Verhalten bei beschädigtem Laptop durch Schwester

7. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
Friedhelm Torst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verhalten bei beschädigtem Laptop durch Schwester

Hallo,

gestern Abend saß meine Schwester an meinem Laptop ( ich habe diesen Laptop gekauft ) und hat aus Versehen ihre Tasse Kaffee mit Milch darüber geschüttet. Nun startet der Laptop mit einem Piepston und danach tut sich nichts mehr. Den Laptop habe ich vor 2 Monaten für 900€ gekauft

Wie soll ich mich nun verhalten? Besteht die Möglichkeit das Notebook komplett ersetzt zu bekommen? Vielleicht kann man ja z.B. die CPU austauschen und dann funktioniert das Ganze wieder. Dennoch möchte ich eigentlich kein Notebook, dass nach Kaffee riecht. Ich bin für diesen Schaden ja nicht wirklich verantwortlich und ich hätte das Notebook gerne in dem fast neuwertigen Zustand, wie es vor dem Unfall der Fall war.

Ich freue mich auf eure Ratschläge!

Mit freundlichen Grüßen,

Friedhelm

Probleme nach Kauf?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Deine Schwester zahlt die Reparatur, dazu gehört auch die Reinigung .

K.

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Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit meinen dummen Sprüche erka"

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#2
 Von 
Friedhelm Torst
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch Haftpflicht wird da nichts abgedeckt, oder? Da ich mit meiner Schwester noch in einer "häuslichen Gemeinschaft" lebe.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kai31580
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 73x hilfreich)

richtig, man kann sich nicht selber haftpflichtig werden, sonst könnte man ja auch die Idee kommen, ich schmeiße meinen Fernseher runter und kauf mir von dem Geld einen neuen.

Vom Prinzip her, kann nur die Schwester aus freien Stücken den PC ersetzen. Wenn deine Schwester das nicht will, gibt es sicherlich noch Möglichkeiten in einem Zivilverfahren, aber ob du das willst, bzw. wg. einem Laptop einen Familienkrieg auslösen willst, musst du wissen.

Im Allgemeinen ist es leider so, Pech gehabt!

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0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
frankenberg
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 24x hilfreich)

ME bleibt die Geschichte an dir hängen, es sei denn, deine Schwester hat eine Haftpflichtversicherung die in dem Falle herangezogen werden könnte. Ob eine Haftpf. Vers. jedoch auch für bei häuslicher Gemeinschaft eingetretene Schäden übernehmen muss, wage ich sehr zu bezweifeln.

Es tut mir wirklich sehr leid für dich!

Lb. Grüße!

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