Vater beim Pelz/Goldankauf abgezockt

6. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)
Vater beim Pelz/Goldankauf abgezockt

Hallo mein Vater hat sich beim Verkauf von Gold und Pelzen abzocken lassen. Er ist zu aufgrund einer Postwurfsendung in das Ladenlokal gefahren mit Goldschmuck und Pelzen. Die haben Ihm dann einfach einen Betrag für alles genannt und er hat ja gesagt :(
Verlust beim Gold ca 2500 Euro im Vergleich zum normalen bzw. niedrigen Ankaufpreis (die Pelze rechne ich gar nicht mit ein)

Gibt es rechtlich irgendetwas was man da tun kann, es hat Ihn ja niemand gezwungen zu verkaufen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1704 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Gibt es rechtlich irgendetwas was man da tun kann
Nein. Es gibt in Deutschland (im Gegensatz zu Österreich) keinen Mindestankaufswert für Gold.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1803 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Gibt es rechtlich irgendetwas was man da tun kann, es hat Ihn ja niemand gezwungen zu verkaufen.


Richtig.

Dein Vater hat sich mit dem Verkauf zum Preis X einverstanden erklärt...da ist also nichts zu machen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8863 Beiträge, 1887x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
hat Ihn ja niemand gezwungen


genau. Und geistig fit, um zu entscheiden ist Ihr Vater ja auch

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4012 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Verlust beim Gold ca 2500 Euro im Vergleich zum normalen bzw. niedrigen Ankaufpreis (die Pelze rechne ich gar nicht mit ein)

Pelze sind nicht mehr viel Wert, die werden nur noch mitgekauft, wenn es andere lohnende Gegenstände wie z.B. Gold gibt.
Wahrscheinlich bekommt man bei solch Ankäufen weniger Geld. Die genaue Summe wie hoch der Verlust ist wird sich kaum ermitteln lassen. Welchen Wert nahm man bei Ankauf und vor allem, wie viel Goldgehalt liegt vor. Lässt sich hinterher kaum sagen oder wissen sie , welche Schmuckstücke nur 333 oder 585 und höher waren.
Fällt unter die Rubrik - Lehrgeld bezahlt.

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#5
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(608 Beiträge, 298x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Gibt es rechtlich irgendetwas was man da tun kann
Rechtlich wäre wohl zunächst auf Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) zu prüfen.

Darüberhinaus sehe ich allerdings ein potentielles Beweisproblem, nämlich: Weiss der Vater überhaupt, und kann er auch beweisen, was genau er da verkauft hat? Wenn er das nicht kann, wäre die Prüfung des § 138 BGB eine rein akademische Übung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Verlust beim Gold ca 2500 Euro im Vergleich zum normalen bzw. niedrigen Ankaufpreis

Festgestellt durch wen konkret mit welcher Qualifikation konkret?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Festgestellt durch wen konkret mit welcher Qualifikation konkret?


Die Goldstücke waren alle gestempelt und man Vater wusste wie schwer Sie waren und das Gewicht dann für 333 Gold mit 19 Euro und 585 Gold mit 32 Euro gerechnet.

Die ****** Pelze wegen denen er da hin gefahren ist, habe ich gar nicht gerechnet.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4012 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
man Vater wusste wie schwer Sie waren

Dazu benötigt man eine Goldwaage, alle andern taugen nichts.
Zitat (von 12345678):
333 Gold mit 19 Euro und 585 Gold mit 32 Euro gerechnet.

Altgold und um solches handelt es sich bei einem Verkauf - liegt heute bei
20,79 € für ein Gramm 333
36,57 € für ein Gramm 585
wenn dann die Unkosten/Versand für den Händler mitgerechnet wird, also nicht weit von dem entfernt was ihr Vater erhielt.
Der Goldpreis kann täglich um einige Cent schwanken.
Und Pelze sind nichts mehr wert, schauen sie bei Ebay was es da für gebrauchte gibt. Man kann sich damit höchstens noch Sofakissen machen lassen.
Ihre Aufregung ist nicht notwendig.


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#9
 Von 
12345678
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
entfernt was ihr Vater erhielt.
Der Goldpreis kann täglich um einige Cent schwanken.
Und Pelze sind nichts mehr wert, schauen sie bei Ebay was es da für gebrauchte gibt. Man kann sich damit höchstens noch Sofakissen machen lassen.
Ihre Aufregung ist nicht notwendig.


Sie verstehen das falsch, das sind die Preise die ich noch als "fair" angesehen hätte. Er hat ca 5 Euro pro Gramm bekommen, sowohl für 333 als auch 585er Gold.

-- Editiert von User am 8. März 2024 00:14

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1803 Beiträge, 225x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Sie verstehen das falsch, das sind die Preise die ich noch als "fair" angesehen hätte. Er hat ca 5 Euro pro Gramm bekommen, sowohl für 333 als auch 585er Gold.


Das ändert nix an der Tatsache, dass dein Vater freiwillig zu diesem Preis verkauft hat.

Sofern er nicht nachweislich geschäftsunfähig ist, wird das nicht anzugreifen sein.

Man hätte sich eben im Vorfeld erkundigen müssen, welcher Betrag realistisch zu erzielen ist.

Jetzt ist es leider zu spät.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4012 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von 12345678):
Sie verstehen das falsch, das sind die Preise die ich noch als "fair" angesehen hätte. Er hat ca 5 Euro pro Gramm bekommen, sowohl für 333 als auch 585er Gold.

Er hat hoffentlich eine Quittung erhalten mit dem Gewicht und dem Geldbetrag.
Persönlich würde ich zur Verbraucherberatung gehen und mich beraten lassen, manchmal führen die auch Musterprozesse. Es mag/wird so sein, dass es anderen auch so erging

Hat er nichts schriftliches dann ist der Fall erledigt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Wir haben es mit einen geschäftsfähigen Mann zu tun.

Da bleiben meiner Meinung nach nur
§ 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums
§ 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

Aktuell würde mir allerdings kein Argument einfallen, das man hier sinnvoll vortragen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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