen Gegebenheiten nicht immer über den "Stammmast" gelangt. Weise in der Reklamation ausdrücklich auf die Problematik hin und die sollen die Sendemaste für die Homezone korrigieren. Und verlange doch mal eine Liste der UMTS-Maste, über die du erfasst wurdest, natürlich im Rahmen der Überprüfung der Verbindungsdaten.
Wird nichts helfen bei dem Laden, aber falls es doch mal eskaliert, hast du die Gauner wenigstens an die eigene Verpflichtung erinnert.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 19.03.2012 17:48

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