Vergleich geschlossen/ Einspruch?

26. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
annistef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergleich geschlossen/ Einspruch?

hallo!
wir haben heute vor gericht einen vergelcih geschlossen, den wir so nicht schliessen wollten.
das heisst, unser anwalt hat uns nicht aufgeklärt und erst recht nicht unsere interessen vertreten!
können wir gegen den geschlossenen vergleich angehen????
oder können wir den vergleich für null und nichtig erklären lassen, weil unser anwalt nicht im geringsten unsere meinung und unsere gründe durchgesetzt hat???!!!
zur erklärung:
uns das sind in dem sinne eine 19 jährige (meine kleine schwester) ich war zeugin und durfte nicht mit in den saal!
sonst hätte ich meiner schwester schon auf die finger gehauen und ihr gesagt, dass sie sich damit nicht einverstanden sein soll!!!!
also....was haben wir für möglichkeiten?????
ich danke euch aufrichtig für jeden tipp den ihr uns geben könnt!!!!
liebe grüße,
annistef

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-268
Status:
Schüler
(281 Beiträge, 163x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
annistef
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry....
war gestern ziemlich fertig!

sie hat sich nicht getraut "nein" zu sagen!!!!
der anwalt hat sie auch nicht gefragt, ob sie mit dem vergleich einverstanden ist!
und in der beratungspause haben wir unserem anwalt mitgeteilt, dass das so nicht richtig ist.
wir sind davon ausgegangen das wir das ganze nochmals besprechen werden und dann erst zustimmen, oder nicht.
nun gut!!!
wir haben uns einen anderen anwalt gesucht und werden diesen traurigen vorfall der anwaltskammer mitteilen.
so darf man einen laien nicht in die falle laufen lassen.
dafür sucht man sich nicht juristischen rat!!!

lieben dank auch :o(((
annistef

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