Im Oktober 2000 habe ich ein Auto gekauft, nachdem mein altes bei einem Unfall (nicht selber verursacht) einen Totalschaden erlitten hat. Mit dem Haendler meines neuen Autos wurde vereinbart, dass er zusaetzlich zur "normalen" Bezahlung die Ansprueche am Restwert meines alten Autos erhaelt, welche er selber direkt mit der gegnerischen Versicherung abwickeln wollte.
Durch einen wohl eher ungluecklichen Umstand, den ich selber auch erst Monate spaeter feststellte, hat die gegnerische Versicherung den Betrag des Restwerts meines alten Autos jedoch auf mein Konto ueberwiesen. Vom Autohaendler habe ich nichts mehr gehoert, auch eine telefonische Nachfrage, ob alles geklaert sei, beantwortete er mit ja und dass er sich melden wuerde, falls noch etwas ausstehen wuerde.
Jetzt, im Mai 2002, also eineinhalb Jahre spaeter, bekam ich vom Autohaendler eine Rechnung ueber den noch zu zahlenden Betrag des Restwerts des Unfallfahrzeugs, welche ich ihm ja im Oktober 2000 abgetreten habe.
Liegt hier eine Verjaehrung vor (Oktober 2000 zu Mai 2002) oder hat der Haendler noch Anspruch auf sein Geld?
Danke
Verjährung 10/2000 zu 05/2002
30. Mai 2002
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Frage vom 30. Mai 2002 | 11:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung 10/2000 zu 05/2002
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2002 | 11:39
Von
Status: Schüler (255 Beiträge, 43x hilfreich)
Den Anspruch hätte er in jedem Fall. Du hättest nur das Recht auf Einrede der Verjährung, was eine rechtshemmende Einrede darstellt. Da vorliegend die Verjährungsfrist 2 Jahre beträgt und erst mit Anlauf des 31.12.2002 endet, kann der Händler sein vermeintliches Recht noch durchsetzen. Im übrigen gebietet es der Anstand, berechtigte Ansprüche zu erfüllen ;-)
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