Verbrauchsgüter - unvollständige Lieferung, Beschädigung beim Transport

10. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verbrauchsgüter - unvollständige Lieferung, Beschädigung beim Transport

Hallo zusammen,

ich hätte bitte gerne eure Meinung zu folgendem angenommenen Fall:
A hält Schlangen und benötigt für diese Futtermäuse. Er bestellt bei einem Online-Anbieter aus Deutschland, mit Ust-Nr. im Impressum der Homepage. Er zahlt die gesamte Summe im voraus. Er erhält per Mail eine Rechnung und eine Sendungsnummer zur Verfolgung der Lieferung. Dort sieht er, dass das Paket im Depot des Paketdienstes beschädigt und zur Prüfung geöffnet wurde, anschließend wieder verschlossen. Als das Paket geliefert wird, stellt er fest, dass ein Teil der Mäuse fehlt und zudem der Deckel der Styroporbox zerbrochen ist (was von außen nicht ersichtlich war), so dass die Mäuse rechnerisch 29 Stunden nicht ordnungsgemäß gekühlt waren. Zudem enthält das Paket ein Schadensprotokoll des Lieferdienstes, laut dem die Ware in Ordnung sei. Der Händler verweist auf seine AGB, in denen steht, dass angetaute Ware wieder eingefroren werden kann, da diese bis dahin einer Kühlkette unterliegt. Die fehlenden Mäuse würden nachgeliefert.
Er erhält wieder eine Sendungsnummer, und anhand dieser lässt sich nachverfolgen, dass das Paket mit den fehlenden Mäusen seit 9 Tagen im Depot des Lieferdienstes liegt. A möchte die angetauten Mäuse nicht mehr verwenden, 29 Stunden sind ihm dann doch zu lange, und er fordert eine Neulieferung oder sein Geld zurück. Der Anbieter verweist auf seine AGB, in denen steht, dass das Risiko beim Versand zu Lasten des Käufers geht und er sich selbst mit dem Lieferdienst auseinandersetzen muss. A ist aber der Meinung, dass es sich hier rechtlich um Verbrauchsgüter handelt, und dass der Anbieter nicht berechtigt ist, das Versandrisiko auf den Käufer abzuwälzen, da er ja gewerblich handelt. Der Anbieter weigert sich. Wie sollte A sich jetzt verhalten? Er hat angetaute Mäuse, die er nicht mehr verwenden möchte, und die Lieferung ist immer noch unvollständig......

Scheint mir doch ein klarer Fall zu sein, A hat das Recht auf Neulieferung zu Lasten des Verkäufers,oder?

Danke schön für eure Meinungen!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Ich kann leider nichts sinnvolles beitragen, aber mich würde mal interessieren, was in den Lieferbedingungen des Versandunternehmens zu TIefkühlwaren bzw. Tierkadavern sagt.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)

Zitat:
Scheint mir doch ein klarer Fall zu sein,

Kommt drauf an, was der Kunde genau gekauft hat:
a) gefrorene Mäuse (die gefroren beim Kunden ankommen)
b) Mäuse, die gefroren waren, aber vor dem Versand aus der Tiefkühlung genommen werden

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat gefrorene Mäuse gekauft, die auch gefroren bleiben sollen. Die Verpackung erfolgt in Styroporboxen mit Trockeneis. Der Versand gefrorener Futtertiere ist gestattet. Der Anbieter hat laut eigener Aussage einen Vertrag mit dem Lieferdienst, dass der Versand und die Lieferung innerhalb von zwei Werktagen erfolgen.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16538 Beiträge, 9307x hilfreich)


Dann muss der Verkäufer nachliefern.
(Wie Verkäufer und Lieferdienst das untereinander abrechnen, ist nicht das Problem des Kunden.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön.
Es wurde jetzt noch mal eine freundliche Mail verfasst, mit Angabe der entsprechenden Paragrafen.

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#6
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Paragrafen wurden in einer freundlichen Mail angewandt, jetzt kam die Antwort, dass nur noch alles per Telefon gehen soll......Seltsam.... Dann hat man ja nichts mehr in der Hand....

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Und genau daher sollte man sich auf das Telefon Spiel auch nicht einlassen! Nachweisbar Frist zur Nachlieferung setzen und fertig. Nicht per Telefon Kontakt halten!

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#8
 Von 
esser1983
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frist bis Ende dieser Woche wurde bereits gesetzt, aber außer dieser Mail bzgl. Telefon kam nichts mehr. Ein Gang zur Rechtsberatung der Verbraucherzentrale scheint unausweichlich.

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