Verdeckter Transportschaden - Paket wurde ohne äußere Beanstandungen geliefert

13. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
hubert.teepker
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verdeckter Transportschaden - Paket wurde ohne äußere Beanstandungen geliefert

Ich habe meinen Laptop, der noch unter Garantie steht, mit einem Softwareschaden zu der Herstellerfirma asus geschickt. Das Paket wurde in der Originalverpackung mit DHL dort hingeschickt. Fotos habe ich vorher nicht gemacht. Kostenvoranschlag von Asus: 220 Euro. Begründung:
massive Beschädigungen am Gehäuse- entsprechender Fotobeleg.
Asus sagt, dass Paket wurde ohne äußere Beanstandungen geliefert. Es kann nur ein verdecktter Transportschaden sein. Ich dachte , DHL sei dagegen versichert, die berufen sich einfach nur auf Asus. Was soll man da machen? Für 200 Euro einen Anwalt einschalten ? Ich komme nach 10 Telefonaten mit Asus und DHL nicht weiter. STändig hat man einen anderen Typen an der Strippe. Man hat das Gefühl, dass man verarscht wird.
Hat jemend eine Idee ?

-----------------
""

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Eine eigenartige Geschichte.

quote:
Das Paket wurde in der Originalverpackung mit DHL dort hingeschickt. Fotos habe ich vorher nicht gemacht. Kostenvoranschlag von Asus: 220 Euro. Begründung:
massive Beschädigungen am Gehäuse- entsprechender Fotobeleg.


Wir wissen, dass hier und da unseriöse Händler zu ungewöhnlichen Methoden greifen, um sich Ansprüchen aus Gewährleistung zu entziehen oder um nach einem Widerruf ihrer Rückzahlungspflicht nicht nachkommen zu müssen.

Hier liegt die Sache anders, es ist kaum anzunehmen, dass das Notebook vom Hersteller vorsätzlich beschädigt wurde. Insbesondere wurden Aufnahmen gemacht, es werden Zeugen vorhanden sein.

Außerdem wurde bestätigt, dass die Verpackung äußerlich unbeschädigt war. Das bedeutet, dass die DHL aus dem Schneider sein dürfte. Sie kann beweisen, dass die Sendung (äußerlicher Zustand) so abgeliefert wurde, wie sie bei der Einlieferung entgegengenommen wurde.

Sollte das Notebook jetzt tatsächlich auf dem Transport beschädigt worden sein, kann es nicht angemessen verpackt gewesen sein.

Jetzt wurde ja nichts dazu gesagt, um welche Beschädigungen es überhaupt geht. Wären es z. B. stumpfe Beschädigungen, wäre das unerklärlich.

Wären Risse am Notebook, könnte das daraufhin deuten, dass die Verpackung ungeeignet war. Um welche Verpackung geht es? Wenn es die ist, in der ein Notebook beim Händler erworben wurde, wäre sie wahrscheinlich nicht den Bestimmungen von DHL angemessen. Das ist eine Verpackung für Palettenware, nicht für den Versand. Da wird man noch zusätzlich eine gepolsterte Umverpackung nehmen müssen (stabiler steifer Außenkarton).

Für eine angemessene Verpackung ist aber der Versender verantwortlich, zudem geht es hier um einen Garantiefall, er wird auch die Gefahr für die Hinsendung tragen.

Schließlich ist der Absender beweispflichtig dafür, dass er die Ware in unbeschädigtem Zustand eingeliefert hat. Im Grunde (es wird unterstellt, dass es bei Asus korrekt zugegangen ist, dass nichts verwechselt wurde) ist es ein Problem zwischen Absender und DHL.

Die wird aber eine Haftung verweigern, man wird sie verklagen müssen, dafür hat man aber augenblicklich außerordentlich schlechte Karten, denke ich.





-----------------
""



-- Editiert am 14.09.2010 10:26

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.046 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen